Richtericher Dell - Haupterschließung;Sachstandsbericht zum Ausschreibungsverfahren HaupterschließungsstraßeRatsantrag 2021-07
FB 61/0166/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Roder, AbteilungsleiterinStraßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser beim Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Mobilitätsinfrastruktur der Stadt Aachen.
Frau Dr. Roder berichtet anhand einer Präsentation zum Sachstand des Ausschreibungsverfahrens für die Ingenieurplanungsleistungen der Haupterschließungsstraße des Neubaugebietes Richtericher Dell. Die Präsentation ist in allris als Anlage hinterlegt.
Frau Dr. Roder erläutert, dass aufgrund der Größe des späteren Bauvorhabens ein europaweites Ausschreibungsverfahren für die Planungsleistungen erforderlich war. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird derzeit im Rahmen der Verhandlungsphase und Einholung von Preisangeboten geprüft, welches Planungsbüro am besten geeignet ist. Sodann erfolgen im November 2021 eine Fraktionsinformation und anschließend die Veröffentlichung durch eine Mitteilung im EU-Amtsblatt.
Im Jahr 2024 ist der Baubeginn der Erschließungsanlage geplant. Bis dahin bedarf es einiger Planungen und Anträge im Planverfahren, wie beispielsweise die Abstimmung der Sperrzeiten mit der Deutschen Bahn. Nach Stand heute wird das Ende der Bauzeit zum Ende des Jahres 2026 sein. Im Laufe der Planungen können hier jedoch weitere Anpassungen notwendig sein.
Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) bezeichnet die vorgestellte Zeitachse der Planungen als erschreckend. Diese steht aus seiner Sicht im Widerspruch zu dem Ansinnen des Ratsantrages, das Neubauvorhaben Richtericher Dell zügig voranzutreiben.
Er gibt zu bedenken, dass der Bau der Erschließungsstraße nicht komplett abgeschlossen sein muss, um diese als Baustraße zu nutzen. In diesem Zusammenhang schlägt er zur zeitlichen Beschleunigung der Wohnungsgebietsentwicklung daher vor, die Planung dahingehend zu ändern, dass der Bau des 1. Cluster im Bereich der Banker-Feld-Straße und parallel zu dem Bau der Erschließungsstraße erfolgen solle.
Frau Prenger-Berninghoff teilt mit, dass diese Option geprüft wird. Die Eigentumsverhältnisse würden dieses zulassen. Aufgrund der langen Vorlaufzeit bestehe die Möglichkeit, Planungen umzulegen.
Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und hält eine Fertigstellung der Erschließungsstraße frühestens im Jahre 2026 für inakzeptabel. Er betont im Hinblick auf die verkehrliche Zusatzbelastung die Wichtigkeit der Fertigstellung der Umgehungsstraße vor Baubeginn der Hochbauten im Richtericher Dell.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) zeigt sich ebenfalls enttäuscht über den Zeitstrahl der Planungen. Zudem äußert er Bedenken im Hinblick auf die geplante Sanierung der Brücke an der Horbacher Straße im Jahre 2024/2025. Schon vor Jahren sei von Seiten der Verwaltung zugesichert worden, dass die Entwicklung des Wohngebietes Richtericher Dell höchste Priorität habe.
Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) äußert sein Unverständnis über die vorgetragene geplante Bauzeit.
Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) stellt klar, dass die Umsetzung seines Vorschlages nicht zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung durch Alt-Richterich führen dürfte. Wenn die Erschließungsstraße in der Entstehung sei, könnte diese bereits als Straße für den Baulastverkehr genutzt werden. Durch die Verlagerung der Baucluster könnte damit eine Zeitverkürzung bezüglich der fertig gestellten Wohnungsbauten erreicht werden.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers hält die allgemeine Enttäuschung der Bezirksvertretung über den vorgestellten Zeitplan fest und bittet um Prüfung, was rechtlich möglich sei, um die Bauzeit zu verkürzen.
Herr Bezirksvertreter Behrens (FDP) schließt sich den Ausführungen des Bezirksvertreters Kuckelkorn (SPD) hinsichtlich der geplanten Sanierung der Brücke an und bittet die Verwaltung die fehlende Anfahrtsmöglichkeit durch die Sperrung der Brücke bei den Planungen zu berücksichtigen.
Frau Dr. Roder sichert zu, dass die Sanierung der Brücke Horbacher Straße bei den Planungen berücksichtigt werde. Allerdings wurde die Sanierung seitens Straßen NRW zwar für das Jahr 2024 angekündigt, bislang jedoch noch kein belastbarer Zeitplan vorgelegt. Die Planung und Umsetzung der Umgehungsstraße Richtericher Dell werden von Verwaltungsseite intensiv vorangebracht.
Frau Dr. Roder weist darauf hin, dass es sich vorliegend um ein sehr komplexes Bauvorhaben, insbesondere im Hinblick auf die Erschließung von Abschnitt C, handelt. Zur Planung dieses Bauvorhabens wird das ausgewählte Planungsbüro seine Arbeit Anfang 2022 aufnehmen. Die geplante Bauzeit ergibt sich aus den Erfahrungswerten und steht im Zusammenhang mit der Einstellung der Mittel in den Haushalt.
Frau Dr. Roder schlägt der Bezirksvertretung vor, einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach weiteren Beschleunigungsmöglichkeiten oder alternativen Baumöglichkeiten zu suchen, um das Vorhaben schneller voranzubringen. Das Verfahren selber könne nicht beschleunigt werden.
Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) lehnt einen weiteren Beschluss zur Beschleunigung ab, da diesbezüglich in der Vergangenheit mehrfach Beschlüsse gefasst wurden, die nicht zielführend waren. Zudem wurde seitens der Stadtbaurätin Frau Burgdorff und seitens der Oberbürgermeisterin eine Priorisierung der Angelegenheit zugesagt, die bislang ebenfalls nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers schlägt vor, trotz der bisherigen Erfahrungswerte, einen entsprechenden Beschluss zur Beschleunigung zu fassen.
Damit wird folgender Beschluss gefasst.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Damit gilt der Ratsantrag Nr. 2021-07 vom 04.05.2021 als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
hier: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2021 / Antrag der SPD -Fraktion zur Tagesordnung
Wann ist mit den Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens für den 1. Bauabschnitt Erschließungsstraße von Roermonder Straße bis Anschluss Banker Feld Straße, mit Querung der Bahnlinie Mönchengladbach/Düsseldorf, zu rechnen?
Mit welchem Planungszeitraumwird gerechnet?
Wann kann die Brückensanierung auf der Horbacher Straße in Alt-Richterich beginnen?
Das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren ermittelt ein qualifiziertes Ingenieurbüro, das die Planungund die bauliche Umsetzung derUmgehungsstraße mitden dazu gehörenden Ingenieurbauwerken wie Bahnüberführung, Querung Amstelbach, Querung Radschnellweg und den Anschluss des Recyclinghofes erarbeiten undumsetzen soll.
Voraussichtlich Anfang November 2021 wird das gesamte zweistufige Vergabeverfahren abgeschlossen.
Das in dem Verfahren ermittelte Büro wird dann in einzelnen Schritten die Planungder Ingenieurbauwerke, die Entwässerungund die Planung der Straße mit der dazu gehörenden Baustellenlogistikvornehmen.
Parallel dazu müssen die wasserrechtlichen Genehmigungen,die Abstimmung mit der Umweltbehörde, der DBund der Regionetzfortgesetzt werden.
Die Ergebnisse diesertechnischen Planung sind Voraussetzung für die weitere Bearbeitung desBebauungsplanes Nr. 955. Inklusive aller dazu erforderlichen Fristen ist mit einem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ende 2023 zu rechnen.
In dem Jahr 2024 findet demzufolge das Ausschreibungsverfahren für den 1. Bauabschnitt der Erschließungsstraße statt.
Mit der Fertigstellung der Erschließungsstraße bis zur Banker-Feld-Straße ist nicht vor Ende 2026 zu rechnen.
Auf Rückfrage hat der Landesbetrieb Straßenbau zur Brückensanierung auf der Horbacher Straße mitgeteilt, dass mit dem Baubeginn der Brücke Horbacher Straße frühestens in 2024 zu rechnen ist. Die Bauzeit beträgt ca. 1 Jahr. Weitere Details sind aber noch nicht bekannt.
Aussage Straßen NRW: Der zeitliche Horizont für die Umsetzung wird maßgeblich von den, mit der Bahn abzustimmenden Sperrpausen beeinflusst und kann aktuell auf in frühestens drei Jahren beziffert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | |||||||||
X | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 108788
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=108788
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-05-19 FB 61_0166_WP18 Richtericher Dell - SAO.pdf
23.10.2024
714.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 27.10.2021
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 30.06.2021 vertagt. Es wird auf die bereits versandten Unterlagen verwiesen. Die Fachverwaltung wird mündlich über den aktuellen Sachstand berichten.
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:58
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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