28. Oktober 2021 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
TOP 4Öffentlich

Montessori-Gemeinschaftsgrundschule Mataréstraße: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den OGS-Ausbau

FB 45/0146/WP18 · Entscheidungsvorlage

Montessori-Gemeinschaftsgrundschule Mataréstraße: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den OGS-Ausbau

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lambertz stellt die der Vorlage beigefügte Präsentation vor.

Frau Heider weist darauf hin, dass diese Vorlage die erste Entscheidungsvorlage sei und die vorgeschlagenen Varianten schon ausführlich diskutiert worden seien. Bei einem Neubau würde die Schule stets befragt und die Wünsche würden bestmöglich umgesetzt. Dennoch sei erst vor einem Jahr die Flächenraumorientierung(FRO) durch diesen Ausschuss beschlossen worden und nun sollte von den darin beschriebenen Anforderungen nicht abgewichen werden. Dies würde die Glaubhaftigkeit des Ausschusses in Frage stellen. Daher spreche sich die Grüne Fraktion für die erste Variante aus. Jedoch habe sie noch einige Fragen. Laut der FRO bestünde ein Bedarf von zwei OGS-Räumen je Zug. Sie fragt wie die bestehenden OGS-Gruppen in diesen Räumen unterkommen könnten. Zudem erkundigt sie sich nach dem Zustand des Pavillons und ob dieser statisch betrachtet gegebenenfalls für einen Aufbau geeignet sei. Zudem fragt sie sich, warum im Neubau mit halben Geschosshöhen geplant werde?

Herr Brötz erläutert, dass die Schule auch für die Zukunft gut aufgestellt sei. Im Pavillon stünden sechs separate OGS-Räume zur Verfügung, im Hauptgebäude könnten zehn weitere Mehrzweckräume bzw. Differenzierungsräume multifunktional genutzt werden, von diesen sei ein Raum eine große Bibliothek. So stünden der OGS insgesamt 15 Räume zur Verfügung. Bei einer hundertprozentigen Auslastung der OGS inklusive einer sonderpädagogischen Gruppe könnten für 12,5 Gruppen die genannten 15 Räume genutzt werden. Zudem werde ein neuer Mehrzweck- und Speiseraum geschaffen und die Turnhalle stünde als „Versammlungsstätte light“ zur Verfügung.

Herr Lambertz ergänzt, dass der Pavillon ähnlich wie bei der KGS Auf der Hörn gebaut und gewartet worden sei. Sobald Mängel auftreten, würden diese umgehend in Stand gesetzt. So sei der Pavillon derzeit in einem befriedigenden Zustand. Bei dem Neubau sei eine Orientierung an der bestehenden Wohnbebauung notwendig. So müsse die Bautiefe beibehalten werden. Bei Variante zwei sei der Neubau genauso hoch wie die bestehende Bebauung. Da der Speiseraum eine größere Deckenhöhe habe, müsste im Erdgeschoss eher in die Tiefe gebaut werden. Die Statik des Neubaus sei mit Blick auf eine Aufstockbarkeit bisher nicht näher beleuchtet worden, wenn dies der Wunsch des Ausschusses sei, könne dies noch erfolgen. Aus seiner Sicht würden vermutlich eher die Anschlüsse und die Versorgungsleitungen ein Problem darstellen und nicht die statischen Gegebenheiten.

Herr Fischer ist der Meinung, dass die Variante zwei die Minimallösung für die Schule darstellen würde. Seine Vision für alle Grundschulen sei, dass jeder OGS-Gruppe auch ein eigener separater Raum zur Verfügung stehen würde und kein Raum multifunktional genutzt werden müsse. Der Neubau würde in der zweiten Variante „nur“ circa zwei Millionen Euro mehr kosten. Diese Variante sei aus seiner Sicht die bessere Lösung, weil so noch weitere zusätzliche Räume geschaffen würden, deren Nutzung in Zukunft flexibel gestaltet werden könnte. Schon jetzt würden zwei Drittel aller SuS an der Grundschule Mataréstraße an der OGS teilnehmen und 40 Kinder hätten bereits abgelehnt werden müssen. Das zeige deutlich, dass die bestehenden Räume nicht ausreichend seien und eine multifunktionale Nutzung sei in diesem Fall ebenfalls nicht sinnvoll. Der Pavillon sei auf lange Sicht abgängig und die dortigen Räume müssten ersetzt werden. Die Schule sei zudem die größte Grundschule in Aachen mit den meisten SuS. Schon jetzt würde dort an der Belastungsgrenze gearbeitet und insbesondere die Montessoripädagogik würde einen höheren Raumbedarf mit sich bringen. Daher sollte die Chance auf einen umfangreichen Ausbau der Schule jetzt nicht vertan werden und die zweite Variante im Sinne einer zukunftsorientierten Schulpolitik beschlossen werden.

Herr Auler weist darauf hin, dass zwei Millionen Euro Mehrkosten circa 25 % des Gesamtbudgets ausmachen würden. Mit der FRO sei eine gute Grundlage für künftige Raumplanungen gelegt worden und der Bedarf der Schule könne auch mit der ersten Variante gedeckt werden. Zudem hätte der Ausbau auch Auswirkungen auf die anderen Grundschulen in der Umgebung, diesen würden SuS fehlen, wenn diese vermehrt zur Mataréstraße strömen würden. Daher spreche sich die CDU-Fraktion ebenfalls für die erste Variante aus.

Herr Lambertz sagt, er könne keine genaue Jahreszahl benennen, in welcher der Pavillon vermutlich abgängig sein würde. Jedoch sei für den Pavillon auf der Hörn eine Restnutzungsdauer von 10-15 Jahren benannt worden und dies könnte auch für den Pavillon an der Mataréstraße gelten. Der Pavillon werde ständig gewartet. In den Vorüberlegungen zu der heutigen Vorlage war bereits ein Abriss der Pavillons im Gespräch, dies wurde jedoch von allen Beteiligten abgelehnt daher habe auch keine erneute Prüfung des Pavillons stattgefunden. Fest stünde, dass durch den Neubau in der vorhandenen Baulücke kein vollständiger Ersatz für die Räume im Pavillon geschaffen werden könne. Wenn der Pavillon irgendwann abgängig sei, müsste an gleicher Stelle ein Ersatzbau errichtet werden.

Herr Brötz ergänzt, dass Pavillons regelhaft technisch überprüft werden müssten. Laut Aussage des zuständigen Teamleiters des Gebäudemanagements sei derzeit lediglich der Pavillon in der Beeckstraße abgängig, bei allen anderen Pavillons werde von einer Restnutzungsdauer zwischen 10 und 15 Jahren ausgegangen.

Herr Hellmann könne sich der Argumentation von Herrn Fischer anschließen und die SPD-Fraktion würde ebenfalls die zweite Variante befürworten. Seit dem Jahr 2015 würde sich der Ausschuss nun mit der Mataréstraße beschäftigen, sodass eine Entscheidung dringend notwendig sei. Da der Pavillon kein fester Bau sei, bestünde irgendwann ein hoher Reparaturbedarf. Bei der zweiten Variante sehe er eventuell geringere Kosten im Falle einer Sanierung. Zudem würde sich die Bauhöhe bei der zweiten Variante besser in die Umgebung einfügen, was sicherlich nur ein eher geringeres Argument darstelle. Viel wichtiger sei, dass ein größerer Neubau auch eine Chance für das Viertel darstellen würde. Die Angebote seien dort eher gering und durch die zusätzlich geschaffenen Räume in der Schule könnte dort ein Ort für Begegnungen entstehen. Viele Familien würden die Schule als wichtige Anlaufstelle im Viertel sehen, auch weil der Ausländeranteil dort sehr hoch sei und die Schule niederschwellige Angebote bereitstellen würde. Ein Elterncafé wäre für das gesamte Viertel eine Bereicherung und es wäre fahrlässig die Chance dafür heute nicht zu nutzen.

Herr Auler erkundigt sich, ob es planungsrechtliche Probleme geben könnte, wenn durch die zweite Variante eine abgestufte Höhenentwicklung entlang der Zeppelinstraße entstehen würde. Denn mit der zweiten Variante würde ein massiver Abfall zwischen dem dreigeschossigen Neubau und der flachen Turnhalle entstehen.

Herr Lambertz erläutert, dass bei der ersten Variante ein stufiger Abfall mit circa zwei Metern Unterschied zwischen den einzelnen Gebäuden entstehen würde. Bei der zweiten Variante sei der Höhenunterschied zwar sehr groß, jedoch bestehe ein Abstand von circa neun Metern zu der Turnhalle, daher wäre hier der Abfall nicht so dramatisch.

Herr Rohé weist nochmals auf den SEP Primar hin und dass dort bereits festgestellt worden sei, dass die räumliche Situation an vielen Grundschulen nicht zufriedenstellend gewesen sei. Jedoch hätten diese Defizite bei dem Beschluss der FRO angemerkt werden müssen. Dieser FRO hätten alle Fraktionen einstimmig zugestimmt, da sie einen Kompromiss aus den Wünschen der Schulen und der baulichen Realisierbarkeit darstelle. Der Schulträger bemühe sich, für alle Schulen gerechte Lösungen zu finden.

Herr Fischer gibt zu, dass er seit dem Beschluss der FRO einiges dazugelernt habe. Im Nachhinein hätte er der FRO nicht mehr in diesem Umfang zugestimmt. Diese Einsicht sei zwar nun zu spät aber dennoch sei er der Meinung, dass zwei OGS-Räume pro Zug nicht ausreichend seien. Die FRO sei nicht unantastbar und Fehleinschätzungen sollten korrigiert werden.

Frau Griepentrog betont, dass Klassenräume laut der FRO nicht multifunktional genutzt werden müssten. Dies gelte lediglich für Mehrzweck- und Differenzierungsräume. Dies sei auch so in der FRO benannt worden. Abschließend weist sie darauf hin, dass sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer letzten Sitzung einstimmig für die zweite Variante ausgesprochen habe.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung für die Variante 1 fortzuschreiben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 10.06.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Montessori-Grundschule Mataréstraße die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI einschließlich Kostenberechnung in Auftrag zu geben. Hierbei soll der Neubau unabhängig von der Geschosszahl vollständig für die Schule genutzt werden, um die notwendigen Räume zu schaffen. Aufgrund dieses Beschlusses wurden zwischen FB 45, E 26 und der Schule Gespräche hinsichtlich des Raumbedarfes geführt. Da am Ende dieser Gespräche eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden konnte, wurde sowohl von der Schule als auch von der Verwaltung je eine Variante mit den aus der jeweiligen Sicht notwendigen Raumbedarfe erarbeitet. Die Varianten sind beide mit der Schulleitung abgestimmt.

Variante 1: Vorschlag der Verwaltung

Auf Basis der Flächenraumorientierung für Grundschulen, welche am 11.03.2021 von dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschlossen wurde, hat FB 45 die Bedarfe der Schule geprüft und notwendige Anpassungen festgestellt.

Die Variante 1 sieht vor, kleinere Umbauarbeiten im Bestand durchzuführen. Da das Untergeschoss aufgrund baulicher Mängel nicht mehr nutzbar ist, wurden der Kunst- und Werkraum sowie der Hausmeisterraum in das Erdgeschoss verlegt. Zudem wurden zusätzlich vier bis fünf Differenzierungs-/Besprechungsräume sowie ein Sanitätsraum untergebracht.

In dem zweigeschossigen Neubau an der Zeppelinstraße soll ein großer Speisesaal mit multifunktionaler Nutzung als Aula und einer Erschließung/Garderobe, ein Möbellager und die Küche mit den notwendigen Nebenräumen in dem Erdgeschoss untergebracht werden. Das erste Obergeschoss ist für zwei OGS-Räume, einen OGS-Besprechungsraum, einen OGS-Personalraum, ein OGS-Büro, einen offenen Mehrzweckraum mit integrierter Garderobe, einen Putzmittelraum sowie eine Dachterrasse vorgesehen. In dem Untergeschoss sind die Technikräume sowie eine WC-Anlage eingeplant. Diese Variante deckt die Bedarfe der Flächenraumorientierung ausreichend ab.

Variante 2: Vorschlag der Schule

Der Vorschlag der Schule berücksichtigt ebenfalls die Flächenraumorientierung und darüber hinaus zusätzliche individuelle Wünsche der Schule. Auch die Variante 2 sieht Umbauarbeiten im Bestand vor. Zusätzlich zu den oben genannten Arbeiten ist das Teilen eines großen Differenzierungsraumes in einen Differenzierungs- und einen Time-Out-Raum vorgesehen.

Der Neubau in der Variante 2 ist dreigeschossig, da eine Zweigeschossigkeit für das für das von der Schule gewünschte Raumvolumen nicht ausreichend wäre. In dem Erdgeschoss sollen ebenfalls der multifunktional nutzbare Speiseraum mit Erschließung/Garderobe, ein Möbellager und die Küche mit den angegliederten Nebenräumen untergebracht werden. Das erste Obergeschoss ist in dieser Variante auf Wunsch der Schulleitung für schulspezifische Räume vorgesehen. Hier sind eine Schulküche/ein Elterncafé, ein weiterer Besprechungsraum, ein Büro für die Ernährungsberatung sowie zwei Nebenräume eingeplant. Das zweite Obergeschoss ist identisch mit dem ersten Obergeschoss der Variante 1. Hier befinden sich demnach Räume der OGS-Verwaltung und der Betreuung. In dem Untergeschoss sind ebenfalls die Technikräume sowie eine WC-Anlage eingeplant.

Demnach werden, wie in der Variante 1, die notwendigen Räume aus der Flächenraumorientierung geschaffen. In der Variante 2 wird deutlich über das Raumorientierungsprogramm hinaus gehend Raum nach Wünschen der Schule geschaffen.

Programm-Kosten

Aufgrund der beschriebenen Kriterien wurde für die Varianten 1 und 2 durch E 26 die Programm-Kosten ermittelt. Diese umfassen das Projektbudget, die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 27, die Kosten der Betriebsausstattung sowie die zugehörigen Planungskosten. Die ermittelten Kosten beruhen auf den zur Verfügung stehenden Zahlen für das zweite Quartal 2021. Darüber hinaus sind zu der zu finanzierenden Gesamt-Projektsumme noch die Kosten des Projektmanagements, eine Kostenvarianz bei der aktuellen Planungstiefe in Höhe von 35 % und ein Kostenrisiko gemäß den Vorgaben des Finanzministeriums NRW in Höhe von 5 % enthalten. Zur Ermittlung der weiteren Kostenentwicklung wurde ein Baupreisindex in Höhe von 8 % pro Jahr angenommen.

Demnach betragen die Programm-Kosten für das Umsetzen der Variante 1 insgesamt 9.088.000,- EUR einschließlich der Kosten für die Betriebsausstattung in Höhe von 154.000,- EUR und der Planungsmittel in Höhe von 443.000,- EUR.

Die Programm-Kosten für die Variante 2 betragen 11.206.000,- EUR inklusive der Kosten für die Betriebsausstattung in Höhe von 185.000,- EUR und der Planungsmittel in Höhe von 547.000,- EUR

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt das Umsetzen der Variante 1. Mit dieser sind die Bedarfe aus der Flächenraumorientierung vom 11.03.2021 ausreichend abgedeckt.

Für das Beauftragen der Planungen der Variante 1 bis zur Kostenberechnung (Leistungsphase 3 nach HOAI, Entwurfsplanung) werden finanzielle Mittel in Höhe von 443.000,- EUR benötigt. Diese sind in 2021 bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, Sachkonto 78650000, etatisiert bzw. werden über die Haushaltsplanung 2022 ff aufgestockt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

Investive Auswirkungen

Teil-ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Teilansatz 2021

Teil-ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Teilansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

225.000

225.000

0

218.000*

3.018.000

9.088.000

Ergebnis

225.000

-225.000

0

218.000

3.018.000

-9.088.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

218.000

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

* Planungsmittel werden im Rahmen der Entwurfsplanung 2022 auf insgesamt 450.000 Euro aufgestockt

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 10 Ablehnung: 5 Enthaltung:
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-06 FB 45_0146_WP18 Montessori-Gemeinsch SAO.pdf

19.10.2024

2.9 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 28.10.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen