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Benennung eines bisher unbenannten Platzes an der Oberforstbacher Straße in Gert-Engels-Platz

FB 62/0010/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen begrüßt Herrn Rave, der Informationen zu Umbenennung, Neubenennung von Straßen und Plätzen gibt.

Straßennamen richten sich nach geschichtlichen Gründen und, ob es Gründe gibt die dagegen sprechen.

Herr Hoffner SPD-BF stimmt dem o.g. Antrag gerne zu und möchte anregen, dass neue Straßenschild in einem kleinen festlichen Rahmen einzuweihen. Zudem hat er noch ein paar Anregungen zu unbenannten Plätzen und neuen Straßen. Es gäbe Menschen in diesem Bezirk, die sich unter Gefahr ihres eigenen Lebens für die Demokratie eingesetzt hätten.

Herr Rave erklärt, dass der deutsche Städtetag empfiehlt nicht nach Persönlichkeiten zu benennen. Lieber Medaillen, Tafeln u.ä. nach Personen benennen und gemäßigter Straßen und Plätze.

Herr Gilles Grüne-BF bringt ein, dass die Bewohner lieber den Dorfplatz, weiterhin als Dorfplatz benennen, als nach einer Person und stimmt der Empfehlung des deutschen Städtetages zu.

Herr Hoffner SPD-BF sieht das anders und weist auf weitere Persönlichkeiten hin, auf die man zurückgreifen sollte.

Frau Opitz FDP-Fraktion weist darauf hin, dass der Dorfplatz durch seine Umbenennung in den Vordergrund rückt und dann auch entsprechend mehr gepflegt werden sollte.

Herr Müller CDU-BF bestätigt die Wichtigkeit der Umbenennung des Platzes, dass Persönlichkeiten geehrt werden, die sich für unseren Bezirk eingesetzt haben. Anhand solcher Beispiele wurde die eigene Geschichte verdeutlicht. Herr Müller schlägt Frau Prof. Dr. Kruse vor, wenn eine Persönlichkeit aus der neuen Zeit geehrt werden sollte.

Herr Rave weist nochmal daraufhin, dass man grundsätzlich nicht gegen eine Umbenennung, bzw Neunennung von Straßen nach Persönlichkeiten sei, jedoch aus den schon genannten Gründen, empfehle es sich Gedenksteine, Medaillen, Tafeln, u.ä zu verwenden.

Sodann ergeht folgender mehrheitlicher

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt mehrheitlich, den bisher unbenannten Platz an der Oberforstbacher Straße in „Gert-Engels-Platz“ zu benennen. Zusätzlich soll ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt zugefügt werden: "Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt den bisher unbenannten Platz an der Oberforstbacher Straße in

„Gert-Engels-Platz“

zu benennen. Zusätzlich soll ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt zugefügt werden:

"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".


Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Die Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beantragtedie Benennung des „Dorfplatzes“ in Oberforstbach im Bereich der Oberforstbacher Straße in „Gert-Engels-Platz“ mit Schreiben vom 01.03.2021. Dieser Antrag wurde dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.

Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die betreffende Fläche bisher offiziell nicht benannt ist. Es ist daher nicht von einer Umbenennung auszugehen. Die Gebäude mit den Adressen Oberforstbacher Straße 266 bis 298 und 251 bis 265 können auch weiterhin der Oberforstbacher Straße zugeordnet werden. Daher werden keine Adressenänderungen notwendig.

Bei der weiteren Bearbeitung des Antrages wurde mit Unterstützung des Stadtarchives der Stadt Aachen festgestellt, dass die Benennung nach der Person Gerhard Engels mit den Benennungsgrundsätze, die sich aus der "Handreichung des Deutschen Städtetages zur Aufstellung eines Kriterienkataloges zur Straßenbenennung" von März 2021, Seite 19ff, (siehe Anlage) ergeben,vereinbar ist.

Auf der dem Stadtarchiv vorliegenden Ratsherren/-damen-Karte ergeben sich folgende Informationen:

Engels, Gerhard: geb. 12.12.1931

Zugehörigkeit zum Rat von- bis: 23.04.72 - 11.09.94

Partei: C D U

verstorben: 11.09.1994

Offiziell hieß Herr Engels Gerhard, Gert wird sein Rufname gewesen sein.

Im Bezirk wird die Verwechslungsgefahr mit anderen Personen gleichen Namens nicht sehr hoch sein, dennoch ist Gert Engels im Rheinland ein häufigvorkommenderName. Aus diesem Grund sollte ein Erläuterungsschild den Namen ergänzen.

Herr Engels saß seit 1961 im Gemeinderat von Walheim, nach der Kommunalwahl 1969 wurde er stellvertretender Bürgermeister. Er war seit der Gebietsreform bis zu seinem Tod Bezirksvorsteher.

Der Text für das Erläuterungsschild könnte lauten:

"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".

Von Seiten der Angehörigen wurden keine Bedenken bzgl. der Benennung geäußert.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheimzu entsprechen und den bisher unbenannten Platz an der Oberforstbacher Straße in „Gert-Engels-Platz“ zu benennen. Zusätzlich soll ein Erläuterungsschild folgenden Inhalt zugefügt werden:

"Gert Engels (1931-1994), Gemeinderat in Walheim (1961-1972), Bezirksvorsteher von Kornelimünster-Walheim und Mitglied des Rates der Stadt Aachen (1972-1994), Träger des Bundesverdienstkreuzes".


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-07 FB 62_0010_WP18 Benennung eines bish SAO.pdf

19.11.2024

4.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 27.10.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:55