27. Oktober 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 4Öffentlich

Informationen über Hilfsprogramme im Rahmen außerschulischer und schulischer Bildung

FB 56/0113/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Auf Wunsch des Integrationsrats berichtet Herr Brötz, der Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45). Er gibt einen Überblick über Fördermaßnahmen und -projekte, die die Stadt Aachen vor und nach dem Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung „Aufholen nach Corona“ umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht hat. Vor dem „Aufholen-Förderprogramm“, das vor den Sommerferien verabschiedet wurde, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zusammen mit dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Aachen (KI) bereits Sprachförderprogramme z. B. am Wochenende und auch in Flüchtlingswohneinrichtungen angeboten. Außerdem verweist Herr Brötz auf die vielfältigen Angebote zur Abfederung der Pandemie-Folgen für die Schüler*innen im Rahmen der Ferienspiele. In diesem Bereich konnten gemeinsam mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege viele außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote gemacht werden. Im Rahmen der seit den Sommerferien geltenden Förderkulisse („Aufholen-Programm“) können diese Angebote im Förderbaustein „Extra Zeit“ fortgeführt werden.

Anschließend erläutert Herr Brötz Struktur und Inhalt des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ und informiert über die geplante Umsetzung in Aachen sowie konkret geplante Angebote für Schüler*innen. Im Rahmen der ersten, direkt an die Schulen gerichteten Fördersäule „Abbau von Lernrückständen“ hat die Stadt Aachen als Schulträgerin bereits etwas weniger als 1,5 Mio. Euro an Bundes-/Landesförderung erhalten.

30% dieser Mittel können von den Schulen für schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite eingesetzt werden, z. B. im Bereich der (kulturellen) Bildung. Weitere 30% gehen in Form von Bildungsgutscheinen an die Schüler*innen. Die Gutscheine können von den Schüler*innen zur Schließung von Lernlücken direkt bei den von der Stadt Aachen zertifizierten und zugelassenen Anbieter*innen von Lernhilfen/Unterrichtsleistungen verausgabt werden.

Die verbleibenden 40% der Gesamtförderung werden als Schulträgerbudget der Stadt Aachen verwendet. Diese Mittel können sowohl für schulübergreifende lokale und regionale Angebote verwendet werden oder aber bei Bedarf zur Aufstockung der Schulbudgets oder der Bildungsgutscheine.

Außerdem erläutert Herr Brötz Inhalt, Struktur und Dotierung der Fördersäulen II. und III. des Programms „Aufholen nach Corona“ zur Förderung von Angeboten im Bereich der Träger*innen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.

Schließlich informiert Herr Brötz beispielhaft über einzelne, bereits in der Umsetzung bzw. in der Planung befindliche Angebote

  • zur Unterstützung von Schüler*innen bei der Organisation und Strukturierung des formalen und non-formalen Lernens, zur Förderung der emotionalen und Selbstwirksamkeitserfahrungen, der individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung durch gruppendynamische Prozesse in Form der Bildung von Paten-Tandems (Projektpartner: KatHO);
  • zur Erweiterung des Erlebnisraums von Familien, dem Kennenlernen von Aktivitäten im Wohnumfeld, zur Einbindung vorhandener Angebote und Akteure, zur Nutzung bestehender Netzwerkstrukturen, zur Förderung von gemeinschaftlichem Erleben und dem Aufbau von Beziehungen durch niederschwellige und pandemieangepasste Angebote in der Freizeit, die Einbindung von Ehrenamtlichen und außerschulischen Bildungsstätten sowie perspektivisch die Anbindung an bestehende Angebote im Sozialraum für eine nachhaltige Wirkung (Projektpartner: Caritasverband/KatHO)
  • zur Einrichtung einer Anlaufstelle an Grundschulen in Ergänzung zur bereits vorhandenen Sozialarbeit mit dem Ziel, dass Kinder in einer geschützten Umgebung Beratung für persönliche Konfliktlagen, wie z. B. Trennung der Eltern, Mobbing usw. erhalten können (Projektpartner: Kinderschutzbund)
  • zum Einsatz einer zusätzlichen Schulsozialarbeiter*in zur Koordinierung und Begleitung von Bildungspatenschaftsverhältnissen/Bildungstandems (Stadt Aachen, FB45).
  • zur Hilfestellung im Bereich „Homeschooling“ (Projektpartner: Sozialwerk Aachener Christen)

Am Ende seines Vortrags weist Herr Brötz der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die Stadt Aachen im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ bereits insgesamt über 3600 Tablets an die Aachener Schüler*innen übergeben hat.

In der Folge beantwortet Herr Brötz Fragen, u. a. von Frau Schlösser-Al-Janabi, Herrn Dolan, Frau Smajic und Herrn Pivovarov. Angesprochen werden dabei etwa der Grad der Internetabdeckung in den Aachener Schulen, Art und Umfang der Angebote zur psychologischen Betreuung von Schüler*innen in den Schulen, die Möglichkeit der Einbindung von Migrant*innenorganisationen in Projekte des „Aufholen-Programms“, die Organisation von Mentoring-/Patenschaftsprogrammen bzw. zur Frage der Akquise von studentischen Kräften als Mentoren, die Existenz eines Masterplans „Chancengerechtigkeit in der Bildung“ auf den drei politischen Ebenen in Deutschland, Sprach- und Lernförderprogrammen speziell im Kita-Bereich.

Auf Wunsch der Integrationsratsmitglieder sagt Herr Brötz zu, über die Geschäftsführerin des Integrationsrats eine schriftliche Zusammenfassung seines Berichts zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls übermittelt werden an die interessierten Gremiumsmitglieder die Kontaktdaten wichtiger Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege, die in Aachen am „Aufholen-nach-Corona-Programm“ teilnehmen.

Einstimmig ohne Enthaltungen so beschlossen.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Unter Tagesordnungspunkt 13 – Informationen über Hilfsprogramme im Rahmen außerschulischer und schulischer Bildung – wurde in der Sitzung vom 22.09.2021 andiskutiert, wie und unter welchen Voraussetzungen die Schulen während der Pandemie/der Lockdowns mit den Schüler*innen gearbeitet haben und welche Möglichkeiten bestehen könnten, entstandene Lücken nunmehr aufzuarbeiten.

Auf Wunsch des Integrationsrats wird der Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule
(FB 45), Herr Brötz, an der kommenden Sitzung des Integrationsrats teilnehmen und zu diesem Thema berichten.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-04 FB 56_0113_WP18 Informationen ueber H SAO.pdf

19.1.2025

131.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sondersitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 27.10.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 18:55

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen