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Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zum 01.12.2021 und 01.01.2022

AVV/0027/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zum 01.12.2021 und 01.01.2022 zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

stimmt der Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zum 01.12.2021 und 01.01.2022 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

eTarif AVV

Die Verbundgesellschaft hat die Tarifbestimmungen für den eTarif AVV, die sich eng an den Tarifbestimmungen für den NRW-eTarif orientieren, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Verkehrsunternehmen erarbeitet.

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.12.2021 angepasst werden.

Job-Ticket NRW Abo

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage2 dargestellt, zum 01.01.2022 angepasst werden.

Digitaler Vertrieb

Die AVV-Tarifbestimmungen beschränken sich in ihrer bisherigen Fassung lediglich auf die Ausgabe von Fahrausweisen als eTicket auf Chipkarte und beinhalten nur rudimentäre Regelungen für das bislang zur Anwendung kommende HandyTicket Deutschland. Die zwischenzeitlichen Entwicklungen im Rahmen der Umsetzung der 2. EFM-Baustufe bei der digitalen Abbildung und Ausgabe des Bartarifs in Form elektronischer Tickets sind inhaltlich bislang unberücksichtigt, weswegen es einer zeitnahen Überarbeitung der AVV-Tarifbestimmungen im Hinblick auf die Regelungen bei Ausgabe von eTickets auf unterschiedliche Trägermedien im AVV bedarf.

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 3 dargestellt, zum 01.12.2021 angepasst werden.

AVV Ergänzungsticket für VRR-JobTicket Inhaber

Die Piloteinführung eines fakultativen Ergänzungstickets für VRR-Job-Ticket Inhaber zum 01.01.2022 wurde in der Verbandsversammlung am 25.06.2021 durch den AVV-Zweckverband beschlossen. Die Verbundgesellschaft wurde unter anderem mit der Ausarbeitung entsprechender Tarifbestimmungen und deren Beantragung bei der Bezirksregierung Köln beauftragt.

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in der Anlage 4 dargestellt, zum 01.01.2022 angepasst werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-22 AVV_0027_WP18 Tarifliche und vertr SAO.pdf

23.10.2024

7.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 11.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:06