11. November 2021 um 17:00, Gesamtschule Brand
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Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNE, ZUKUNFT und DIE LINKE vom 05.08.2021 zum Thema „Open Source“ (Nr. 181/18)

FB 11/0054/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Langbehn (ZUKUNFT) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag „Open Source“ (Nr. 181/18). Im Namen seiner Fraktion rege er an bzw. äußere er den Wunsch, dass der Ratsantrag auch einer Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung zugeführt werde.

Herr Dr. Kremer (Dez. V) führt erläuternd aus, dass die Zuständigkeit der Beratung der Themenfelder, welche in den Bereich „eGovernment“ fielen, grundsätzlich beim Personal- und Verwaltungsausschuss liege. Entsprechend liege die Beratungszuständigkeit der Themenfelder im Bereich „Smart City“ beim Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung. Die Verwaltung werde dem Wunsch jedoch respektierend nachkommen und eine informatorische Einbringung der Vorlage in den Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung veranlassen.

Ratsherr Dolan (GRÜNE) bedankt sich ebenfalls für die Stellungnahme der Verwaltung; sie beinhalte alle politisch gewünschten Faktoren. Seine Fraktion begrüße die Vorgehensweise, dass die Verwaltung bei zwei vergleichbaren Softwares auf die Open Source-Software zurückgreife. Er hebe jedoch an dieser Stelle auch noch einmal den sich durchziehenden Aspekt bzw. Leitgedanken des Ratsantrages hervor, dass der Fokus bei der Auswahl bzw. Beauftragung aller Softwareprodukte auf den Open Source-Softwareprodukten liegen sollte.

Herr Dr. Kremer (Dez. V) merkt an, dass er im Rahmen seiner vorherigen Ausführungen diesen Aspekt selbstverständlich miteinbezogen habe.

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) unterstreicht die Einlassung von Herrn Dr. Kremer mit Hinweis auf den Beschlussentwurf.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag Nr. 181/18 in seiner Sitzung am 11.11.2021 zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung wird bei den städtischen IT-Projekten Open Source als wichtige Anforderung bei der Auswahl von neuer Software sowie bei der Programmierung spezieller Software aufnehmen, im Rahmen des IT-Projektmanagements die Software unter diesem Aspekt bewerten und auch zukünftig Open Source-Software einsetzen, wo es sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Von einem pauschalen und ausschließlichen Einsatz von Open Source-Software nimmt FB 11/400 allerdings Abstand, um bei der Auswahl der Softwareprodukte die bestmöglichen Lösungen unter Berücksichtigung aller sachgerechten Kriterien anbieten zu können.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag Nr. 181/18 in seiner Sitzung am 11.11.2021 zur Kenntnis.

Die Stadtverwaltung wird bei den städtischen IT-Projekten Open Source als wichtige Anforderung bei der Auswahl von neuer Software sowie bei der Programmierung spezieller Software aufnehmen, im Rahmen des IT-Projektmanagements die Software unter diesem Aspekt bewerten und auch zukünftig Open Source-Software einsetzen, wo es sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Von einem pauschalen und ausschließlichen Einsatz von Open Source-Software nimmt FB 11/400 allerdings Abstand, um bei der Auswahl der Softwareprodukte die bestmöglichen Lösungen unter Berücksichtigung aller sachgerechten Kriterien anbieten zu können.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Auswahl sowie der Einsatz neuer Software erfolgen in den meisten Fällen durch intern entstehende Bedarfe nach bestimmter fachspezifischer Software.
Derzeit wird bei neuen IT-Projekten allerdings verstärkt auf standardisierte Software zurückgegriffen, die vom städtischen IT-Dienstleister, der Fa. regio iT GmbH, angeboten wird und meist schon bei anderen Kommunen im Einsatz ist. Daher liegt aktuell der Anteil an Software, welche eigens für die Stadtverwaltung entwickelt worden ist, bei einem sehr geringen Teil und beschränkt sich meist auf spezielle Komponenten (siehe unten). Dass der Anteil der Eigenentwicklungen deutlich unterhalb von standardisierter Fachsoftware liegt, ist darin begründet, dass die Eigenentwicklungen keine wirtschaftlichen Produktalternativen darstellen, da sie in der Regel deutlich teurer sind als bereits auf dem Markt vertretene und verbreitete Fachsoftware.

In einzelnen Fällen wurde die Fa. regio iT GmbH mit Softwareentwicklungen beauftragt. Hierbei werden bereits heute Open Source-Software-Komponenten eingesetzt und anschließend an verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung Aachen verwendet, beispielsweise als Basis des Serviceportals und der Open Urban Data-Plattform. Dabei werden auch General Public-Lizenzen als Lizenzmodell im Kontext von Open Source-Software genutzt, wie zum Beispiel bei der Datenbank mySQL.
In diesen Fällen werden zusätzliche Supportverträge von der Stadt Aachen mit der Fa. regio iT GmbH abgeschlossen, um einen SLA (Service Level Agreement) konformen Betrieb zu gewährleisten.

Das Informations- und Kommunikationsmanagement (IuK) sieht eine weitere Schwierigkeit bei einem verbindlichen Einsatz von Open Source-Produkten in den teils komplexen Schnittstellen zwischen diversen Fachverfahren (z.B. zum Einwohnermeldeverfahren, zum Finanzverfahren, usw.).

Die Stadtverwaltung teilt den Grundgedanken von Open Source-Software, dass durch den vermehrten Einsatz die technologische Souveränität und der Transparenzgedanke gestärkt werden. Daher wird bei den städtischen IT-Projekten Open Source als wichtige Anforderung bei der Auswahl von neuer Software aufgenommen, im Rahmen des IT-Projektmanagements die Software unter diesem Aspekt bewertet und auch zukünftig Open Source-Software eingesetzt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Von einem pauschalen und ausschließlichen Einsatz von Open Source-Software nimmt das IuK allerdings Abstand, um bei der Auswahl der Softwareprodukte die bestmöglichen Lösungen unter Berücksichtigung aller sachgerechten Kriterien anbieten zu können.


Eine Anpassung der Vergaberichtlinien der Stadtverwaltung ist nicht erforderlich.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-19 FB 11_0054_WP18 Gemeinsamer Ratsantr SAO.pdf

7.11.2024

1.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 11.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:06