Medienzugang erleichtern – Eintritte und Gebühren für Bibliotheken und Museen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Studierende aussetzenRatsantrag der SPD Fraktion vom 29.06.2021
E 49/0026/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Ratsherr Tillmann dankt der Verwaltung für die Vorlage.
Es geht darum das Leben von Kindern und Jugendlichen nach der harten Coronazeit zu verbessern. Aus diesem Grund will er sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen.
Mit Verweis auf die Vorlage erklärt Frau Epstein, dass ihrer Meinung nach eine Jahresgebühr von
8,00 € für junge Erwachsene für das entsprechende Angebot auf keinen Fall überhöht sei. Aus diesem Grund habe sie kein Verständnis für die vorgesehene Maßnahme.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur/Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Kulturbetrieb zu überprüfen, ob die Gebührenordnungen für Stadtbibliothek und Museen hinsichtlich der Entwicklung der Stadtgesellschaft noch zeitgemäß sind und Vorschläge zur Aktualisierung zu entwickeln, die auf den Erfahrungen mit der Nutzung während der Corona-Pandemie basieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Stadtbibliothek
In Bezug auf die Stadtbibliothek und dem Ansinnen des Antrags ist Folgendes festzustellen:
- Bestsellergebühren (2.- € / Medium)
Zu den Bestsellern gehören ausschließlich Sachbücher und Romane für Erwachsene. Das Angebot finanziert sich durch die Einnahmen selbst. Ein Rückgang der Einnahmen hätte also eine unmittelbare Auswirkung auf die Attraktivität des Angebots. Es wäre zudem mit einem hohen Aufwand verbunden, die Nutzung des Bestseller-Angebots durch die o.g. Altersgruppen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Studierende zu ermitteln.
- Jahresgebühren
Nach der am 1.4.2020 in Kraft getretenen Gebührenordnung gelten für die o.g. Altersgruppen folgende Jahresgebühren:
-Kinder bis 18 Jahre:kostenlos
-Junge Erwachsene 18-24 Jahre:8,00 Euro
Der Antrag betrifft also ausschließlich die Gruppe der jungen Erwachsenen von 18 – 24 Jahren. Die Anzahl der aktiven Nutzer*innen in dieser Altersgruppe betrug
-2019: 1659 aktive Nutzer*innen (entspricht einer Jahreseinnahme von 13272 €)
-2020: 1223 aktive Nutzer*innen (entspricht einer Jahreseinnahme von 9784 €)
Für eine vorübergehende Aussetzung wäre eine neue Gebührenordnung notwendig.
Grundsätzlich begrüßt der Kulturbetrieb, jungen Erwachsenen, die sich ja meist noch in Ausbildung oder im Studium befinden, einen kostenlosen und unkomplizierten Zugang zu den Bibliotheksangeboten zu ermöglichen. Die Motivation zur Bibliotheksnutzung liegt allerdings vor allem in der Attraktivität des Angebots, in das zielgruppenorientiert und nachhaltig investiert werden sollte. Auf keinen Fall sollte ein Rückgang der Einnahmen durch einen Gebührenerlass auf Kosten des Bibliotheksetats erfolgen.
Undeutlich ist zudem, anhand welcher Kriterien die Maßnahmen auf ihren Erfolg überprüft und aufgrund welcher Ergebnisse die Gebühren dann wieder erhoben werden sollen. Die Bibliothek schlägt deshalb vor, die Gebührenordnung im Sinne des SPD-Antrags noch einmal grundsätzlich zu prüfen und gemeinsam mit der Satzung zu überarbeiten.
- Museen
In den Museen haben alle Besucher bis zum 21. Lebensjahr einschließlich freien Eintritt. Dies wurde im Betriebsausschuss Kultur vom 06.09.2016 einvernehmlich beschlossen. Dadurch werden bis zum regulären Ende einer Ausbildung und eines ersten Hochschulabschlusses (B.A.) alle Besucherinnen und Besucher vom Eintritt befreit. Dies hat Mindereinnahmen zur Folge, die durch die Attraktivitätssteigerung und die Zugangserleichterung in Kauf genommen werden.
Durch Motto-Tage, freie Abende und besondere Aktionen besteht mehrfach im Jahr die Möglichkeit des freien Eintritts für alle Besucherinnen und Besucher.
Eine Heraufsetzung bis zum 25. Lebensjahr bedeutet weitere Mindereinnahmen und macht eine Überarbeitung und Beschlussfassung zur Entgeltordnung erforderlich. Eine Überprüfung des Erfolgs dieser Maßnahme wäre datenschutzrechtlich nur grob, aber nicht zielgruppenscharf möglich.
Die Betriebsleitung empfiehlt eine Überprüfung der gesamten Entgeltstruktur, die im Vergleich zu den Museen in der Region (Düren, Düsseldorf, Köln) und den Nachbarstädten in Belgien und den Niederlanden (Lüttich, Maastricht) am unteren Rand der Eintrittsgebühren einzuordnen ist.
Ludwig Forum für Internationale Kunst
Regulär: 6,00 €
Ermäßigt*:3,00 €
*Ermäßigungen für Student*innen, Auszubildende, Ehrenamtspassinhaber*innen, Kurkarteninhaber*innen, Alumni-Karteninhaber*innen.
Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 21 Jahre, Menschen mit Behinderung (B oder H) sowie ihre Begleitung, Aachen-Pass-Inhaber*innen.
Leopold-Hoesch-Museum Düren:
Erwachsene: 6,- €
Ermäßigt 3,- € für:
Schüler*innen (ab 18 Jahre), Studierende, Auszubildende Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, Mitglieder des Fördervereins NRW-Stiftung,Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten
Freier Eintritt: Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren
Museum Ludwig Köln
Erwachsene: 13,00 € zzgl. VVK-Gebühren
Ermäßigt*: 8,50 € zzgl. VVK-Gebühren
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre:frei
Kunstsammlung NRW Einzelticket K20 oder K21
Sammlung und Ausstellung
Regulär12 €
Ermäßigt10 €
Kinder (6–17 Jahre)2,50 €
Bonnefanten-Museum Maastricht
Erwachsene15,00 €
Student, CJP7,50 €
Jugendliche bis 18 Jahre 0,00 €
La Bovérie, Lüttich
COLLECTIONS PERMANENTES :
Adultes : 5 €
Groupes (min. 15 personnes) : 3 €
Seniors (dès 65 ans) : 3 €
Gratuit: moins de 26 ans
Technische Details
ID: 109194
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=109194
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-10-18 E 49_0026_WP18 Medienzugang erleich SAO.pdf
19.11.2024
838.6 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur und Theater
- Datum
- Di., 09.11.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 19:03