Sondernutzung für die Außengastronomie 5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
FB 60/0045/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Schuster stellt die Vorlage der Verwaltung vor, Herr Meiners erläutert ergänzend den Wegfall der bereits ausgelaufenen Regelung zum temporären Einsatz von Heizstrahlern. Frau Strehle berichtet abschließend über die bisherigen Erfahrungen mit Außengastronomie auf Parkplätzen und die geplante Verstetigung dieser Möglichkeit.
Die den Vorträgen zugrundeliegende Präsentation sowie eine Synopse der verschiedenen Fassungen der Sondernutzungssatzung 2020/2021 sind im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift verfügbar.
Für die CDU-Fraktion dankt Herr Baal der Verwaltung für die Vorlage. Am Ende der Beratung solle eine rechtmäßige Satzung stehen, daher fokussiere sich die Diskussion auf die kritischen Einzelpunkte, insgesamt aber müsse man die Sondernutzungssatzung als einen Baustein in dem Bemühen sehen, ein gewisses Qualitätsniveau im öffentlichen Raum zu erreichen bzw. zu halten. In diesem Sinne sei die Nutzung von Parkplatzflächen durch Außengastronomie, der man zu Beginn skeptisch gegenübergestanden habe, ein gutes Element, mit dem auch dauerhaft mehr Lebendigkeit in der Stadt erreicht werden könne. Eine vollkommene Gebührenfreiheit halte man grundsätzlich für das falsche Signal, hierzu wolle man jedoch heute keinen Beschluss fassen, sondern sich bis zur Ratssitzung über eine mögliche Kompromisslösung mit den anderen Fraktionen abstimmen. In einigen Unterpunkten halte man Formulierungen für nicht schlüssig, beispielsweise bei den Regelungen zur Möblierung. Andere Begriffe wie „qualitativ hochwertig“ und „stark befahrene Straße“ seien nicht eindeutig bestimmt und daher mit gewissen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, hier bitte man die Verwaltung um kritische Prüfung und falls erforderlich um Vorlage einer korrigierten Formulierung zur Ratssitzung. Den Einsatz von Heizstrahlern halte man grundsätzlich für nicht erwünscht, auch wenn man beispielsweise auf privaten Flächen keine Handhabe dagegen habe. Für den öffentlichen Raum sei man der Auffassung, dass Außengastronomie in jahreszeitlich angemessener Art und Weise stattfinden solle, dies schließe den Betrieb von Heizelementen eigentlich aus. In der pandemischen Lage könne man sich jedoch mit einer auf die Wintersaison befristeten Ausnahme einverstanden erklären, insbesondere, da die Möglichkeit bestehe, die Heizstrahler mit Ökostrom der STAWAG klimaneutral zu betreiben.
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Hucke an, dass man dem Verwaltungsvorschlag in der vorgelegten Form zustimmen könne. Insbesondere die Regelungen zur dauerhaften Flächenerweiterungen für Außengastronomie auf Parkplätzen begrüße man, da hierdurch der gesamte Stadtraum profitiere und ein Mehrwert für alle geschaffen werde. Durch die Planungssicherheit, die man mit der Verstetigung schaffe, ermögliche man den Gastronomiebetrieben gezielte Investitionen; damit hoffe man auf verstärkte Inanspruchnahme des Angebots. Den Einsatz von Heizstrahlern wolle man allerdings nicht weiter fortführen, dies sei klimapolitisch eine falsche Maßnahme. Selbst eine Verlängerung der eigentlich ja schon abgelaufenen Regelung sehe man kritisch, da hiermit ein problematisches Signal gesendet werde.
Für die SPD-Fraktion sieht Herr Plum in vielen Punkten Einigkeit zwischen den Fraktionen. Bezogen auf den Einsatz von Windschutzelementen halte man die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung allerdings für zu sehr auf die Innenstadt fokussiert. Hier wünsche man sich mehr Kreativität, die den Gastronomiebetrieben gerade in den Bezirken mehr Möglichkeiten böten. Andere Städte machten dies seit Jahren vor, ohne dass es dabei zu den nicht erwünschten Einhausungen kommen müsse. Abgesehen davon halte man die Formulierung „an stark befahrenen Straßen“ für nicht hinreichend bestimmt und daher für nicht rechtssicher, dies bitte man die Verwaltung nochmals genau abzuklären. Den Einsatz von Heizstrahlern sehe man unter Klimaschutzgründen grundsätzlich kritisch, allerdings wolle man auch die Gastronomie als wichtigen Bestandteil einer lebendigen Innenstadt unterstützen. Mit Ökostrom könnten die Heizstrahler klimaneutral betrieben werden, daher sei man unter Abwägung aller Belange bereit, den Einsatz für ein weiteres Jahr zu erlauben. Zudem plädiere man dafür, Elektrotankstellen von der Gebührenerhebung freizustellen. Auch wenn die Verwaltung ein öffentliches Interesse verneine, halte man eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt durchaus für sinnvoll.
Für die Fraktion Die Zukunft äußert Herr Allemand Unterstützung für die dauerhafte Flächenerweiterung der Außengastronomie auf Parkplätzen. Diese Regelung habe sich bewährt und an vielen Stellen zu einer Bereicherung im öffentlichen Raum geführt. Eine Gebührenbefreiung für Elektrotankstellen halte man nicht für erforderlich, über eine mögliche Gebührenfreistellung für die Außengastronomie wolle man erst nach weiterer Abstimmung im Rat entscheiden. Der Einsatz von Windschutzelementen müsse von der Verwaltung im Einzelfall geprüft und entschieden werden, die Rechtssicherheit der vorgeschlagenen Formulierung könne die Verwaltung bis zur Ratssitzung nochmals überprüfen. Einem weiteren Einsatz von Heizstrahlern stehe man grundsätzlich kritisch gegenüber, angesichts der andauernden Pandemielage könne man sich aber einer Verlängerung befristet bis zum 30.04.2022 anschließen, wobei man eine Beschränkung auf die Verwendung von Ökostrom natürlich bevorzuge.
Für die Fraktion Die Linke sieht Herr Beus in der Flächenerweiterung für Außengastronomie auf Parkplätze ein Erfolgsmodell, das man weiter fortführen und verstetigen wolle. Eine Gebührenbefreiung für Elektrotankstellen halte man für schwierig, da hier durchaus wirtschaftliche Interessen und Gewinnerzielungsabsicht vorhanden seien. Den weiteren Einsatz von Heizstrahlern habe man in der Fraktion durchaus kontrovers diskutiert. Wenn man sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben habe, dürfe man Heizstrahler nicht zulassen, allerdings sehe man auch die schwierige Situation, in der sich die Gastronomie insgesamt pandemiebedingt befinde. Vor diesem Hintergrund könne man einem befristeten Einsatz von Heizstrahlern ausnahmsweise nochmals zustimmen, wobei man auf Vorschriften zur Klimaneutralität dieser Heizstrahler mangels Kontrollmöglichkeiten eher verzichten wolle.
Herr Hucke erklärt sich für die Fraktion der Grünen zu einem Kompromiss und einer Verlängerung der Erlaubnis für Heizstrahler bis zum 30.04.2022 bereit. Diese Verlängerung erfolge allerdings nur vor dem Hintergrund der andauernden pandemischen Situation und sei ausdrücklich mit dem Signal verbunden, dass seine Fraktion einen dauerhaften Einsatz von Heizstrahlern nicht zustimmen werde.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Baal, Hucke, Plum, Allemand, Beus und Schaadt beteiligen, kündigt Herr Rau an, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt um die in der Diskussion vorgebrachten Aspekte des weiteren Einsatzes von Heizstrahlern, der Berücksichtigung der Anregungen der Kommission Barrierefreies Bauen und der rechtssicheren Formulierung von Bedingungen für den Einsatz von Windschutzelementen zur Abstimmung stellen werde. Zur Gebührenerhebung für Außengastronomie und Elektrotankstellen schlage er vor, diese Entscheidung ohne Empfehlung an den Rat zu geben.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) und einen Verzicht auf Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 zu beschließen.
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)und einen Verzicht auf Gebührenerhöhung zum 01.01.2022.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion der GRÜNEN hat am 23.02.2021 den Ratsantrag „Dauerhafte Flächenerweiterung für die Außengastronomie“ gestellt (Anlage 2). Die Verwaltung soll beauftragt werden, die zum 30.04.2021 auslaufende Sonderregelung zur Nutzung von öffentlichen Parkplätzen zur Erweiterung der Außengastronomie auf Dauer in die Sondernutzungssatzung aufzunehmen.
Auf Grundlage der Mitteilung der Verwaltung vom 23.03.2021 hat der Verwaltungsvorstand zur Kenntnis genommen, dass die Flächenausweitung bis zum 31.12.2021 temporär befristet wurde und dass die Verwaltung im Oktober 2021 einen Entwurf für eine dauerhafte Regelung der o.g. Tatbestände in der Sondernutzungssatzung vorlegt.
Zusätzlich wurde der Erlass der Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2021 verlängert.
Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Umsatzeinbußen für das Hotel- und Gaststättengewerbe wurden vom Rat der Stadt Aachen mit Beschluss B03/0167/WP17 vom 17.06.2020als zeitlich begrenzte unterstützende Maßnahmen neben einem Gebührenverzicht unter anderem auch folgende Aspekte per Beschluss befristet gestattet:
•die Nutzung öffentlicher Parkplätze vor der Fläche des gastronomischen Betriebs und
•der Einsatz von Heizstrahlern und Windschutzelementen
Öffentliche Parkplätze als dauerhafte Flächenerweiterung für die Außengastronomie
Die Nutzung öffentlicher Parkplätze für die Außengastronomie ermöglicht die Belebung von Straßen, in denen bisher kein Raum für Aufenthalt möglich ist. Erdgeschosse, in denen Handelsnutzungen wegfallen, können durch gastronomische Nutzung weiter zur Urbanität und Vielfalt unserer Stadt beitragen. Die sehr flexible und relativ unaufwändige Umnutzung von Parkraum in Flächen für die Außengastronomie wird seit Sommer 2020 in Aachen erprobt und seitens der Verwaltung evaluiert.
Hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Parkplätze als dauerhafte Flächenerweiterung sind sowohl Verkehrssicherheits-, Kapazitäts- als auch Gestaltungsaspekte zu berücksichtigen.Ein Großteil der Gastronomie befindet sich im innerstädtischen Bereich, in dem Bewohnerparkzonen eingerichtet wurden. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkplätze und den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen einer Bewohnerparkzone, kann eine Vergabe von öffentlichen Parkplätzen für die Außengastronomie im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist eine Nutzung von baulich angelegten Parkplätzen und auch die Nutzung markierter Fahrbahnrandparkplätze, jeweils unter Absicherung der Flächen zur Fahrbahn, denkbar.
Im Bereich des reinen Fahrbahnrandparkens ist eine Ausdehnung der Außengastronomie in die Fahrbahn rechtlich nicht zulässig, da es sich im engeren Sinne um Hindernisse handelt, die gemäß Straßenverkehrsordnung unverzüglich zu entfernen wären.
Die Absicherung der für die Außengastronomie genutzten Flächen soll bei Längs-, Senkrecht- und Schrägparkplätzen - jeweils differenziert nach Tempo 30 und Tempo 50 Bereichen - gemäßden Schemaskizzen in Anlage 1 erfolgen.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate, in denen die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen zur Erweiterung der Außengastronomie erlaubt war, können folgende Schlüsse gezogen werden:
Die einfache Antragsgestaltung führte dazu, dass 20 Gastronomen noch im September dieses Jahres Parkplätze für die Außengastronomie nutzten. Die Verteilung über das Stadtgebiet fiel dabei recht gleichmäßig aus (s. Anlage 3). Eine Häufung in einzelnen Straßenzügen, die zu einem unvertretbaren Wegfall von Parkraum geführt hätte, konnte nicht festgestellt werden.
Die Evaluation hat gezeigt, dass die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen insbesondere auch mit Fokus auf „Einfachheit, Rückbaubarkeit, Ressourcenschonung“ ein gelungenes Modell der Erweiterung von Außengastronomieflächen darstellt.
Die dauerhafte Nutzung, im Rahmen der jederzeit widerruflichen straßenrechtlichen Erlaubnis, von öffentlichen Parkplätzen zur Erweiterung der Außengastronomie ist aus Sicht der Stadtgestaltung daher unter Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards möglich.
Als grundsätzliche gestalterische Richtlinie gilt wie bereits im Außenbewirtungskonzept von 2003 aufgeführt
„Die Außenbewirtung muss der Einzigartigkeit der historischen, architektonischen, städtebaulichen und historischen Umgebung in Qualität und Aufstellung entsprechen.“
Dieser Anspruch ist auch in der gestalterischen Leitlinie für mehr Qualität in der Außengastronomie von 2011 formuliert. Funktionalität und gestalterische Qualität der gastronomischen Möblierung insbesondere im Innenstadtbereich sollen damit gewährleistet werden.
Befristung Heizstrahler und Windschutzelemente
Sowohl aus stadtgestalterischer Sicht als auch im Hinblick auf die klimarelevanten Aspekte ist der dauerhafte Einsatz von Heizstrahlern nicht zu verantworten und nicht zu befürworten.
Auch ein dauerhafter Einsatz der unter Corona-Bedingungen gestatteten Windschutzelemente wird aus stadtgestalterischer Sicht nicht befürwortet. Dauerhafter Einsatz transparenter und mobiler Windschutzelemente sowie weiterer Schutzelemente soll weiterhin nur wie in der aktuelle Sondernutzungssatzung dargelegt (s. 2. Nachtrag zur Sondernutzungssatzung vom 27.01.2020, § 8, Abs. 8) an stark befahrenen Straßen möglich sein.
Heizstrahler sollten nach Auffassung der Verwaltung ganz aus der Satzung gestrichen werden und Windschutzelemente nur an stark befahrenen Straßen zum Einsatz kommen dürfen.
Verzicht auf Gebührenerhöhung
Die Gastronomie konnte in Aachen zwar wieder öffnen, aber immer noch unter bestimmten Corona-Auflagen. Auch ist es aktuell nicht absehbar, wie sich die Situation bis und nach Ende 2021 weiter entwickeln wird und ob die Gastronomie kurzfristig wieder in einen Normalbetrieb (vergleichbar 2019) wechseln kann. Damit die entsprechenden Umsatzeinbußen ein wenig abgefedert werden, empfiehlt die Verwaltung auf eine Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2022 zu verzichten.
Aufnahme einer eigenen Gebührentarifstelle für Elektrotankstellen
Es ist notwendig Elektrotankstellen als eigene Gebührentarifstelle in die den Gebührentarif Teil B mit auf zu nehmen. Für Elektrotankstellen werden seit 2018 Sondernutzungsgebühren erhoben und unter der Gebührentarifstelle „Sonstige“ subsumiert. Um den Gebührentarif entsprechend zu differenzieren, ist eine Aufnahme als eigener Punkt angezeigt. Die Darstellung aller Gebührentarife sind der Anlage Gebührentarif Teil B zu entnehmen.
Anlagen:
- Entwurfdes5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungenan öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
- Ratsantrag der Fraktion der GRÜNEN vom 23.02.2021
- Verortung der im Jahr 2021 beantragten Gastronomieflächen auf Parkplätzen (stadtweiter Überblick)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | -800.000 | -800.000 | -2.400.000 | -2.400.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -800.000 | -800.000 | -2.400.000 | -2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Haushaltspositionen:
FB 61 1-120101-900-4 Sondernutzung – 43210000 Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte. 800.000 € p.a.
(der Ansatz 2021 wurden im Rahmen der Meldung der coronabedingten Schäden isoliert eingeplant)
Die Haushaltsansätze basieren auf dem Erlass der Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2021.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 109201
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=109201
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-10-20 FB 60_0045_WP18 Sondernutzung fuer di SAO.pdf
7.11.2024
2.3 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 04.11.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 19:02