10. November 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Antrag auf Änderung der Entgelte für schriftliche Auskünfte aus Personenstandsregistern

E 49/0024/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat stimmt einstimmig dem Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater zur Änderung des Entgeltverzeichnisses des Stadtarchivs in der benannten Form zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt dem Antrag auf Änderung des Entgeltverzeichnisses des Stadtarchivs zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Annahme des Änderungsantrags.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat stimmt dem Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater zur Änderung des Entgeltverzeichnisses des Stadtarchivs in der benannten Form zu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Antrag auf Änderung der Entgelte für schriftliche Auskünfte aus Personenstandsregistern

Einführung eines Grundentgelts bei Auskünften sowie Reproduktionsaufträgen aus Personenstandsregistern

Recherchen aus Personenstandsregistern sind zeitaufwendig und nicht unter 20 Minuten zu erledigen. Aufgrund der bisherigen Entgeltordnung – es wird in 15-Minuten-Schritten abgerechnet – kommt es jedoch häufig zu Diskussionen mit Anfragenden über die aufgewendete Zeit.

Daher sollen künftig für diese Anfragen die ersten 30 Minuten pauschal mit 17,-€ berechnet werden. Für jede weitere 15 Minuten Arbeitszeit fallen wie bisher 8,50 € an.

Erhöhung des Entgelts für kommerziell Anfragende

Begründung: 20 Prozent der im Stadtarchiv eingehenden Anfragen auf Auskünfte aus Personenstandsregistern sind mittlerweile kommerzieller Natur. Hieraus ergibt sich ein qualitativer Unterschied zu Anfragen aus der Bürgerschaft, bei denen es um Familienforschung geht.

Dies bedeutet, dass der Anfragende – es handelt sich hier oftmals um Notarinnen und Notare, Rechtsanwaltskanzleien und Erbenermittlungsbüros – mit den erfragten Angaben einen geldwerten Vorteil erzielen. Als gerichtlich allgemein anerkannte Gebühr für Erbenermittlung gilt ein Anteil zwischen 10% und 30% des Gesamterbes (s. a. Amtsgericht München Urteil vom 12.10.2005, Az. 26 O 10845/05). Dieser Prozentsatz kann sich bei Auslandsrecherchen noch erhöhen. Die Vergütung wird aus dem Nachlass selbst bestritten.

Da diese Anfragenden ein kommerzielles Interesse verfolgen, soll das Entgelt bei diesen Anfragen für die ersten 30 Minuten auf 30,-€, für jede weitere 15 Minuten auf 15,- € festgesetzt werden.

Von Seiten des Rechtsamtes bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Entgelterhöhungen.

Entwurf für ein neues Entgeltverzeichnis

Ziff. 2 Bearbeitung von Rechercheanfragen (Änderungen in Rot)

Ziff. 3Reproduktionsaufträge


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

4.800

0

14.400

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

4.800

0

14.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+ 4.800

+ 14.400

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden Mehrerträge von ca. 4.800 Euro im Bereich der kommerziellen Anfragen auf Auskünfte aus Standesamtsregistern erwartet. Im Bereich der Anfragen von Privatpersonen werden keine Mehrerträge erzielt werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-09-29 E 49_0024_WP18 Antrag auf Aenderung SAO.pdf

7.11.2024

151.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 10.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:04