10. November 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 4Öffentlich

Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022

FB 20/0061/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich bei Stadtdirektorin Grehling und ihrem Team für den Einsatz in der Entwicklung des Haushalts. Sie bezieht sich aufdas Thema Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und erläutert, dass man vor großen Herausforderungen stehe, die keinen Aufschub mehr dulden können. Die jetzige Generation stehe in der Verpflichtung,Maßnahmen zu ergreifen, um das ökologische Gleichgewicht zu bewahren. Diese Verpflichtung habe durch die Entwicklung des letzten Jahres erneut an Dringlichkeit gewonnen und die Finanzplanung geprägt. Der Rat habe die Zielsetzung zur Klimaneutralität in der letzten Ratsperiode auf den Weg gebracht und der Verwaltung in Auftrag gegeben. Die Herausforderung, die mit dieser Zielsetzung einhergehe, ziehe sich durch viele Handlungsfelder und Zuständigkeiten der kommunalen Aufgabenbereiche, insbesondere der großen Themen Energieversorgung und -Verteilung, Stadt- und Mobilitätsplanung sowie Gebäude- und Immobilienplanung. In allen Bereichen sollen die Energieverbräuche stark reduziert und gleichzeitig die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sichergestellt werden. Um diese ambitionierten Klimaveränderungsaufgaben zu schaffen, werde ein gemeinsames, entschlossenes Handeln und natürlich Finanzmittel benötigt. Für diese Ratsperiode seien 123 Mio. Euro veranschlagt, damit Aachen klimaresilient gestaltet werde.

Weiterhin bezieht sie sich auf die Mobilitätswende und erläutert, dass der Nahverkehr um 30% ausgebaut werden müsse. Dies impliziere jährlich 20 Mio. Euro Mehrkosten, was im Haushalt nicht tragbar sei. Obwohl bereits jetzt für die Jahre 2022-2025 Maßnahmen der Mobilitätswende mit rund 72 Mio. Euro im Haushaltsentwurf festgeschrieben seien, reichen sie nicht aus. Große Investitionsprogramme für die Infrastruktur und die Modernisierung der Strecken werden benötigt. Der Verbund der kommunalen Familie sei im Städtetag sehr engagiert, öffentliche Mittel auf Bundes- und Landesebene für den Nahverkehr zu fordern, um den Kommunen dieUmsetzung der Mobilitätswende zu ermöglichen. Klimaschutz und Klimaanpassung seien elementare Bestandteile für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Sie seien die Grundlage für eine zukünftige, nachhaltige und resiliente Stadt, die den Menschen eine hohe Lebensqualität sichere. Die kommunalen Planungen seien bauliche Maßnahmen, die auf Lebensdauer von vielen Jahrzehnten ausgelegt seien, weshalb die Klimaschutzziele ebenso wie die Klimafolgenanpassungsmaßnahmen zwingend berücksichtigt werden müssen. Auch die Corona-Pandemie habe den Zusammenhang zwischen Gesundheit, Klima und Siedlungsstruktur verdeutlicht. Klimaschutz und Klimaanpassung benötigen ressourcenübergreifende und kooperative Arbeitsstrukturen auf allen Ebenen. Zudem bedarf es eines intensiven Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern, um diese für Eigenversorgung und Veränderungen zu sensibilisieren. Viele Maßnahmen werdenerfolgreich sein, wennalle Akteur*innen mit einbezogen werden, die zur Lebensqualität und Daseinsfürsorge vor Ort wesentliche Beiträge leisten. Nur gemeinsam mit der Politik, den Bürger*innen und den zivilgesellschaftlichen Gruppen könne die Transformation auf den Weg gebracht werden. Eines sei jedoch auch klar, die Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen und klimagerechten Stadtentwicklung könne nur erreicht werden, wenn sowohl Europa, Bund und Länder einen guten Rahmen bieten, in dem man sich regional und lokal bewegen könne und Handlungsfreiheit auch für die zukünftige Finanzausstattung der Haushalte gegeben werde.

Die Rede der Stadtdirektorin Grehling zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 ist unter folgendem Link abrufbar: Haushaltsplanentwurf-2022.pdf (aachen.de)

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen verweist einstimmig den Haushaltsplanentwurf 2022 zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen verweist den Haushaltsplanentwurf 2022 zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wird den Band I des Haushaltsplanentwurfs 2022 zur Sitzung des Rates am10.11.2021 verteilen.

Der Band I weist folgende Bestandteile auf:

  • Bestätigungsblatt zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2022
  • Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2022
  • Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2022
  • Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
  • Zuwendungen an die Fraktionen
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
  • Übersicht über die aufgrund von § 13 KomHVO nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen
  • Haushaltsquerschnitt
  • Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan
  • Produktübersicht.

Die vorgenannten Unterlagen werden, analog zur bekannten Vorgehensweise der Vorjahre, am Tag nach der Ratssitzung, also dem 11.11.2021, im Internet unter der Adresse http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/index.html

in einer zusammengefassten Datei zum Herunterladen bereitgestellt und dabei um folgende Unterlagen erweitert:

  • Produktbeschreibungen inkl. Ziele und Kennzahlen
  • Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (Zeilenebene)
  • Investitionsübersicht
  • Teilergebnispläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten
  • Teilfinanzpläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten
  • Übersicht mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben.

Diese Unterlagen werden, wiederum ergänzt um die

  • Teilergebnispläne (kontenscharf), sortiert nach Ausschüssen
  • Teilfinanzpläne (kontenscharf), sortiert nach Ausschüssen,

im Laufe der Ratssitzung am 10.11.2021 der vorliegenden Vorlage in ALLRIS beigefügt.

Unter der o.g. Internetadresse wird außerdem zeitnah nach der Ratssitzung die aktualisierte Fassung des Interaktiven Haushalts mit dem Entwurfsstand 2022 verlinkt.

Des Weiteren werden die Dateien den Fraktionsgeschäftsstellen sowie der Gruppe und dem Einzelvertreter per E-Mail zur Verfügung gestellt und dienen in ihrer Gesamtheit den weiteren Haushaltsplanberatungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-09-02 FB 20_0061_WP18 Einbringung des Haus SAO.pdf

8.11.2024

22.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 10.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:04