10. November 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Sondernutzung für die Außengastronomie 5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Ratsantrag der Fraktion der Grünen vom 23.06.2021 - Nr. 083/18

FB 60/0045/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Rau (GRÜNE) erläutert, dass es sich bei der Tischvorlage nicht nur um Heizpilze handle, sondern auch darum, der Außengastronomie zusätzliche Flächen zur Verfügung zu stellen. In einzelnen Punkten bestehe allerdings noch Regelungsbedarf.

Im Planungsausschusshabe man über das Thema Heizgeräte lange und kontrovers diskutiert, sich jedoch anschließend darauf geeinigt, dass gasbetriebene Heizgeräte nicht mehr zugelassen werden, die bereits installierten und noch aufzustellenden elektrischen Heizstrahler aufgrund der Corona-Situationjedoch bis zum 30.04.geduldet werden. Er hält fest, dass sich die GRÜNE-Fraktion diesem Kompromiss auch angeschlossen habe.

Bezüglich der Windschutzelemente werde die Verwaltung selbst noch über die Handhabung berichten. Zur Frage der Elektroladestationen habe eseine Diskussion, jedoch keine Entscheidung im Ausschuss gegeben. Seines Wissens haben sich die Fraktionen aber auch in diesem Bereich verständigen können.

Ratsherr Baal (CDU) bedankt sich bei Ratsherrn Rau (GRÜNE) für den Bericht und führt aus, dass bei der vorliegenden Satzung zwei Themenstränge zusammenlaufen. Dies seien erstens die qualitative Begleitung der Außengastronomie in Aachen allgemein und zweitens die Klärung des Umgangs mit der Außengastronomie in der Corona-Zeit. Man habe rege darüber diskutiert, ob es sinnvoll sei, Parkplätze vor gastronomischen Betrieben auch für Außengastronomie zu öffnen oder nicht. Corona-bedingt habe man dies letztendlich getan und die Erfahrung gemacht, dass nur rund 20Anträge eingegangen seien. Dort, wo sie nach Genehmigung umgesetzt wurden, seieine qualitative Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Stadt festgestellt worden.

Bezüglich der Heizpilze äußert er, dass sich die CDU-Fraktionauch eine längere Frist, über den 30.04.2022 hinaus, hätte vorstellen können. Man sei dem Ganzen dennoch entgegengekommen, da bisEnde April der Kernzeitraum, der von Heizstrahlern begünstigt werde, auch vorbei sei.

Zu den Windelementen äußert er, dass Rücksicht auf den Ordnungs- und Sicherheitsdienst genommen werden müsse, da gerade von ihm die Um- und Durchsetzung der Satzung erwartet werde. Bezüglich der Gebührenerlassung haben die Fraktionen mehrheitlich beschlossen, dem Verwaltungsauftrag zu folgen.

Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) erläutert, dass seine Fraktion die Themenpunkte vertieft und detailliert diskutiert habe. Mansei zu einem anderen Ergebnis gekommen, als man am Donnerstag im Planungsausschuss mitgeteilt habe. Die Windschutzelemente sollen im Einzelfall geprüft werden, eine Pauschalisierung sei, aufgrund der niedrigen Meldungen, nicht notwendig. Der Gebührenerlass für die Außengastronomie solle nur dann gewährt werden, wenn Corona die Lage erschwere. Er schlägt vor, alle Punkte einzeln abstimmen zu lassen, da seine Fraktion nun vom Kompromiss abweiche.

Ratsherr Linden (SPD) hält fest, dass nach anderthalb Jahren Corona-Pandemie all das, was jetzt gerade in der Gastronomie, im Handel und in der Innenstadt passiere, nur eine Aufholjagd sei. Man sei noch lange nicht da, wo man sein wolle. Er möchte daran erinnern, dass die Fraktionen gemeinsam in den Haushaltsberatungenden Zusammenhangnoch mal gesehen haben und daher viel Geld miteinander in die Hand genommen haben. Die Corona-Pandemie treffe auf eine Innenstadt, die sich ohnehin im Strukturwandel befinde. Einer der wichtigen Aspekte zu diesem Strukturwandel sei auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in dieser Stadtund dazu müsse im Dialogauch eine solche Satzung beitragen. Die Bereitstellung von mehr Fläche sei sehr wichtig undtreffe auch die richtige Zielrichtung. Beim Thema Heizstrahler gehe man mit der GRÜNE-Fraktion mit, auch aus umweltpolitischen Gründen, was die gasbetriebenen Standgeräte angehe,die allgemein auch nicht mehr gewollt seien. Aus der Tischvorlage gehe hervor, dass es sich in der Satzung nur noch um stadtgestalterische Belange handle, aus seiner Sicht müsse jedoch eine Gesamtabwägung in der Stadt vorgenommen werden. Wenn die Verwaltung dann zu einem späteren Zeitpunkt bestimmen könne, ob und welche klimapolitische Relevanz das Ganze habe, dann solle man sich dies in der Tat auch nochmal gemeinsam anschauen. Das Thema der Windschutzelemente sei ebenfalls unklar. Seiner Meinung nach habe es stadtgestalterisch durchaus noch Möglichkeiten gegeben. Man hätte dies gemeinsam mit der DEHOGA erarbeiten können.

Ratsherr Helg (FDP) hält fest, dass der im Planungsausschuss gefasste Beschluss ein Kompromiss gewesen sei.Bezüglich der Parkflächen hofft er, dass der Beschluss mit großer Mehrheit gefasst werde.

Ratsherr Beus (DIE LINKE) teilt mit, dass sich die LINKE-Fraktion dem Beschluss des Planungsausschusses anschließe. Bezüglich der Heizpilze regt er an, einen runden Tisch mit der DEHOGA einzurichten und sich über Alternativen auszutauschen. Außerdem schlägt er vor, dass die Verwaltung auch prüfen solle, ob diese Form des Heizens auf privaten Flächen unterbunden werden könne.

Bürgermeister Plum (SPD) erläutert, dass die SPD-Fraktion nicht gegen Außengastronomie vor Lokalen gewesen sei, sondern nur an der besagten Stelle, da alles zu eng schien. Seiner Meinung nach habe die Verwaltung die Vorlage sehr schlecht vorbereitet. Die Sicht der Innenstadt werde seiner Auffassung nach zu intensiv in diese Vorlage hineingebracht.Die Außenbezirke, die ebenfalls Außengastronomie betreiben sollen, hätten durch die Bezirksvertretung gehört werden müssen. Es war auch vorher bereits bekannt, wann die Frist ablaufen werde. Die Formulierung der Rechtsdezernentin bzgl. der Anbringung von Windschutz nur an stark befahrenen Straßen halte er für nichtig. Im Planungsausschuss sei beschlossen worden, dass sie eine rechtliche Einschätzung dazu abgebe, in der Vorlage stehe allerdings das gleiche wie immer drin. Genauso wenig sei der Auftrag des Planungsausschusses, die Empfehlungen der Kommission barrierefreies Wohnen, eingearbeitet worden. Er benennt noch weitere Punkte, die seiner Meinung nach dringend nachgearbeitet werden müssen.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) äußert, dass die Diskussion deutlich zeige, in welchem Dilemma man stecke. Einerseits wolle man etwas Gutes, andererseits habe man das Problem, dass man gegen Dinge verstoßen müsse, die man auch mit gutem Gewissen auf den Weg gebracht habe. Die Heizstrahler gebe es in dieser Form seit Jahren nicht mehr in der Satzung. Man habe jedoch durch Corona die Notwendigkeit in der Gastronomie gesehen und sie deshalb aufgenommen. Alles habe jedoch seine Grenzen und daher sei der ausgehandelte Kompromissbeschluss auch vollkommen in Ordnung. Jede Fraktion habe tatsächlich nachgeben und teilweise auch die eigenen Überzeugungen beiseitelassen müssen. Die Sondernutzungssatzung heute zu verabschieden sei richtig und wichtig, da man dadurch sowohlden Gewerbetreibenden als auch der Verwaltung eine gewisse Planungssicherheit gebe.Die Verwaltung habe zudem gezeigt, wie viele Themen anzugehen seien. Sie führt aus, dass man das Thema Gestaltungsrichtlinien,unabhängig von der Verabschiedung der Satzung, fraktionsübergreifend in Ruhe angehen solle. Die Richtlinien seien lange nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Um Verlässlichkeit zu bieten, müsse man sichdarum kümmern. Insbesondere müsse der Gastronomie Verlässlichkeit geboten werden. Sie wünscht sich, dass zukünftig weniger satzungsorientiert/gestaltungsrichtlinienorientiert und mehr dienstleistungsorientiert gearbeitet werde und betont hierbei, dass ihre Aussage nur konstruktiv bewertet werden solle. Sie bedankt sich bei Herrn Schuster für die intensive Arbeit an dieser Vorlage.

Ratsherr Servos (SPD) äußert, dass diese Debatte verdeutlicht habe, dass die Themen viel tiefergehend angegangen werden müssen, insbesondere was die Gestaltung der Innenstadt betreffe. Er schlägt vor, mit der DEHOGA das Gespräch zu suchen und zu überlegen, wie insbesondere die Frage der Windschutzelemente und der Gestaltung der Außengastronomie zukünftig aussehen solle. Man könne ganz in Ruhe im nächsten Sommer nochmal über eine geänderte Satzung sprechen, falls man zum Ergebnis kommen, das an der Stelle nochmal was getan werden solle.

Beigeordnete Burgdorff führt aus, dass sieeinen starken Vorwurf aus der Politik, was das Handeln und die Gründlichkeit der Verwaltung angehe, sehr ernst nehme. Sollten grundlegende Fehler gemacht worden sein, bittet sie um Entschuldigung.Man habe zu spät mit dem Prozess begonnen und sei daher unter Zeitdruck geraten. Sie erläutert, dass der verspätete Beginn der Grund dafür sei, dass erstmal nur zielgerichtet Änderungen vorgenommen wurden, die durch Vorgespräche wissend politisch gewünscht waren. Man habe sich dafür eingesetzt, bzgl. des Themas Nutzung der Parkplätze, einen einigermaßen rechtssicheren Kontext zu finden. Das Thema stark befahrene Straße aus der Satzung 2020 habe man bewusst nicht angefasst, um genau das, was jetzt eben auch eingefordert wurde, nämlich ab Frühjahr kommenden Jahres eine gründliche Befassung der Sondernutzungssatzung, sehr gerne durch alle Bezirke, tätigen zu können. Sie bedankt sich bei Ratsherrn Servos (SPD) für den weiten Zeitraum, hält jedoch fest, dass die Satzung nicht alles können werde. Eine Sondernutzungssatzung sei keine Grün- und Gestaltungssatzung und dürfe nur das regeln, was sie auch regeln dürfe. Ihr großer Wunsch sei, dieses Dokument in Ruhe mit allen Akteuren intensiv zu beraten und dann zu einem wirklich neuen Wurf zu kommen.

Beigeordnete Grehlingweist darauf hin, dass mit einer Sondernutzungssatzung nicht die qualitative Gestaltung reglementiert werden könne. Die Abstimmungsprozesse müssen parallel laufen und möglicherweise Eingang in eine ganz eigene Rechtsfassung, in eine eigene Satzung finden, die gerade hier nichts zu suchen habe. Hierzu würde sie dann auch gerne das Rechtsdezernat mit einbinden.

Ratsherr Servos (SPD) erläutert, dass seine Fraktion die Satzung gerne so beschließen würde, wie sie auf den Tischen ausliege. Gleichzeitig solle noch einen Beschluss gefasst werden, über den von Stadtdirektorin Grehling beschriebenen Prozess mit der Erläuterung von Beigeordnete Burgdorff bzgl. deschronologischen Ablaufs, sodass idealerweise im Sommer kommenden Jahres ein Gesamtwerk vorliege.

Beigeordnete Burgdorff erläutert, dass sie die Zusage auf die„schmale“ Organisation der Sondernutzungssatzung getätigt habe. Sie bittet darum, die Zeitschiene nicht auf den Sommer kommenden Jahres festzusetzen und fragt an, ob man sich auf das Jahr 2022 einigen könne und im Rat ein Prozess vorgelegt werde, der realistisch sei.

Ratsherr Allemand (Die Zukunft) weist erneut auf seine Bitte, die Punkte einzeln abzustimmen, hin.

Bürgermeister Plum (SPD) äußert, dass er eigentlich immer dagegen sei, alles mit Satzungen zu regeln. Im Planungsbereich habe man beim Thema Möblierung gute Erfahrungen mit einem Handbuch gemacht.Man könne mit der DEHOGA zusammenarbeiten undein Handbuch erarbeiten.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich und erläutert, dass die Satzung als Ganzes beschlossen werde und bei Bedarf, z.B. gewisse Dinge rauszunehmen, Einzelabstimmungen gemacht werden können.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich, zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie, den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) und einen Verzicht auf Gebührenerhöhung zum 01.01.2022.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) und einen Verzicht auf Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 zu beschließen.

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)und einen Verzicht auf Gebührenerhöhung zum 01.01.2022.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Fraktion der GRÜNEN hat am 23.02.2021 den Ratsantrag „Dauerhafte Flächenerweiterung für die Außengastronomie“ gestellt (Anlage 2). Die Verwaltung soll beauftragt werden, die zum 30.04.2021 auslaufende Sonderregelung zur Nutzung von öffentlichen Parkplätzen zur Erweiterung der Außengastronomie auf Dauer in die Sondernutzungssatzung aufzunehmen.

Auf Grundlage der Mitteilung der Verwaltung vom 23.03.2021 hat der Verwaltungsvorstand zur Kenntnis genommen, dass die Flächenausweitung bis zum 31.12.2021 temporär befristet wurde und dass die Verwaltung im Oktober 2021 einen Entwurf für eine dauerhafte Regelung der o.g. Tatbestände in der Sondernutzungssatzung vorlegt.

Zusätzlich wurde der Erlass der Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2021 verlängert.

Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Umsatzeinbußen für das Hotel- und Gaststättengewerbe wurden vom Rat der Stadt Aachen mit Beschluss B03/0167/WP17 vom 17.06.2020als zeitlich begrenzte unterstützende Maßnahmen neben einem Gebührenverzicht unter anderem auch folgende Aspekte per Beschluss befristet gestattet:

•die Nutzung öffentlicher Parkplätze vor der Fläche des gastronomischen Betriebs und

•der Einsatz von Heizstrahlern und Windschutzelementen

Öffentliche Parkplätze als dauerhafte Flächenerweiterung für die Außengastronomie

Die Nutzung öffentlicher Parkplätze für die Außengastronomie ermöglicht die Belebung von Straßen, in denen bisher kein Raum für Aufenthalt möglich ist. Erdgeschosse, in denen Handelsnutzungen wegfallen, können durch gastronomische Nutzung weiter zur Urbanität und Vielfalt unserer Stadt beitragen. Die sehr flexible und relativ unaufwändige Umnutzung von Parkraum in Flächen für die Außengastronomie wird seit Sommer 2020 in Aachen erprobt und seitens der Verwaltung evaluiert.

Hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Parkplätze als dauerhafte Flächenerweiterung sind sowohl Verkehrssicherheits-, Kapazitäts- als auch Gestaltungsaspekte zu berücksichtigen.Ein Großteil der Gastronomie befindet sich im innerstädtischen Bereich, in dem Bewohnerparkzonen eingerichtet wurden. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkplätze und den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen einer Bewohnerparkzone, kann eine Vergabe von öffentlichen Parkplätzen für die Außengastronomie im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen.

Hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist eine Nutzung von baulich angelegten Parkplätzen und auch die Nutzung markierter Fahrbahnrandparkplätze, jeweils unter Absicherung der Flächen zur Fahrbahn, denkbar.

Im Bereich des reinen Fahrbahnrandparkens ist eine Ausdehnung der Außengastronomie in die Fahrbahn rechtlich nicht zulässig, da es sich im engeren Sinne um Hindernisse handelt, die gemäß Straßenverkehrsordnung unverzüglich zu entfernen wären.

Die Absicherung der für die Außengastronomie genutzten Flächen soll bei Längs-, Senkrecht- und Schrägparkplätzen - jeweils differenziert nach Tempo 30 und Tempo 50 Bereichen - gemäßden Schemaskizzen in Anlage 1 erfolgen.

Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate, in denen die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen zur Erweiterung der Außengastronomie erlaubt war, können folgende Schlüsse gezogen werden:

Die einfache Antragsgestaltung führte dazu, dass 20 Gastronomen noch im September dieses Jahres Parkplätze für die Außengastronomie nutzten. Die Verteilung über das Stadtgebiet fiel dabei recht gleichmäßig aus (s. Anlage 3). Eine Häufung in einzelnen Straßenzügen, die zu einem unvertretbaren Wegfall von Parkraum geführt hätte, konnte nicht festgestellt werden.

Die Evaluation hat gezeigt, dass die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen insbesondere auch mit Fokus auf „Einfachheit, Rückbaubarkeit, Ressourcenschonung“ ein gelungenes Modell der Erweiterung von Außengastronomieflächen darstellt.

Die dauerhafte Nutzung, im Rahmen der jederzeit widerruflichen straßenrechtlichen Erlaubnis, von öffentlichen Parkplätzen zur Erweiterung der Außengastronomie ist aus Sicht der Stadtgestaltung daher unter Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards möglich.

Als grundsätzliche gestalterische Richtlinie gilt wie bereits im Außenbewirtungskonzept von 2003 aufgeführt

„Die Außenbewirtung muss der Einzigartigkeit der historischen, architektonischen, städtebaulichen und historischen Umgebung in Qualität und Aufstellung entsprechen.“

Dieser Anspruch ist auch in der gestalterischen Leitlinie für mehr Qualität in der Außengastronomie von 2011 formuliert. Funktionalität und gestalterische Qualität der gastronomischen Möblierung insbesondere im Innenstadtbereich sollen damit gewährleistet werden.

Befristung Heizstrahler und Windschutzelemente

Sowohl aus stadtgestalterischer Sicht als auch im Hinblick auf die klimarelevanten Aspekte ist der dauerhafte Einsatz von Heizstrahlern nicht zu verantworten und nicht zu befürworten.

Auch ein dauerhafter Einsatz der unter Corona-Bedingungen gestatteten Windschutzelemente wird aus stadtgestalterischer Sicht nicht befürwortet. Dauerhafter Einsatz transparenter und mobiler Windschutzelemente sowie weiterer Schutzelemente soll weiterhin nur wie in der aktuelle Sondernutzungssatzung dargelegt (s. 2. Nachtrag zur Sondernutzungssatzung vom 27.01.2020, § 8, Abs. 8) an stark befahrenen Straßen möglich sein.

Heizstrahler sollten nach Auffassung der Verwaltung ganz aus der Satzung gestrichen werden und Windschutzelemente nur an stark befahrenen Straßen zum Einsatz kommen dürfen.

Verzicht auf Gebührenerhöhung

Die Gastronomie konnte in Aachen zwar wieder öffnen, aber immer noch unter bestimmten Corona-Auflagen. Auch ist es aktuell nicht absehbar, wie sich die Situation bis und nach Ende 2021 weiter entwickeln wird und ob die Gastronomie kurzfristig wieder in einen Normalbetrieb (vergleichbar 2019) wechseln kann. Damit die entsprechenden Umsatzeinbußen ein wenig abgefedert werden, empfiehlt die Verwaltung auf eine Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2022 zu verzichten.

Aufnahme einer eigenen Gebührentarifstelle für Elektrotankstellen

Es ist notwendig Elektrotankstellen als eigene Gebührentarifstelle in die den Gebührentarif Teil B mit auf zu nehmen. Für Elektrotankstellen werden seit 2018 Sondernutzungsgebühren erhoben und unter der Gebührentarifstelle „Sonstige“ subsumiert. Um den Gebührentarif entsprechend zu differenzieren, ist eine Aufnahme als eigener Punkt angezeigt. Die Darstellung aller Gebührentarife sind der Anlage Gebührentarif Teil B zu entnehmen.

Anlagen:

  1. Entwurfdes5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungenan öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
  2. Ratsantrag der Fraktion der GRÜNEN vom 23.02.2021
  3. Verortung der im Jahr 2021 beantragten Gastronomieflächen auf Parkplätzen (stadtweiter Überblick)

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

-800.000

-800.000

-2.400.000

-2.400.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

-800.000

-800.000

-2.400.000

-2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Haushaltspositionen:

FB 61 1-120101-900-4 Sondernutzung – 43210000 Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte. 800.000 € p.a.

(der Ansatz 2021 wurden im Rahmen der Meldung der coronabedingten Schäden isoliert eingeplant)

Die Haushaltsansätze basieren auf dem Erlass der Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2021.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-20 FB 60_0045_WP18 Sondernutzung fuer di SAO.pdf

7.11.2024

2.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 10.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:04