2. Dezember 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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AACHEN-Kompass | Vorstellung eines Instruments zur dynamischen und kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030

FB 61/0266/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Fischer erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die dem Vortrag zugrunde liegende Präsentation steht im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.

Für die Fraktion der Grünen begrüßt Herr Hucke die Einführung und Etablierung des AACHEN Kompass als wichtiges Tool auch für die Politik. Das Instrument liefere einen guten Ansatz, um unterschiedliche Belange verschiedener Fachbereiche frühzeitig in Planungsüberlegungen für eine Fläche einzuspielen. Damit werde es möglich, für große Entwicklungsschritte rechtzeitig Klarheit zu schaffen und dem weiteren Prozess einen Rahmen zu geben. In diesem Zusammenhang könne auch eine Einbeziehung des städteregionalen ESKAPE-Projekts sinnvoll sein. Zu klären sei aus seiner Sicht noch, von wem und auf welchem Weg die Prozesse initiiert und priorisiert würden. Hier müsse für Transparenz gesorgt werden.

Für die SPD-Fraktion sieht Herr Plum viel Potential für die Stadtentwicklung in diesem Werkzeug. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass stadtentwicklungspolitische Entscheidungen nicht dem demokratischen Prozess entzogen würden. Die Darstellungen in der Präsentation gäben keinen Hinweis darauf, wie Rat und Ausschüsse einbezogen werden sollten, dies müsse jedoch gewährleistet sei. Der Masterplan sei im Rat der Stadt beschlossen worden, auch seine Weiterentwicklung müsse politisch begleitet werden. Zudem erfordere die Handhabung dieses neuen Tools einen sensiblen Umgang mit den Belangen anderer Fachbereiche und Dezernate. Berücksichtigt werden in diesem Prozess müssten alle grundstücks- bzw. flächenbezogene Interessen, dies seien neben der Wirtschaftsförderung in Bezug auf die Ansiedlung neuer Unternehmen auch zum Beispiel Umwelt, Sport und etliche weitere. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung könne man zustimmen, schlage jedoch eine Ergänzung vor, mit der klargestellt werde, dass die Entscheidung, für welche Flächen in welcher Reihenfolge der AACHEN Kompass angewendet werden solle, im Planungsausschuss getroffen werden müsse.

Für die Fraktion Die Linke sieht Herr Beus in der Etablierung des AACHEN Kompass einen Schritt in die richtige Richtung. Immer weniger Flächen stünden zur Verfügung, und deren Entwicklung werde immer komplexer. Gerade weil diese Flächen gesamtstädtisch von so hoher Bedeutung seien, müsse man jeden Versuch unterstützen, möglichst qualitätvolle Ergebnisse zu erzielen. In diesem Sinne halte man es für richtig, den AACHEN Kompass zu erproben, aber auch genau zu prüfen, ob sich dieses Instrument als tauglich erweise.

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Baal dem Grundtenor der bisherigen Wortbeiträge an. Rechtsverbindliche Aussagen zu den Nutzungsmöglichkeiten einer Fläche erhalte man zwar gegenüber Dritten erst auf der Ebene des Bebauungsplans bzw. einer Baugenehmigung, aber wenn es gelinge, mit dem AACHEN Kompass bereits früh eine verwaltungsinterne Verbindlichkeit herzustellen, könne man dies nutzen, um bestimmte Entwicklungen im gesamtstädtischen Sinne zusammen mit Investitionswilligen voranzutreiben. Selbstverständlich müsse die Entscheidung, in welche Richtung man sich bewegen wolle, politisch legitimiert sein.

Frau Burgdorff dankt dem Ausschuss für das Vertrauen. Mit dem Instrument des AACHEN Kompass könne man sich ein integriertes Bild einer Fläche verschaffen und die Abwägung strukturiert organisieren. Damit komme man zu zügigeren Prozessen und zu klareren Entscheidungen, in diesem Sinne sei auch im Verwaltungsvorstand beraten worden. Für Camp Hitfeld werde man zeitnah die nächsten Schritte in die Wege leiten.

Frau Strehle ergänzt hierzu, dass man den Masterplan selbstverständlich nicht ad acta legen wolle. Mit dem aus dem Masterplan entwickelten Flächennutzungsplan AACHEN*2030 verfüge man über eine leistungsfähige Grundlage, mit der man vorläufig gut arbeiten könne. Sollte sich zukünftig das Erfordernis abzeichnen, könne ein neuer Gesamtprozess gestartet werden, der dann in einem neuen Masterplan münden werde.

Auf Grundlage der in der Diskussion vorgebrachten Anregungen ergeht folgender

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen und den Vortrag der Verwaltung zum Instrument des AACHEN Kompasses zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nach Rechtskraft des Haushalts 2022, mit der Einführung des Instruments AACHEN Kompass zur dynamischen und kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030 (Begabungsanalyse). In einer Erprobungsphase von ca. 18 Monaten soll der AACHEN Kompass Anwendung an geeigneten Flächen finden, die eine besondere gesamtstädtische Relevanz besitzen. Die die Priorisierung der Flächen soll im Planungsausschuss getroffen werden. Der AACHEN Kompass soll als erstes für die Fläche soll Camp Hitfeld angewendet werden. Nach Abschluss der Erprobungsphase wird dem Planungsausschuss erneut berichtet.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen und den Vortrag der Verwaltung zum Instrument des AACHEN Kompasses zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nach Rechtskraft des Haushalts 2022, mit derEinführung des Instruments AACHEN Kompass zur dynamischen und kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030 (Begabungsanalyse).In einer Erprobungsphase von ca. 18 Monaten soll der AACHEN Kompass Anwendung an geeigneten Flächen finden, die eine besondere gesamtstädtische Relevanz besitzen.

Nach Abschluss der Erprobungsphase wird dem Planungsausschuss erneut berichtet.

Erläuterungen

Weitere Erläuterungen:

Im Jahr 2012 wurde der Masterplan AACHEN*2030 durch den Rat der Stadt Aachen als städtebauliche Entwicklungskonzeption beschlossen. Er ist damit in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, stellt seitdem die Weichen der Stadtentwicklung und zeigt Entwicklungsperspektiven auf. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zum Masterplan AACHEN*2030 wurden die räumlich darstellbaren Zielaussagen in einem umfassenden Verfahren in den neuen Flächennutzungsplan AACHEN*2030 überführt. Zu diesem erfolgte im August 2020 der Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Aachen. Nach Erteilung der Genehmigung der Bezirksregierung Köln unter Auflagen im Februar 2021 und Erledigung der Auflagen durch die Stadt Aachen steht nun die Rechtskraft des neuen Flächennutzungsplans Aachen*2030 kurz bevor.

Im Weiteren gilt es nun, den begonnenen Stadtentwicklungsprozess zu verstetigen, die strategischen Ziele und dargestellten Grundzüge der Planung in der Praxis umzusetzen, fortzuschreiben und damit eine aktive Steuerung räumlicher Entwicklungen zu ermöglichen.

Schon 2013 beauftragte der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Konzeption zur kontinuierlichen Fortschreibung des Masterplans AACHEN*2030 im Sinne einer Verstetigung des zukunftszugewandten, dialogorientierten und dynamischen Masterplanprozesses.

Die immer komplexer werdenden Planungszusammenhänge und die Herausforderungen, die sich hieraus für alle Entscheider*innen ergeben, lassen erwarten, dass gesamträumliche Zusammenhänge informell eher im Rahmen eines dynamischen Prozesses als mit statischen Plänen zu bewältigen sein werden. Ein erneuter umfänglicher „Masterplanprozess“ erscheint daher nicht mehr zeitgemäß.

Je nach Lage oder auch Größe von Flächen haben planerische Ausformulierungen der konkreten Nutzung immer Rückwirkungen auf das gesamte Stadtgebiet. Die planerische Praxis zeigt, dass die Verwaltung häufig mit sehr detaillierten Prüfungen beauftragt wird, obwohl noch keine Grundsatzentscheidung bezüglich dieser konkreten Nutzung getroffen wurde. Dies belastet zum einen den finanziellen, besonders aber den personellen Haushalt. Die Bearbeitung führt dann in der Folge zu einer so großen Komplexität, dass Entscheidungen eher schwieriger als einfacher werden.

Die Verwaltung sieht hier Handlungsbedarf, um den bisherigen „planerischen Werkzeugkasten“ um ein neues Instrument zu ergänzen. Dieses soll dazu dienen, Flächenentwicklungen mit räumlicher und | oder funktionaler Bedeutsamkeit frühzeitig aktiv in den Kontext gesamtstädtischer Zielaussagen zu stellen und grundsätzliche, strategische Leitplanken zu setzen. Durch eine „Begabungsanalyse“, die neue Denkräume aufzeigt, können die Konsequenzen planerischer Entscheidungen passgenauer und zeitlich noch vor der Diskussion konkreter Planungen Dritter aufgezeigt und diskutiert werden.

Die Verwaltung hat hierfür das Instrument des AACHEN Kompass entwickelt.

Im Zentrum des AACHEN Kompass steht die Untersuchung von zu entwickelnden Flächen hinsichtlich ihrer Begabungen und den Auswirkungen der Planung auf die Gesamtstadt. Dies soll in einem zeitlich kompakten und formalisierten Prozess von ca. 4 - 6 Monaten stattfinden, in denen alle thematisch relevanten Dezernate mit ihren Fachbereichen, die Politik und bei Bedarf auch externe Akteure sowie die Öffentlichkeit eingebunden werden.

Als Ergebnis dieses Prozesses werden Planungsszenarien stehen, die das Entscheidungsspektrum aufzeigen, das – vergleichbar einem Kompass – Orientierung und damit eine fundierte Basis für strategische Richtungsentscheidungen der Politik bietet.

Im Rahmen eines Monitorings können auf Grundlage dieses formalisierten Prozesses sowohl die Vergleichbarkeit verschiedener Szenarien in der Beurteilung städtebaulicher Entwicklungen sowie Veränderungen stadtstruktureller Indikatoren erfasst und transparent gehalten werden. Innerhalb der Fachverwaltung liegt die Federführung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61), der hinsichtlich der operativen Anwendung und Durchführung der Beteiligungsprozesse durch ein externes Planungsbüro sowie in der Anfangsphase ein Büro zur Optimierung des Prozessdesigns und der Moderation unterstützt wird.

Für die Einführung des AACHEN Kompass ist eine Erprobungsphase von ca. 18 Monaten vorgesehen.

Haushaltsmittel sind bei FB 61 im Rahmen der Haushaltsanmeldung zum Haushaltsplan­entwurf 2022 in Höhe von 390.000€ bereits berücksichtigt worden. Hierbei wird angenommen, dass der Prozess während der Erprobungsphase durch ein externes Büro moderiert, begleitet und anschließend ausgewertet wird (insgesamt 40.000 €). Für die Erstellung der Begabungsanalyse und der Szenarien für 2-3 Flächen während der Erprobungsphase sind Kosten von insgesamt 120.000 für ein externes Planungsbüro angesetzt, die sich im Anschluss an die Erprobungsphase jährlich in Höhe von ca. 40.000 € pro Projekt / Fläche fortsetzen werden. Darüber hinaus sind einmalige Kosten für Gestaltung Anwendung eines digitalen Dashboards (20.000 €) sowie wiederkehrende Veranstaltungskosten in Höhe von ca. 30.000 € pro Jahr einzuplanen.

Die Verfügbarkeit dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Einbringung, Beschlussfassung und Rechtskraft des Haushalts 2022.

Das Instrument des AACHEN Kompass wird in der Sitzung vorgestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-090101-4 Masterplan

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff**.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

178.305,62

178.305,62

90.000

90.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

178.305,62

178.305,62

90.000

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 65.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 113.305,62 €

**Zur Haushaltsplanung 2022 wurde ein erhöhter Sachaufwand für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 60.000 €, für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 i.H.v. je 150.000 € und für das Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 30.000 €, insgesamt also 390.000 € angemeldet. Die Verfügbarkeit dieser Mittel steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Einbringung, Beschlussfassung und Rechtskraft des Haushalts 2022.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Bei dem Instrument des AACHEN Kompass handelt es sich um eine vorbereitende Untersuchungsmethode (Begabungsanalyse) als Orientierungshilfe für räumlich strategische Entscheidungen. Es besteht daher keine unmittelbare Klimarelevanz.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-22 FB 61_0266_WP18 AACHEN-Kompass _ Vor SAO.pdf

16.11.2024

140.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 02.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:19