Ratsantrag 182/18 (CDU): "Mobilfunkausbau"
FB 02/0095/WP18 · Entscheidungsvorlage
Ratsantrag 182/18 (CDU): "Mobilfunkausbau"
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Herr Tillmann (SPD) bedankt sich für die Vorlage. Zur Bearbeitung des wichtigen Themas Netzabdeckung möchte er einen Änderungsantrag stellen, damit ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Herr Dr. Rohde (FDP) weist darauf hin, dass es nun drei Anträge in Folge kommen, welche alle eine Koordinator*innenstelle vorsehen. Für ihn ist es nicht zielführend, die Aufgaben auf drei Personen zu verteilen. Sein Wunsch ist, das ganze fachlich und inhaltlich zu verdichten. Er erläutert, dass es auch noch Herrn Pauels gibt und er sich fragt, wie das Zusammenspiel der Zuständigkeiten funktioniert. Er sorgt sich darum, dass eine Abstimmung schwierig wird und ist dafür nicht drei verschiedene Stellen einzurichten, sondern diese zu verdichten.
Herr Begaß antwortet darauf, dass die drei Stellen jedoch benötigt werden, um den Aufgaben im Bereich Mobilfunk, WLAN und Glasfaser überhaupt gerecht werden zu können. Eine Stelle reicht dafür nicht aus. Weiterhin hat es auch damit zu tun, dass alle Koordinationsstellen förderfähig sind. Gigabit wird schon seit Jahren gefördert, hinzu kommen dann noch WLAN und Dateninfrastruktur aus FB 02. Bei näherer Betrachtung der Aufgaben wird klar, dass es sich um juristisch komplexe Bereiche handelt, mit aufwendigen Förderverfahren und aufwendiger Umsetzung. Es gibt sehr viele einzelne Koordinationspunkte, weshalb es aus Sicht der Verwaltung drei Stellen sein müssen, um dies überhaupt zu schaffen.
Herr Dr. Rohde (FDP) wirft ein, dass alle Stellen bei FB 02 angesiedelt sind, und stellt die Frage, wie sich genau das Zusammenspiel mit Herrn Pauels als CDO darstellen soll. Herr Begaß erläutert dazu, dass Herrn Pauels eine Bündelungsfunktion zukommt und nicht die operative Umsetzung einzelner Maßnahmen. Das ist für eine Person gar nicht zu schaffen.
Herr Pilgram (Die Grünen) entschuldigt bei der Gelegenheit Herrn Pauels und Dr. Sicking, die beide an der heutigen Sitzung aufgrund anderer Termine nicht teilnehmen können.
Herr Pilgram (Die Grünen) stimmt Herrn Dr. Rohde zu, dass er ein wichtiges Problem anspricht. Die Rollen und Zuständigkeiten müssen geklärt werden. Es handelt sich dabei um die gleiche Thematik, über die auch schon zum Thema Smart City gesprochen wurde.
Herr Kiemes (CDU) bedankt sich bei der Verwaltung und hier insbesondere FB 02 dafür, dass sich des Themas angenommen wurde. Es handelt sich dabei immer um eine Querschnittsfunktion und er ist dankbar, dass durch den Ausschuss hier ein direkter Kontakt dazu gegeben ist. Er fügt hinzu, dass er nicht so glücklich über den Satz „Die gute 3G und 4G Netzabdeckung im Aachener Stadtgebiet stellen eine hervorragende Grundlage zur Umnutzung dieser Frequenzen für nicht gigabitfähige Kommunikation über 5G“ ist. Die Karte zur Abdeckung gibt dies nicht her. Für ihn ist wichtig, dass es möglich ist, überall Hilfe zu rufen, von daher bringt es nichts, wenn es nur auf dem Stadtgebiet eine gute Netzabdeckung gibt. Er weist darauf hin, dass es wichtig ist, sich die Fläche und nicht die Haushalte anzusehen, die Werte seien da weit weg von „ordentlich“, da könne man sich nicht für auf die Schulter klopfen. Für ihn bedeutet das, die LTE Lücken in der Fläche zu schließen.
Herr Dominik Hüsener (Die Grünen) weist darauf hin, dass die Daten für die angegebene Studie mehr als zwei Jahre alt sind, und stellt die Frage, ob es hier Neuere gibt und ob eine Verbesserung zu erkennen ist. Von einer besseren Netzabdeckung würden auch Unternehmen profitieren. Herr Begaß fügt hinzu, dass die Bedarfe da sind, es jedoch kein Personal gibt und die Vorlagen an sich ohne dafür vorhandenes Personal geschrieben wurden.
Herr Kiemes (CDU) lobt die Vorlagen und bestätigt, dass in Ihnen alles enthalten ist, was gebraucht wird. Herr Pilgram (Die Grünen) fügt hinzu, dass der Fachbereich super ausgestattet ist, wenn die Stellen kommen.
Herr Tillmann (SPD) führt nochmal aus, dass es der SPD-Fraktion darum geht, dass die Bedarfe in den Haushalt eingebracht werden. Der Beschluss wird damit ergänzt und durch Herrn Pilgram (Die Grünen) zur Abstimmung gestellt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, befürwortet die Einrichtung einer Stelle als Mobilfunkkoordinator*in sowie die Bereitstellung der entsprechenden Sachmittel und beauftragt den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa mit der Beantragung einer Zuwendung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinator*innen für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen.“
Erläuterungen
Erläuterungen:
Kommunikation in Echtzeit, Smart Home, autonomes Fahren, Künstliche Intelligenz, Internet of things all dies verspricht das Netz der 5. Mobilfunkgeneration durch höhere Übertragungsgeschwindigkeiten bei gleichzeitig sinkenden Kosten und niedrigerem Energieverbrauch (vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie).
Die gute 3G und 4G Netzabdeckung im Aachener Stadtgebiet stellen eine hervorragende Grundlage zur Umnutzung dieser Frequenzen für nicht gigabitfähige Kommunikation über 5G. Dieser Prozess des Refarming soll laut Pressemeldungen der Telekom noch 2021 abgeschlossen sein, auch andere Unternehmen wie Telefónica und Vodafone werben mit einem schnellen Wechsel zu jedoch ebenfalls nicht gigabitfähigem 5G. Durch diese Zusammenführung von Frequenzen zu einem 5G-Netz ist in Zukunft von einer sehr guten aber nicht gigabitfähigen 5G-Netzabdeckung im Aachener Stadtgebiet auszugehen.
Für ein gigabitfähiges Mobilfunknetz, das die oben beschriebenen Anwendungen erst ermöglicht, müssen jedoch neue 5G-Mobilfunkantennen mit hohen Anforderungen an Technik und Standort installiert werden. Beispielsweise muss eine gigabitfähige Mobilfunkantenne selbst mit gigabitfähiger moderner Glasfaserinfrastruktur verbunden sein und darf nur wenige Dutzend Meter und idealerweise in direkter Sichtline, frei von jeglichen Hindernissen, vom Endgerät entfernt sein.
Um eine möglichst flächendeckende Gigabit-Mobilfunkversorgung zu erreichen, ist daher nicht nur eine hervorragende Glaserinfrastruktur von Nöten, sondern ebenfalls ein immenser Koordinationsaufwand bei der Standortsuche zur Aufstellung von Antennen, um ein möglichst engmaschiges Netz zu installieren. Des Weiteren ist durch die Aufstellung von zahlreichen Sendeanlagen auch mit wesentlichen Aufwänden in der Öffentlichkeitsarbeit zu rechnen. Ein Ausbau von gigabitfähigem 5G wird zur-zeit in Aachen nur von der Telekom betrieben, Hot-Spots wie der Katschhof in der Aachener Innerstadt sollen bereits mit gigabitfähigem 5G versorgt sein.
Um den gigabitfähigen 5G-Ausbau voranzutreiben, sind neben der Bereitstellung der technischen Infrastruktur auch Anwendungsprojekte erforderlich, um 5G für Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft tatsächlich nutzbar zu machen und einen echten Standortvorteil zu schaffen und die damit verbundenen Möglichkeiten zu demonstrieren. Diesen Ansatz hat der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa mit einem Förderantrag im Rahmen der NRW.5G-Förderung verfolgt und mit dem Projekt 5urvive sogar einen großen Teil der Förderung nach Aachen geholt. Das Projekt wird mit verschiedenen Partnern wie der Telekom, der RWTH, der FH-Aachen, der umlaut AG gemeinsam umgesetzt, um mittels integrierter 5G-Lösungen die Rettungskette in der medizinischen Notfallversorgung zu optimieren – beispielsweise durch den Einsatz von Datenbrillen und Drohnen. Anlässlich des Projektes hat die Telekom bereits zugesichert, gigabitfähiges 5G im Projektgebiet Jülicher Straße zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus beabsichtigt der Fachbereich weitere Projekte zu initiieren und zu unterstützen.
Aus Sicht des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa bedarf es zur vollständigen Bearbeitung des Themas zusätzlicher Personalressourcen, mit folgenden Aufgaben:
- Analyse und grafisch-interaktive Aufbereitung des Ausbaustandes inklusive analoger Durch-führung von Markterkundungsverfahren
- Ableitung der erforderlichen Handlungsfolgen sowie Entwicklung und Implementierung einer gesamtstädtischen Mobilfunkstrategie auf 5G-Basis
- Erarbeitung darauf aufbauender 5G-Use Cases und digitaler Prozesse unter Einbezug von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
- Koordination des flächendeckenden Ausbaus und aktive Steuerung der Akteure vor Ort, ins-besondere Unterstützung bei Genehmigungsmanagement mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung
- Abstimmung regionaler, euregionaler und landesweiter Ausbaumodule
- Aufbau von 5G-Campusnetzen und -Reallaboren inklusive Vernetzung mit bereits bestehenden Strukturen
- Zentrale Koordinierungsstelle für die Mobilfunknetzbetreiber, die Funkmastbetreiber, die Bezirksregierungen, das Land und den Bund
- Verantwortliche Steuerung der Verhandlungen mit Netzbetreibern, Investoren und Eigentümern
- Konzeption von Förderanträgen und Finanzierungsplänen sowie Steuerung der Fördermittel-abwicklung
- Identifizierung geeigneter öffentlicher und privaterLiegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie Prüfung des Zugangs zu kommunalen Trägerinfrastrukturen für Small Cells
- Funktion einer Clearingstelle Mobilfunk auf lokaler Ebene für Bürgeranliegen inklusive Beschwerdemanagement
- Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat erkannt, dass für Kommunen im Rahmen der Digitalisierung und der Entwicklung hin zur Smart City eine flächendeckende Versorgung mit einem 5G-Netz von großer Bedeutung ist und bietet den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen die Förderung zum Einsatz eines Mobilfunkkoordinators oder einer Mobilfunkkoordinatorin an mit u.a. den oben beschriebenen Aufgaben. Die Förderung der Personalkosten kann für 36 Monate beantragt werden. Hier bietet sich die Möglichkeit der Refinanzierung dieser Stelle für die ersten 36 Monate über einen Förderantrag in der entsprechenden Kulisse. Der Fachbereich empfiehlt eine solche Antragstellung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen Hat das Vorhaben finanzielle Auswirkungen?
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Produkt 150103 | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021* | fortgeschriebener Ansatz 2021* | Ansatz 2022ff. | fortgeschriebener Ansatz 2022ff. | Folgekosten | Folgekosten | ||||
Ertrag | 0 | 0 | -210.000 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/Sachaufwand | 371.000 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 161.000 | 0 | 0 | |||||||
+ Verbesserung /-Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
Weitere Erläuterungen:
Aus Sicht des Fachbereichs ergeben sich insgesamt für die nächsten 3 Jahre folgende voraussichtliche Kosten:
2022 | 2023 | 2024 | |
Personal jährlich | 90.000,00 € | 90.000,00 € | 90.000,00 € |
Davon evt. gefördert | -70.000,00 € | -70.000,00 € | -70.000,00 € |
Markterkundungsverfahren einmalig | 6.000,00 € | ||
ÖA Veranstaltungen etc. | 30.000,00 € | 10.000,00 € | 10.000,00 € |
ext. Beratung | 15.000,00 € | 15.000,00 € | 15.000,00 € |
Summe | 71.000,00 € | 45.000;00 € | 45.000,00 € |
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Die Maßnahme hat folgende Relevanzfür den Klimaschutz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 109350
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=109350
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-10-29 FB 02_0095_WP18 Ratsantrag 182_18 _C SAO.pdf
7.11.2024
2.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung
- Gremium
- Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
- Datum
- Do., 18.11.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 19:09