1. Dezember 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 6Öffentlich

Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG)

FB 56/0124/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Frankenberger informiert darüber, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen das neue TIntG zwischenzeitlich bereits verabschiedet hat und spricht einzelne positive Neuregelungen wie die Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KIs) und die dauerhafte Festschreibung des kommunalen Integrationsmanagements als Aufgabe an. Außerdem bietet er für die Fachverwaltung an, dem Integrationsrat die Neuregelungen spätestens in der übernächsten Sitzung vorzustellen.

Dieses Angebot nimmt der Integrationsrat gerne an. Auf Vorschlag von Herrn Demmer verständigt sich der Integrationsrat angesichts der bereits erfolgten Verabschiedung des TIntG im Landtag darauf, den Beschlussvorschlag ohne einen Hinweis auf in der Sitzung gegebenenfalls zu beschließende Ergänzungen zu beschließen.

Der Integrationsrat beschließt einstimmig, ohne Enthaltung.

Beschluss

Der Integrationsrat schließt sich der Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG) an.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat schließt sich der Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG) an und beschließt in der Sitzung zu benennende Ergänzungen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Stellungnahme vom 27.09.2021 befasst sich der Landesintegrationsrat NRW mit der

Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG), dessen Inkrafttreten für den 01.01.2022 vorgesehen ist.

Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt die Novellierung und sieht in dem Gesetz Chancen und Verbesserungen, gleichwohl benennt er Ergänzungs- und Änderungsbedarf insbesondere hinsichtlich

-der verwendeten Begrifflichkeiten

-der angesprochenen Zielgruppen

-der Chancengerechtigkeit und Teilhabechancen und

-der Integrationsstrukturen in NRW

Der Integrationsrat der Stadt Aachen befasst sich mit der Stellungnahme des Landesintegrationsratszur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG).


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-05 FB 56_0124_WP18 Stellungnahme des La SAO.pdf

24.11.2024

891.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 01.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:14