Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG)
FB 56/0124/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Frankenberger informiert darüber, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen das neue TIntG zwischenzeitlich bereits verabschiedet hat und spricht einzelne positive Neuregelungen wie die Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KIs) und die dauerhafte Festschreibung des kommunalen Integrationsmanagements als Aufgabe an. Außerdem bietet er für die Fachverwaltung an, dem Integrationsrat die Neuregelungen spätestens in der übernächsten Sitzung vorzustellen.
Dieses Angebot nimmt der Integrationsrat gerne an. Auf Vorschlag von Herrn Demmer verständigt sich der Integrationsrat angesichts der bereits erfolgten Verabschiedung des TIntG im Landtag darauf, den Beschlussvorschlag ohne einen Hinweis auf in der Sitzung gegebenenfalls zu beschließende Ergänzungen zu beschließen.
Der Integrationsrat beschließt einstimmig, ohne Enthaltung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat schließt sich der Stellungnahme des Landesintegrationsrats zur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG) an und beschließt in der Sitzung zu benennende Ergänzungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Stellungnahme vom 27.09.2021 befasst sich der Landesintegrationsrat NRW mit der
Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG), dessen Inkrafttreten für den 01.01.2022 vorgesehen ist.
Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt die Novellierung und sieht in dem Gesetz Chancen und Verbesserungen, gleichwohl benennt er Ergänzungs- und Änderungsbedarf insbesondere hinsichtlich
-der verwendeten Begrifflichkeiten
-der angesprochenen Zielgruppen
-der Chancengerechtigkeit und Teilhabechancen und
-der Integrationsstrukturen in NRW
Der Integrationsrat der Stadt Aachen befasst sich mit der Stellungnahme des Landesintegrationsratszur Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW (TIntG).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 109529
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=109529
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-11-05 FB 56_0124_WP18 Stellungnahme des La SAO.pdf
24.11.2024
891.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
- Gremium
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Datum
- Mi., 01.12.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 19:14