1. Dezember 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 7Öffentlich

Integrationsmaßnahmen 2022– Beschlussfassung über die Mittelverteilung

FB 56/0125/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Verwaltung erläutert Herr Frankenberger die Genese der Verwaltungsvorlage. Er verweist auf den vorgesehenen Zeitplan für die Haushaltsplanberatung 2022 in den Ratsgremien. Um dem Integrationsrat eine effektive Gestaltungsmöglichkeit bei der Verteilung der Mittel für die Integrationsmaßnahmen an die Hand zu geben, wurde die Vorlage über die Mittelverteilung verwaltungsseitig frühzeitig in den Integrationsrat eingebracht.

Herr Demmer dankt seitens der Integrationsratsmitglieder für die frühzeitige Beteiligung und die damit verbundene Möglichkeit, Veränderungen vornehmen zu können.

Im Anschluss stellt Herr Demmer den geänderten Beschlussvorschlag vor, den der Vorstand des Integrationsrats gemeinsam erarbeitet hat. Dabei bezieht er sich auf die Anlage 1 zur Vorlage FB 56/0125/WP18:

  • Im Bereich I. „Laufende Projekte“ sind keine Veränderungen vorgesehen. Es bleibt bei einem Ansatz von 45.000 Euro. Herr Demmer verweist in diesem Kontext darauf, dass es in diesem Bereich im Laufe des Jahres 2022 noch zu Einsparungen kommen könnte, weil der „Tag der Integration“, je nach Pandemielage, nicht als Präsenzveranstaltung oder gar nicht stattfinden kann.
  • Für den Bereich II. „Sprachkurse“ schlägt der Vorstand eine Erhöhung des Mittelansatzes von 39.000 Euro auf 43.000 Euro vor. Statt z.B. sechs Maßnahmen zu je 4.300 Euro wird die Erhöhung der Anzahl der Sprachkurse auf z.B. 10 Maßnahmen zu je 4.300 Euro möglich.
  • Der Bereich III. „Integration durch Sport“ bleibt unverändert (5.000 Euro).
  • Die Mittel für die „Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“, IV., werden von 8.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Durch diese Erhöhung könnten dann im Jahr 2022 bis zu 20 Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen mit maximal je 500 Euro gefördert werden.
  • Für den Bereich V. „Integrationsrat“ ist eine Erhöhung des Mittelansatzes für 2022 auf insgesamt 15.000 EUR vorgesehen. Dabei bleiben die Mittel für V. 1. „Integrationspreis“ unverändert bei 5.000 EUR. Der Mittelansatz für „anstehende Maßnahmen und Aktivitäten“, V. 2., wird von 4.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Hintergrund ist, dass der Vorstand des Integrationsrats mit der Mittelerhöhung weitere finanzielle Spielräume für weitere Corona-Hilfen, bzw. Nach-Corona-Hilfen eröffnen möchte.
  • Der Bereich VI. „Projektanträge zur Integration“ bleibt unverändert (31.500 Euro).

Zusammenzufassend ist festzuhalten, so Herr Demmer, dass der Vorstand des Integrationsrats den Fraktionen für die nun beginnenden Haushaltsplanberatungen somit eine moderate Erhöhung der Mittel von 138.000 Euro auf 150.000 Euro vorschlägt. Der Vorstand des Integrationsrats bittet die Ratsfraktionen darum, diese Erhöhung in den Haushaltberatungen mitzutragen. In diesem Zusammenhang weist der Vorstand des Integrationsrats ausdrücklich darauf hin, dass in den einzelnen Bereichen (I. - VI.) aufgrund der andauernden Pandemie nach heutigem Stand voraussichtlich nicht alle Mittel abgerufen werden, sodass im günstigsten Fall trotz der Ansatzerhöhungen im Haushaltsjahr – summa summarum – keine Mehrausgaben entstehen werden.

Frau Bürgermeisterin Scheidt unterstützt den Vorschlag des Vorstands im Sinne einer guten und gelingenden Integrationsarbeit in Aachen ausdrücklich. Sie ruft alle Integrationsratsmitglieder dazu auf, die verschiedenen Fördermöglichkeiten auch in Zukunft intensiv gegenüber den verschiedenen Migrant*innenorganisationen bekannt zu machen und zu bewerben.

Herr Pivovarov spricht den Aufbau eines neuen Beratungsangebots für Migrant*innen für die verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen (Wohnungsamt, KfZ-Stelle etc.) an. Er nennt als Zeithorizont die nächste Wahlperiode.

Danach beschließt der Integrationsrat einstimmig, ohne Enthaltung, den geänderten Beschlussvorschlag des Integrationsratsvorstands.

Beschluss

Der Integrationsrat schlägt hinsichtlich der Mittelansätze „Integrationsmaßnahmen“ der Anlage 1 die nachfolgend aufgeführten Änderungen der einzelnen Ansätze vor „II. Sprachkurse“: 43.000 Euro; „IV. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“: 10.000 Euro; „V. Integrationsrat“: 15.000 Euro und beantragt damit im Ergebnis eine Erhöhung des Gesamtansatzes „Integrationsmaßnahmen“ um 12.000 Euro auf 150.000 Euro.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gemäß der Anlage 1 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 zu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2022 zum PSP-Element

4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022, 138.000,- Euro zur Verfügung.

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 - Mittelaufstellung):

45.500,- Euro für „I. Laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit etc.,,

39.000,- Euro für „II. Sprachkurse“,

5.000,- Euro für „III. Integration durch Sport“,

8.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen von Migranten*innenorganisationen“ und

9.000,- Euro für „V. Integrationsrat“.

Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscher*innenpools durch Landeszuwendungen finanziert. Nach der im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Aachen ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinie entwickelt und vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

Im Jahr 2020 wurde das mit dem Ministerium abgestimmte Konzept erstmalig umgesetzt. Dabei

wurde deutlich, dass die Richtlinie des MKFFI zur Verwendung der Sachkosten für den Dolmetscher*innenpool nicht in ausreichendem Maß Übersetzungen im medizinischen und rechtlichen Bereich vorsieht. Aus diesem Grund hat der Integrationsrat auf Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung vom 14.04.2021 beschlossen, die Mittel von 5.000€ im Jahr auf 10.000€ in den „laufenden Projekten“ (I) zu erhöhen, um die notwendigen Dolmetscher*innenleistungen für die (neu-)zugewanderten Menschen in Aachen im Sinne einer guten gesundheitlichen Unterstützung anbieten zu können.

Im Laufe des Jahres 2021 ist nunmehr festzustellen, dass die Übersetzungsanfragen im gesundheitlichen Bereich deutlich höher liegen als geplant und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um den Bedarf über fachkundige Dolmetscher*innen zu decken. Um dem angefragten Bedarf gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, die Mittel um weitere 2.500€ auf insgesamt 12.500€ zu erhöhen.

In den 12.500€ enthalten sind dann alle Kosten, welche nicht durch die Landesmittel für den Einsatz von Dolmetschenden übernommen werden können (u.a. auch die Verwaltungskostenpauschale).

Insbesondere Gesundheit ist eine existenzielle Lebensdimension. Viele (Neu-)Zugewanderten haben bis zu ihrer Ankunft in Deutschland einen Mangel an grundlegender medizinischer Versorgung erlebt. Chronische, aber z.B. auch lebensbedrohliche oder durch die Flucht verursachte Erkrankungen mit aufwendigen medizinischen Behandlungen, wie z.B. Krebserkrankungen, erlittene physische und/oder psychische Verletzungen während der Flucht, bislang unbehandelte oder unzureichend behandelte Seh-/Hörschwächen etc., brauchen häufig eine schnelle Klärung und Behandlung.

(Neu-)Zugewanderte Menschen brauchen besonders in diesen Situationen eine gute und enge sprachliche Begleitung, um über ihre Gesundheit aufgeklärt und beraten werden zu können und um bei gesundheitlichen Problemen diese sowohl sprachlich äußern zu können als auch die Beratung und Behandlung des medizinischen Personals zu verstehen und umsetzen zu können.

Die 2.500€ Erhöhung in „I. Laufende Projekte“ würde aus den Mitteln „VI. Projektanträge für Integration“ gedeckt. Diese Mittel wurden in den letzten sechs Jahren keinmal vollständig verausgabt. Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2022 Mittel i.H.v. 31.500,- Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2022 eingehenden Projektanträge verwendet.

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-05 FB 56_0125_WP18 Integrationsmassnahme SAO.pdf

17.11.2024

179.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 01.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:14