Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahme 3.1, Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen- Anpassung der Förderrichtlinie
FB 36/0124/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Dr. Nositschka erläutert einen Änderungsantrag seiner Fraktion, bei dem es darum ginge, die Förderung von Stadt und Land zu kombinieren. Darüber habe er bereits mit Frau Dr. Vankann gesprochen.
Ratsfrau Brinner begrüßt den Änderungsvorschlag und kündigt eine Zustimmung der Grünen an.
Sie freue sich über die zweite Weiterentwicklung, da sie hoffe, dass nunmehr die bereitgestellten Mittel auch besser und verstärkt abgerufen würden.
Wichtig sei aus ihrer Sicht, dass man die Speicher mitdenke, was hier gut gelungen sei.
Ratsherr Kiemes dankt ebenfalls für den Änderungsantrag. Er gibt jedoch zu bedenken, dass aus seiner Sicht die Förderung von Solar-Nachbarschaftsfesten nicht zielführend sei.
Man solle das Geld lieber für die Förderung von Anlagen ausgeben.
Herr Meiners erläutert, dass man hier bewusst neue Wege gehen wolle, weil man gemerkt habe, dass man das Thema an manchen Stellen nicht ausreichend kommuniziert bekämeund auf Unterstützung angewiesen sei. Gemeinsam mit Vereinen sei dann die Idee geboren, die sicherlich ein Experiment darstelle. Man wolle Ende 2022 das ganze evaluieren und dann ggfs. nachsteuern.
Ratsherr Kiemes bleibt bei seinen Zweifeln, dass man mit diesen Aktionen die richtigen Adressaten erreiche.
Dem widerspricht Ratsfrau Brinner, die es ausdrücklich begrüßt, dass hier unkonventionelle Wege gegangen werden.
Herr Meiners regt an, bei der Änderung des Beschlusses zur Speicherförderung nicht auf feste Beträge zu setzen, sondern flexibel zu bleiben und eine kummulierte Gesamtsumme der Förderung festzuschreiben, die dann an die ggfs.wechselnden Fördersätze anderer Förderstellen (Land NRW, Bund) durch die Stadt ausgeglichen wird.
Dem stimmt Herr Dr. Nositschka gerne zu und ändert seinen Vorschlag auf eine summierte Förderung von 200€ pro Kilowattstunde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz stimmt den Ausführungen der Verwaltung und
a)den inhaltlichen Änderungen der Richtlinie sowie
b)der Anhebung der Fördersätze
zum 01.01.2022 zu.
Erläuterungen
Auswirkungen
Finanzielle AuswirkungenPSP 4-140101-945-9, 53180000
JA | NEIN | ||
x |
Detaillierte Ausführungen dazu befinden sich im Erläuterungstext.
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 | Ansatz 2022ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1.000.000 | 1.108.950 | 5.300.000 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Mittel sind im HHP 2021 hinterlegt. Davon 108.950 € als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | x | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt | ||
Ziel der Anpassung der Solarförderprogramms ist es, weitere Anreize in der Bevölkerung zu setzen Sonnenergie zu nutzen. Deshalb ist die Klimarelevanz mit „positiv“ bewertet worden. Wie die Änderung angenommen wird und damit auch wie groß die CO2 Einsparung ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden.
Durch einen Bonus für das sogenannte Soler-Gründach wird die Maßnahme im Bereich Klimaanpassung als positiv bewertet.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 109658
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=109658
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-11-12 FB 36_0124_WP18 Integriertes Klimasc SAO.pdf
7.11.2024
147.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 19
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 30.11.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 19:13