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Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahme 3.1, Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen- Anpassung der Förderrichtlinie

FB 36/0124/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Dr. Nositschka erläutert einen Änderungsantrag seiner Fraktion, bei dem es darum ginge, die Förderung von Stadt und Land zu kombinieren. Darüber habe er bereits mit Frau Dr. Vankann gesprochen.

Ratsfrau Brinner begrüßt den Änderungsvorschlag und kündigt eine Zustimmung der Grünen an.

Sie freue sich über die zweite Weiterentwicklung, da sie hoffe, dass nunmehr die bereitgestellten Mittel auch besser und verstärkt abgerufen würden.

Wichtig sei aus ihrer Sicht, dass man die Speicher mitdenke, was hier gut gelungen sei.

Ratsherr Kiemes dankt ebenfalls für den Änderungsantrag. Er gibt jedoch zu bedenken, dass aus seiner Sicht die Förderung von Solar-Nachbarschaftsfesten nicht zielführend sei.

Man solle das Geld lieber für die Förderung von Anlagen ausgeben.

Herr Meiners erläutert, dass man hier bewusst neue Wege gehen wolle, weil man gemerkt habe, dass man das Thema an manchen Stellen nicht ausreichend kommuniziert bekämeund auf Unterstützung angewiesen sei. Gemeinsam mit Vereinen sei dann die Idee geboren, die sicherlich ein Experiment darstelle. Man wolle Ende 2022 das ganze evaluieren und dann ggfs. nachsteuern.

Ratsherr Kiemes bleibt bei seinen Zweifeln, dass man mit diesen Aktionen die richtigen Adressaten erreiche.

Dem widerspricht Ratsfrau Brinner, die es ausdrücklich begrüßt, dass hier unkonventionelle Wege gegangen werden.

Herr Meiners regt an, bei der Änderung des Beschlusses zur Speicherförderung nicht auf feste Beträge zu setzen, sondern flexibel zu bleiben und eine kummulierte Gesamtsumme der Förderung festzuschreiben, die dann an die ggfs.wechselnden Fördersätze anderer Förderstellen (Land NRW, Bund) durch die Stadt ausgeglichen wird.

Dem stimmt Herr Dr. Nositschka gerne zu und ändert seinen Vorschlag auf eine summierte Förderung von 200€ pro Kilowattstunde.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz stimmt den Ausführungen der Verwaltung und a) den inhaltlichen Änderungen der Richtlinie sowie b) der Anhebung der Fördersätze zum 01.01.2022 zu. Die Fördersätze für Speicher werden unter Berücksichtigung der Förderung von Progress NRW auf 200€ pro kwH in Summe festgelegt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz stimmt den Ausführungen der Verwaltung und

a)den inhaltlichen Änderungen der Richtlinie sowie

b)der Anhebung der Fördersätze

zum 01.01.2022 zu.

Erläuterungen

Auswirkungen

Finanzielle AuswirkungenPSP 4-140101-945-9, 53180000

JA

NEIN

x

Detaillierte Ausführungen dazu befinden sich im Erläuterungstext.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.000.000

1.108.950

5.300.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Mittel sind im HHP 2021 hinterlegt. Davon 108.950 € als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

x

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Ziel der Anpassung der Solarförderprogramms ist es, weitere Anreize in der Bevölkerung zu setzen Sonnenergie zu nutzen. Deshalb ist die Klimarelevanz mit „positiv“ bewertet worden. Wie die Änderung angenommen wird und damit auch wie groß die CO2 Einsparung ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden.

Durch einen Bonus für das sogenannte Soler-Gründach wird die Maßnahme im Bereich Klimaanpassung als positiv bewertet.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-12 FB 36_0124_WP18 Integriertes Klimasc SAO.pdf

7.11.2024

147.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 30.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:13