Kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Eilendorfer Straße in Aachen-BrandAntrag der CDU-BF in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 04.05.2021
FB 61/0267/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Hußmann von der Grünen-BF bittet um Vorstellung der Maßnahmen durch den Vertreter der Fachverwaltung.
Herr Havertz stellt die beiden möglichen Varianten unter Einbeziehung des heutigen Ist-Zustands anhand einer Präsentation entsprechend der Vorlage dem Gremium vor.
Die Variante 1 sehe die Sperrung der Eilendorfer Straße für den LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Freunder Landstraße ab „Im Roth“ (Beginn der Tempo-30-Zone) und Zulassen des LKW-Anliegerverkehrs aus Richtung Freunder Landstraße vor.
Bei der Variante 2 solle die Sperrung der südlichen Eilendorfer Straße zwischen „Im Roth“ (Beginn der Tempo-30-Zone) und Freunder Landstraße in beiden Richtungen für den LKW-Verkehr ohne Zulassung des Anliegerverkehrs durchgeführt werden. Die Erreichbarkeit der Grundstücke für den LKW-Verkehr sei dann über die Erberichshofstraße gewährleistet.
Herr Hellmann von der SPD-BF macht darauf aufmerksam, dass bereits am 16.11.2020 durch die SPD-BF ein Antrag zur Verkehrsführung in der Eilendorfer Straße und deren Entlastung vom LKW-Verkehr eingebracht worden sei. Daraufhin sei am 17.03.2021 ein interfraktionelles Gespräch geführt worden, an dem auch Herr Havertz vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Mobilitätsinfrastruktur teilgenommen habe.
Dabei habe man sich fraktionsübergreifend darauf geeinigt, dass man zunächst das Ergebnis des Mobilitätskonzeptes für Brand abwarten und vorerst keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die Eilendorfer Straße beschließen wolle.
Er drückt weiterhin seinen Unmut darüber aus, dass die Verwaltung nun einen Lösungsvorschlag unter Bezugnahme auf den Antrag der CDU-BF erarbeitet habe, welcher in der Variante 2 inhaltlich dem Vorschlag des Antrags der SPD-BF vom 16.11.2020 entspreche, ohne diesen zu erwähnen.
Frau Krott von der CDU-BF macht deutlich, dass es der CDU-BF lediglich um die Sache gehe. Da es sich in letzter Zeit herauskristallisiert habe, dass die Erstellung des Mobilitätskonzeptes noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde, habe man sich dazu entschlossen, einen Antrag zu stellen.
Herr Hußmann von der Grünen-BF bittet Herrn Havertz um Klärung, wie der Anliegerbegriff definiert sei.
Herr Havertz erläutert hierzu, dass es in der Straßenverkehrsordnung keine konkrete Begriffsdefinition gebe. Der Begriff „Anlieger“ leite sich aus der allgemeinen Rechtsprechung und aus Gerichtsurteilen ab. Demnach sei „Anlieger“ derjenige, der ein Grundstück im betreffenden Straßenstück erreichen wolle, das nicht anderweitig erreichbar sei.
Herr Hußmann von der Grünen-BF stellt fest, dass die zusätzliche Beschilderung „Anlieger frei“ bei Verstößen kaum zu ahnden sei, da die Polizei die Kontrolle wegen des hohen Personalaufwandes grundsätzlich ablehne. Er bittet daher um Mitteilung, ob auch alternative Beschilderungen möglich wären.
Herr Havertz bestätigt, dass der Kontrollaufwand für die Polizei beim vorliegenden Szenario sehr hoch sei. Einfacher sei es, lokale Beschränkungen ohne Freigabe zu kontrollieren.
Ratsherr Blum von der FDP berichtet, dass es sich bei der geplanten Verkehrsberuhigung um ein komplexes Thema handele, da die Eilendorfer Straße in einem Mischgebiet liege. Der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung sei genauso berechtigt, wie der Wunsch, ungehindert mit Waren beliefert zu werden. Er befürworte aber auf keinen Fall eine komplette Sperrung, wie sie mit der Variante 2 vorgeschlagen werde, da dies zu einer Verlagerung des Verkehrs auf anderen Straßen führe. Denkbar sei hingegen die Variante 1, die eventuell modifiziert werden könne.
Herr Auler von der CDU-BF stellt fest, dass es ein generelles Problem bei der Kontrolle der Beschilderung gebe, da die Polizei keine ausreichenden Kapazitäten zur Kontrolle habe. Eine Sperrung der Eilendorfer Straße ohne Anliegerfreigabe führe zu einer Mehrbelastung der Ellerstraße und der Straße Auf der Ell.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF berichtet, dass sie als Anwohnerin der Eilendorfer Straße bereits mit den Anliegern gesprochen habe. Diese seien ebenfalls an einer verträglichen Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden interessiert. Zudem besitze kein Anlieger Fahrzeuge über 3,5 t, so dass ein LKW-Verbot unproblematisch sei.
Herr Hußmann von der Grünen-BF weist darauf hin, dass die Diskussion über die Verkehrsführung in der Eilendorfer Straße aufzeige, wie wichtig das Mobilitätskonzept für Brand sei. Es sei erforderlich, den Wohnbereich vom Gewerbebereich der Eilendorfer Straße zu trennen, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Die Grünen-BF tendiere zur Umsetzung der Variante 1 und erwarte, dass das zukünftige Mobilitätskonzept die Gesamtbetrachtung erleichtere.
Herr Hellmann von der SPD-BF bittet darum, den Antrag der SPD-BF vom 16.11.2020 in die aktuelle Diskussion einzubeziehen und dies im Protokoll zu vermerken. Er weist darauf hin, dass die aktuelle Beschilderung in den drei Gewerbegebieten für sämtliche Verkehrsteilnehmer verwirrend sei und neu geregelt werden müsse. Er schlägt vor, die Variante 2 bis zur Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2022 versuchsweise umzusetzen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse könnten in das Verkehrskonzept einfließen.
Ratsherr Palm von der AfD befürwortet die Variante 1 des Verwaltungsvorschlages, da Variante 2 nicht praktikabel sei. Insgesamt würde es aber keine zufriedenstellende Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden geben, da die Lagein dem Mischgebiet rund um die Eilendorfer Straße zu komplex sei.
Herr Auler von der CDU-BF teilt mit, dass er sich dem Vorschlag der SPD-BF, die Variante 2 des Verwaltungsvorschlages auszuprobieren, anschließen könne. Die Variante 1 halte er insgesamt für zu kompliziert und für nicht kontrollierbar. Die Variante 2 hingegen sei einfach zu verstehen und klar in ihrer Aussage.
Herr Hußmann von der SPD-BF ist nicht bereit, sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion anzuschließen. Auch die Sperrung gemäß Variante 1 könne kontrolliert werden und ermögliche eine gerechte Verteilung der Verkehrsbelastung.
Herr BBM Tillmanns begrüßt die sachliche Diskussion in der Bezirksvertretung und macht gleichzeitig deutlich, wie schwer es sei, eine Lösung zu finden, die allen Anwohnerinnen und Anwohner und den Gewerbetreibenden gerecht werde. Er sei allerdings, unabhängig von der Entscheidung zugunsten einer Sperrung dagegen, ein Reallabor durchzuführen. Die Variante 2 habe den großen Vorteil, dass sie die Verkehrsführung eindeutig regele.Bei der Entlastung der Eilendorfer Straße durch Wegnahme von Schwerlastverkehr im Rahmen der Variante 1 würden andere Straßen zusätzlich belastet.
Herr Hußmann von der Grünen-BF weist noch einmal darauf hin, dass bei der Variante 2 nicht automatisch der LKW-Verkehr blockiert würde. Auch hier bestehe die Gefahr, dass die LKW-Fahrenden ordnungswidrig handeln.
Ratsherr Palm von der AfD teilt mit, dass er die Variante 1 unterstützen würde, da diese Lösung die Anwohnerinnen und Anwohner geringer belasten würde.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF bittet um Klärung, ob LKW über 3,5 Tonnen eine Sondergenehmigung zur Nutzung der Eilendorfer Straße bekämen, wenn die Variante 2 gewählt würde.
Herr Havertz stellt noch einmal klar, dass man die Variante 1 auch in 1a und 1b einteilen könne. Man könne in Fahrtrichtung Nordstraße an der Freunder Landstraße ein LKW-Verbot ohne Anliegerfreigabe beschildern oder dort die Freigabe beschildern und in Fahrtrichtung Freunder Landstraße ausnahmslos sperren.
Herr BBM Tillmanns schlägt vor, die Sitzung 5 Minuten zu unterbrechen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Dieser Vorschlag wird angenommen und die Sitzung um 18:25 Uhr unterbrochen.
Um 18:35 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen. Nach der Unterbrechung lässt Herr BBM Tillmanns über einen Beschlussvorschlag im Sinne der Anregung des Herrn Havertz abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die LKW-Sperrung Eilendorfer Straße in Richtung Freunder Landstraße in Höhe Im Roth gemäß Variante 1.
Der LKW-Anliegerverkehr zu den Wohnhäusern an der Eilendorfer Straße bleibt aus Richtung Freunder Landstraße gewährleistet. Der von dort kommende LKW-Durchgangsverkehr wird durch eine ergänzende Wegweisung um das Wohngebiet herum zum Gewerbegebiet Aachen-Brand geleitet.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Eilendorfer Straße stellt eine interessante Querverbindung zwischen dem östlichen Aachener Stadtgebiet (Eilendorf, Rothe Erde, Innenstadt) und den über die Freunder Landstraße erschlossenen Aachener und Stolberger Randlagen dar. Besonders in den Hauptverkehrsspitzen ist die Trierer Straße bis an ihre Grenzen belastet und stark rückstauend, sodass die Durchgangsverkehre leistungsfähige Alternativen suchen und dabei auch auf die Eilendorfer Straße ausweichen. Hierzu gehören auch anteilige Schwerlastverkehre.
Im aktuellen Beschilderungskonzept ist der Durchgangsverkehr mit LKW zwischen Freunder Landstraße und Debyestraße in beiden Richtungen verboten, der Anliegerverkehr zu den dazwischen liegenden Zielen aber erlaubt. Somit dürfen die Gewerbetreibenden des Gewerbegebietes Brand (Gewerbepark Brand, Sigsfeldstraße, Im Ginster, Hermann-Löns-Straße und untere Eilendorfer Straße) sowohl von der Freunder Landstraße als auch von der Debyestraße über die Eilendorfer Straße bzw. Nordstraße anfahren und auch von ihren Betrieben in beide Richtungen wegfahren. Eine weitere interne Ausfahrsperre, wonach die Gewerbebetriebe nur in Richtung Nordstraße / Debyestraße wegfahren dürfen, besteht nicht. Hierauf hat die Straßenverkehrsbehörde bisher bewusst verzichtet, weil z.B. für die dortigen Betriebe Fahrten zu Kunden aus dem Freunder und Stolberger Raum über die Debyestraße, Trierer Straße und Freunder Landstraße sowie anschließend zurück mit erheblichen Zeitverlusten und weiteren Fahrtwegen verbunden wären. Mittlerweile hat allerdings die Verkehrsbelastung auf der Eilendorfer Straße sowohl im PKW-Verkehr als auch mit LKW so stark zugenommen, dass diese Position zu überdenken ist.
Hierbei sind 2 Varianten denkbar:
Variante 1: Sperrung der Eilendorfer Straße für den LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Freunder Landstraße ab Im Roth (Beginn der Tempo-30-Zone) und Zulassen des LKW-Anliegerverkehrs aus Richtung Freunder Landstraße
Derzeit ist der LKW-Durchgangsverkehr an der Freunder Landstraße sowie an der Nordstraße / Debyestraße per Beschilderung untersagt. Der Anliegerverkehr ist hiervon ausgenommen. Als Anlieger ist der Verkehr einzustufen, dessen Fahrziel innerhalb des für den Durchgangsverkehr gesperrten Gebietes und nicht hinter der Sperrung aus Gegenrichtung liegt.
In der Variante 1 schlägt die Verwaltung vor, am Mast mit dem vor Kurzem aufgestellten Zone-30-Schild vor Einmündung Im Roth ein LKW- Durchfahrverbot ohne Freigabe für den Anliegerverkehr zu ergänzen. Gleichzeitig wird an der Einmündung Nordstraße / Debyestraße die LKW-Sperrbeschilderung modifiziert. Der Linienverkehr ist von der Sperrung durch Zeichen 253 StVO nicht erfasst. Hierdurch wird der Anliegerbegriff für die Freigabe an der Freunder Landstraße auf das Teilstück zwischen Freunder Landstraße und Im Roth reduziert und der Schwerlastverkehr aus Richtung Freunder Landstraße zum Gewerbegebiet Brand darf nicht mehr durch die Eilendorfer Straße „abkürzen“. Es bleibt nur noch das Erreichen der Wohnhäuser an der südlichen Eilendorfer Straße gestattet. Der Quellverkehr aus Richtung Gewerbegebiet Brand darf ebenfalls nicht über die Eilendorfer Straße zur Freunder Landstraße durchfahren.
Da die LKW-Verkehre aus Richtung Freunder Landstraße aber beim Abbiegen in die Eilendorfer Straße nicht erkennen können, ob sein Ziel noch innerhalb des Anliegerbegriffs liegt, will die Verwaltung an dieser Ecke und fortführend unter dem Tabellenwegweiser Freunder Landstraße / Ecke Trierer Straße 2 Zielfelder zum Gewerbegebiet Brand / Eilendorf über die Trierer Straße ergänzen.
Die Polizei wäre für die Kontrolle des LKW-Durchgangsverkehrs zuständig, lehnt solche Kontrollen wegen der bei Freigabe des Anliegerverkehrs sehr personalintensiven Einsätze (quasi Verfolgungsfahrten, um garantieren zu können, dass der LKW-Fahrer nicht innerhalb dieses Straßenabschnitts einen Mitarbeiter absetzt bzw. aufnimmt oder einen Brief einwirft) in der Regel ab.
Variante 2: Sperrung der südlichen Eilendorfer Straße zwischen Im Roth (Beginn Tempo-30-Zone) und Freunder Landstraße in beiden Richtungen für den LKW-Verkehr ohne Zulassung des Anliegerverkehrs
Hier gilt das zu Variante 1 Gesagte sinngemäß. Allerdings ist aus beiden Fahrtrichtzungen auch der LKW-Anliegerverkehr untersagt. Dies würde eine polizeiliche Kontrolle erleichtern und LKW-Fahrer können auch keine Ausreden geltend machen, weswegen sie in die gesperrte Eilendorfer Straße hineingefahren sind. Allerdings bedeutet das auch, dass auch die im zukünftig gesperrten Teilstück wohnenden Anwohner und Firmen selbst nicht mehr über die Eilendorfer Straße an den Sperrbeschilderungen vorbei heimfahren können (keine Freigabe für Anlieger!). Die dortigen Ziele sind dann nur noch legal über die Kolpingstraße bzw. Ellerstraße und Erberichshofstraße zu erreichen. Inwieweit die LKW-Verkehre bei Beachtung des restriktiven LKW-Verbotes auf der Eilendorfer Straße konsequent auf der ausgeschilderten Umleitung Freunder Landstraße / Trierer Straße / Debyestraße / Nordstraße bleiben oder vielleicht ihren Navis folgend Abkürzungen durch das Wohngebiet suchen, bleibt abzuwarten.
Handlungsbedarfe aus dem Lärmaktionsplan
Das Vorhaben die Eilendorfer Straße für den LKW- Durchgangsverkehr in südlicher Richtung ab Einmündung "Im Roth", da hier die Wohnbebauung beginnt,zu untersagen, liegt im Sinne der Lärmaktionsplanung der Stadt Aachen und wird deshalb vom Fachbereich Umwelt ausdrücklich befürwortet.Der Lärmaktionsplan macht sich zur Aufgabe, die Wohnbevölkerung vor Umgebungslärm zu schützen, und empfiehlt dies unter anderem durch
Maßnahmen wie Bündelung und Verlagerung von Durchgangsverkehren auf die Haupttrassen, um die untergeordneten Straßen nicht zu belasten und die dort lebenden Menschen vor Verkehrslärm zu schützen.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die einseitige LKW-Sperrung aus Richtung Im Roth und die Beibehaltung der Freigabe für den Anliegerverkehr aus Richtung Freunder Landstraße (Variante 1). Ansonsten müssten die örtlich weiterhin auftretenden Anliegerverkehre mit Fahrzeugen über 3,5t andere Anfahrwege durch das Wohngebiet Kolpingstraße / Ellerstraße / Nordstraße und die Erberichshofstraße suchen, um zu ihren Häusern an der südlichen Eilendorfer Straße zu kommen. Diese Zufahrten sind besonders für Materiallieferungen z.B. bei Umbauten und Umzügen schwer zu finden und belasten zusätzlich die Wohngebiete an den Ausweichstrecken.
Für die Beschilderungsmaßnahmen ist mit Kosten i.H.v. rd. 2.500 € zu rechnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1 Beschilderung | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-970-4 Beschilderung | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 109670
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=109670
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-11-02 FB 61_0267_WP18 Kurzfristige Massnahm SAO.pdf
8.11.2024
11.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 01.12.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 2.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 5. April 2026 um 20:01