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Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022

E 49.5/0014/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für dasWirtschaftsjahr 2022 auf Empfehlung des Betriebsausschuss Kultur und Theater in der vorliegenden Fassung fest.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 13.12.2017 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Der Wirtschaftsplan 2022 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 20.822.700,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 10 Teilwirtschaftspläne.

Der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) weist im Haushaltsplanentwurf 2022 eine Summe in Höhe von 20.822.700,00 Euro aus, daher ist der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs für das Jahr 2022 insgesamt auskömmlich.

Auf folgende Risiken / Änderungen ist hinzuweisen:

Verhandlungen mit der Kernverwaltung haben dazu geführt, dass folgende Mehrkostenzusätzlich bereitgestellt werden können:

-1. Tarifvertragliche Gehaltsanpassungen
Die Erhöhung der tarifvertraglichen Gehaltsanpassungen in Höhe von 208.400,- € wurden dauerhaft übernommen.

Bereits für das Jahr 2021 wurde diese Summe, zunächst einmalig, übernommen.

-2. Tariferhöhungen ab 01.04.2022

Für die am 20.10.2020 beschlossenen Tariferhöhungen wurden Mehrkosten ab dem 01.04.2022 in Höhe von 123.100,- € anerkannt.

-3. Mehrkosten Bewachungskräfte

Für die Erhöhung der Ausgaben für die Bewachungskräfte wurde dauerhaft eine Erhöhung in Höhe von 115.000,- € vorgenommen.

-4. Erhöhung Etat Musikschule

In der Musikschule wurde ab dem Jahr 2022dauerhaft eine Erhöhung durch Dezernat IIin Höhe von insgesamt 47.300,00 Euro vorgenommen.

-5. Erhöhung Ausstellungsetat Suermondt-Ludwig-Museum und Ludwig Forum für Internationale Kunst

Der Ausstellungsetat wurde für beide Häuser (E49/1) ab dem Jahr 2022 dauerhaft um jeweils50.000,- € erhöht.

-6. Erhöhung Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag wurde um 14.500,00 Euro verringert und ist haushaltsneutral.

Risiken:
Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs ist trotz der vorher genannten Verbesserungen nochrisikobehaftet.

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 12.12.2018 besteht für dieAusstellungstrias Dürer --- Karl V --- Bon Voyage ein Risikoportal von bis zu 972.000,00 Euro. Die Abrechnung für die Ausstellungstrias erfolgt im Jahr 2022.

Im Jahr 2021 wurde ein Zuschuss für das Projekt Stadtglühen in Höhe von 485.000,- € durch die Kulturstiftung des Bundes gezahlt.

Hier erfolgt die Abrechnung ebenfalls im Jahr 2022.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

25.355.900

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.967.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

388.900

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-13 E 49.5_0014_wp18 wirtschaftsplan fuer sao

9.11.2024

652.0 KB

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Metadaten

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Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 07.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Kulturservice
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:20