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Umstellung von G 8 auf G9 - Fehlender Oberstufenjahrgang an Gymnasien in den Schuljahren 2023/2024 bis 2025/2026

FB 45/0165/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Heider erkundigt sich nach der Herkunft der zu erwartenden 70-80 Schülerinnen und Schüler, welche voraussichtlich in der neu einzurichtenden Jahrgangsstufe unterrichtet werden müssten. Zudem fragt sie sich, wie das Einhard-Gymnasium mit dieser Anzahl an SuS ein breites Kursangebot schaffen könne. Darüber hinaus merkt sie an, dass es an den Gesamtschulen keinen fehlenden Jahrgang geben werde. So könnten auch Kooperationen zwischen Gymnasien und Gesamtschulen stattfinden.

Herr Menzel ergänzt, dass es sich bei den in Frage kommenden SuS um Wiederholer*innen, Wechsler*innen von der Realschule und Rückkehrer*innen von Auslandssemstern handele.

Frau Keller weist darauf hin, dass der Jahrgang eine gewisse Größe haben müsse, damit alle SuS auch zum Abitur geführt werden könnten.

Herr Brötz erläutert, dass es sich bei den genannten 70-80 SuS um einen Durchschnittswert handele. Die Bezirksregierung gehe sogar von einer noch höheren Anzahl aus. Zudem sei von der Bezirksregierung das zusätzlich benötigte Lehrpersonal in Aussicht gestellt worden. Das Einhard-Gymnasium gehe davon aus, ein stabiles Kursangebot anbieten zu können. Oberstufenkooperationen zwischen Gymnasien und Gesamtschulen seien eher unüblich.

Frau Vallot merkt an, dass für die Wiederholer*innen mit dieser Entscheidung zwingend ein Schulwechsel erforderlich werde und dies würde eine zusätzliche Belastung für die betroffenen SuS bedeuten.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Einhard-Gymnasium zur Einrichtung einer aufsteigenden Jahrgangsstufe aus Seiteneinsteiger*innen sowie Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrganges im Kontext der Umstellung von G8 auf G9 zu benennen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Einhard-Gymnasium zur Einrichtung einer aufsteigenden Jahrgangsstufe aus Seiteneinsteiger*innen sowie Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrganges im Kontext der Umstellung von G8 auf G9 zu benennen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 kommt es in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 zu einem fehlenden Oberstufenjahrgang, in dem Seiteneinsteiger*innen aus anderen Schulformen und Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrgangs beschult werden können.

In der Folge sind die Aufnahmekapazitäten an den Gymnasien bzw. die Schaffung zusätzlicher Angebote für Seiteneinsteiger*innen und Wiederholer*innen zu prüfen.

In diesem Zusammenhang bittet die Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 27.10.2021 und 05.11.2021 (siehe Anlage 1) daher um die Benennung eines Gymnasiums, welches eine aufsteigende Jahrgangsstufe EPh („Einführungsphase“) aus Seiteneinsteiger*innen sowie Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrgangs bildet.

  1. Vorgehen

Nach Auswertung der vergangenen fünf Schuljahre ergibt sich für die Stadt Aachen ein voraussichtlicher, durchschnittlicher Bedarf von circa 70 Schulplätzen für Seiteneinsteiger*innen und Wiederholer*innen.

Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage Kontakt mit dem Sprecher der Gymnasien in der Stadt Aachen aufgenommen und die Thematik sowie die Bedarfslage erläutert. Von Seiten des Sprechers ist daraufhin eine Information an die übrigen Gymnasien erfolgt. In diesem Zusammenhang erfolgte zeitgleich die Abfrage, bei welchen Gymnasien Interesse an der Einrichtung eines zusätzlichen Oberstufenjahrgangs besteht.

Erfreulicherweise ist die Anfrage der Verwaltung auf sehr positive Resonanz gestoßen:das Anne-Frank-Gymnasium und das Einhard-Gymnasiumhaben Interesse bekundet, einen solchen zusätzlichen Oberstufenjahrgang anzubieten. Beide Schulen sehen sich in der Lage, diesen Jahrgang räumlich im vorhandenen Bestand zu beschulen.

Die Verwaltung ist unter Abwägung folgender Indikatoren zum Ergebnis gekommen, dass das Einhard Gymnasium am besten geeignet wäre, den vorgenannten Jahrgang aufzunehmen:

a)Zentrale Lage

Das Einhard-Gymnasium ist aufgrund der zentralen Lage in Aachen-Burtscheid gut zu erreichen.

b)Anzahl der Seiteneinsteiger*innen in den letzten Jahren

In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Seiteneinsteiger*innen am Einhard-Gymnasium, nicht zuletzt aufgrund bestehender Kooperationen mit Nachbarschulen anderer Schulformen sehr hoch gewesen. Die Schule hat demzufolge schon viel Erfahrung mit der Beschulung von diesen Schüler*innen. Im Vergleich dazu hatte das Anne-Frank-Gymnasium in den vergangenen Jahren eine sehr geringe Anzahl an Seiteneinsteiger*innen, die von einer anderen Schulform in die Oberstufe gewechselt sind.

c)Kursangebot

Die Schüler*innen, die den zusätzlichen Jahrgang besuchen werden, haben nicht die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen Profilen wählen zu können. Ziel ist es daher, auch den Schüler*innen dieses Jahrgangs ein möglichst breites Kursangebot zur Verfügung zu stellen. Je kleiner die Oberstufe, umso so kleiner ist jedoch das umsetzbare Kursangebot.

Das Einhard-Gymnasium verfügt über eine große Oberstufe mit einem breiten Kursangebot. Seitens der Schulleitung wurde zugesagt, dieses breite Angebot möglichst auch dem in Rede stehenden Jahrgang anzubieten.

  1. Fazit/nächste Schritte

Die Verwaltung schlägt vor, der Bezirksregierung Köln das Einhard-Gymnasium für die Einrichtung einer aufsteigenden Jahrgangsstufe aus Seiteneinsteiger*innen sowie Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrgangs zu benennen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

Ergebnis

0

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-17 FB 45_0165_WP18 Umstellung von G 8 a SAO.pdf

13.11.2024

491.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
ACHTUNG NEUER RAUM!!öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 09.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:24

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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