Schaffung von mehr Wildblumenflächen, Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 16.11.2020
FB 36/0087/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Thenen begrüßt Herrn Starkes. Herr Starkes erläutert Fragen der Bezirksvertretungsmitgliedern zu seiner Vorlage und verdeutlicht die vorgeschriebenen Flächen. Wildblumenflächen sind nicht als Lauffläche gedacht, sie sind auch keine Hundeauslaufflächen. Wildblumenflächen brauchen einen sonnigen Standort, ohne Bäume. Als Straßenbegleitgrün sind Wildblumenflächen schwierig, weil der Verkehr, oft nicht mehr einsehbar ist.
In Kornelimünster gibt es folgende Wildblumenflächen:
-Am Bahnhof, neben der Skateranlage; parallel zum Vennbahnweg. Die Fläche wird ergänzt.
-Auf dem Friedhof Kornelimünster gibt es eine Überhangfläche. Nach Aussage des Aachener Stadtbetriebes; E 18 gibt es noch mehr Möglichkeiten auf den Friedhöfen.
-Auf dem alten Friedhof in Oberforstbach werden Flächen ergänzt.
-Grünfläche Prämienstraße / Hasbach in Walheim.
-Grünfläche Vennbahnstraße, parallel zum Vennbahnweg, in Walheim.
-
Herr Ratherr Kiemes fragt nach, wie eine Wildblumenwiese berücksichtigt wird, wenn der Bedarf für die Verbreiterung einer Straße oder eines Fußweges gegeben ist.
Herr Starkes antwortet, dass die Wildblumenwiese dann weichen muss und der Ausbau von Straßen und Wegen Priorität hat.
Zudem stellt sich für Herrn Ratsherr Kiemes die Frage, ob die Wildblumenfläche an der Skateranlage Sinn macht. Herr Starkes erläutert, dass nichts an den Wegrand gepflanzt wird, dass am Wegrand Akzeptanzstreifen belassen werden. Er könnte nichts zur Nutzungsintensität der Skateranlage sagen.
Die Bezirksvertertungsmitglieder*in haben Fragen im Bezug auf die Aussaat der Wildblumen, sowie die Pflege der Wildblumenwiesen. Her Starkes erläutert, dass für 5 Jahre gesät wird. Die Blühzeit ist 2 – 3 Monate. Nach dem Verwelken, versamen sich die Pflanzen und mal komme es zu einer starken Versamung, mal zu einer weniger starken Versamung. Die Wildblumenflächen werden 2 x im Jahr gemäht und 1 x im Jahr werden Nährstoffe zugeführt. Das zweite Mal wird zu Herbstbeginn gemäht, vor dem Austrieb der Blumenzwiebeln, auch damit die Fläche nicht verfilzt. Es wirdnatürliches Saatgut verwendet, zB.: Wiesenflockenblume, Wiesensalbei, ohne invasives Saatgut. Herr Jumpers unterstützt die Aussage, dass die Mehrjährigkeit durch Artenvielfalt gegeben ist, um einen ökologischen Nährwert zu ermöglichen und bedankt sich bei E 18 für die Arbeit. Herr Starkes wird weiterhin mit E 18 Flächen prüfen und überlegen, wo noch weitere Wildblumenflächen entstehen können. Frau Nußbaum bringt ein, dass das Anlegen von Wildblumenflächen, nicht die Artenvielfalt rettet, sondern nur Symbolik ist. Landwirte mit ihren großen Flächen sollten mit einbezogen werden. Herr Ratsherr Kiemes bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Starkes und berichtet aus dem Umweltausschuss, dass es Maßnahmen für Landwirte gibt.
Die Bezirksvertretung Aahen-Kornelimünster/Walheim fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage benannten Vorschläge für eine Entwicklung von Blüh- und Langgraswiesen umzusetzen sowie die bereits realisierten Maßnahmen fortzuführen.
Der Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 16.11.2020 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Antrag der Fraktion Die Grünen hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Baumscheiben ohne Strauchbewuchs und ohne Patenschaft und welche 'Abstandsgrünflächen' an Straßen sich für eine Umwandlung zu Wildblumenflächen eignen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim wurden im vergangenen Jahr bereits durch den Aachener Stadtbetrieb auf geeigneten Standorten Blühflächen angelegt. In den vier Fällen wurde mit entsprechender Bodenvorbereitung und anschließender Einsaat gearbeitet.
Dazu zählen die nachfolgend benannten Bereiche, wobei Größe und Art der jeweiligen Fläche den individuellen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten vor Ort entsprechen:
- Grünfläche Schmithofer Straße, Ecke Ardennenstraße in Schmithof
- Blühfläche Aachener Straße (Höhe Hausnummer 135) auf dem alten Friedhof Oberforstbach
- Blühflächen Hahner Straße (Höhe Hausnummer 131) in Walheim
- Blühfläche Am Bahnhof in Kornelimünster
Erforderliche Rahmenbedingungen
Für das Anlegen von Blühwiesen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Damit sich die etwa 50 bis 80 cm hohen Pflanzen entwickeln können und nicht umgeknickt werden, sollten die Flächen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.
Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet.Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und zusammenhängende Wiesenstreifen sinnvoll. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck (z.B. Ablegen von Müllsäcken, Abstellen von Fahrrädern, Betreten beim Queren von Straßen). Zudem kann bei Baumstandorten wegen des nötigen Schutzes der Wurzeln keine Bodenvorbereitung (Abtrag und Austausch von Boden, Umfräsen o.ä.) durchgeführt werden.
Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit unansehnlicher bzw. 'vernachlässigt' wirken.
Damit die Einsaaten anwachsen können, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von wuchsstarken Pflanzen wie Quecke, Distel oder Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden. Gerade das Anlegen von intensiv blühenden Wiesenflächen erfordert aufwändigere Vorbereitungen und auch anschließende Pflegemaßnahmen wie z.B. Wässerungen bei Trockenheit während der Keim- und Aufwuchsphase.
Geeignete Flächen
Für eine entsprechende Entwicklung zu Blüh- und Langgraswiesen werden diejenigen vorgeschlagen, die unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen geeignet sind.
- 350 qm nördlich der Skateanlage Am Bahnhof in Kornelimünster
- 700 qm auf dem Friedhof Kornelimünster
- 250 qm auf dem alten Friedhof Oberforstbach
- 450 qm in der Grünfläche Prämienstraße/Hasbach in Walheim
- 300 qm in der Grünfläche Vennbahnstraße in Walheim
In diesen Bereichen soll die Weiterentwicklung zu Blüh- und Langgrasflächen umgesetzt werden. Ebenfalls ist die Beibehaltung und kontinuierliche Pflege der bereits bestehenden Blüh- und Langgraswiesen im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheimvorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 109908
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=109908
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-07-27 FB 36_0087_WP18 Schaffung von mehr W SAO.pdf
17.11.2024
658.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 27.10.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 18:55