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Hochwasser im Juli 2021 - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 28.09.2021

FB 37/0008/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Kiemes dankt der Verwaltung für die Vorlage, gibt aber zu, dass er sich mehr erhofft habe. Es ginge ihm nicht um Kritik an der Abarbeitung der Katastrophe, sondern um einen Sachstand und Verbesserungsstrategien für die Zukunft. Er möchte wissen, wer die Wetterwarnungen kannte und wie die Informationsketten aussähen.

Fachbereichsleiter Wolff bestätigt zunächst, dass man das Ausmaß der Katastrophe nicht habe absehen können. Man würde täglich die unterschiedlichsten Wetterwarnungen bekommen, die vom Lagedienst 24 Stunden pro Tag bewertet und eingeschätzt würden. Je nach Inhalt der Warnungen würde dann zunächst intern eine Alarmkette in Gang gesetzt, bei der dann schließlich auch der Verwaltungsvorstand und die Oberbürgermeisterin informiert würden.

Derzeit sei man zudem im Austausch mit der Bezirksregierung um die interkommunale Art des Austauschs zu optimieren.

Auch Ratsherr Nießen dankt für die Vorlage. Aus seiner Sicht sei die Stadt Aachen noch vergleichsweise glimpflich aus der Katastrophe hervorgegangen, weil man zumindest keine gravierenderen Personenschäden zu verzeichnen gehabt habe. Er hält es für unumgänglich, die Landschaft zu Schwammflächen umzuwandeln und mahnt an, man müsse für künftige Katastrophen ein Konzept haben.

Dr. Nositschka hat zu der Vorlage ebenfalls noch Nachfragen an Herrn Fachbereichsleiter Wolff. So möchte er zum einen wissen, ob es auch einen Einsatzplan für die Ereignisse Erdbeben und Stromausfall gäbe und ob die Stelle, die sich mit diesen Plänen befassen solle, dies auch de facto machen würde, oder für andere Aufgaben delegiert sei.

Zudem interessiert ihn, ob es noch Fahrzeuge der Feuerwehr mit eigens installierten Lautsprechern zur Warnung der Bevölkerung gebe. Seine letzte Frage befasst sich mit den Räumlichkeiten des Krisenstabs, die, soweit er wisse, nicht optimal seien.
Abschließend regt er an, den seinerzeit abgeschafften Feuerwehrausschuss analog zur Städteregion wieder aufleben zu lassen.

Fachbereichsleiter Wolff führt aus, dass es sich nicht nur um eine Stelle handele, die die Einsatzpläne erarbeite, sondern um ein spezielles Team, dass Teil einer Abteilung sei.

Vergleichbare Pläne gebe es auch für die Schadensereignisse Hochwasser, Trinkwasser und Strom, wobei letzteres eine Verschlusssache sei.

Fahrzeuge mit Lautsprecheranlagen gebe es ebenfalls, sogar mehrsprachig; diese seien auch im Einsatz gewesen.

Die Räumlichkeiten des Krisenstabs seien derzeit in einem großen Raum in der Lagerhausstraße untergebracht, im Gegensatz zu der Einsatzleitung der Feuerwehr in der Leitstelle bzw. am Tivoli. Dies sei tatsächlich nicht optimal, da die Nähe zur Leitstelle unumgänglich sei.

Herr Prof. Dr. Müggenborg verweist darauf, dass die Pläne bzgl. der Überschwemmungsgebiete an der Ahr nicht ausreichend gewesen seien und man bspw. mit einem Index zur Klimafolgenanpassung diese laufend aktualisieren müsse. Zudem habe die Feuerwehr an der Ahr nur mit Hilfe der Landwirte und deren schweren Geräte die Katastrophe meistern können und er möchte wissen, ob und wie die Stadt hier mit den Landwirten zusammenarbeite, ob es eine Liste gebe und ob man den Landwirten ggf. sogar Versicherungsschutz anbieten könne.

Fachbereichsleiter Wolff gibt zu bedenken, dass eine solche Liste viel zu viel Arbeit bedeuten würde, man würde nur im akuten Bedarfsfall auf Landwirte zugehen.

Allerdings arbeite man bspw. kontinuierlich an der Hochwasserschutzkarte um diese so aktuell wie möglich zu halten. Er führt aus, dass seine Kolleg*innen aus Aachen nicht unerheblich in Erftstadt mitgeholfen haben, die dortige Lage unter Kontrolle zu bringen.

Er fühle sich vom Grundsatz her gut aufgestellt, freue sich aber natürlich über ein Credo nach mehr Unterstützung für die Feuerwehr aus dem Ausschuss.

Ratsherr Kiemes betont noch einmal, dass die Feuerwehr aus seiner Sicht erstklassige Arbeit geleistet habe und es ihm mehr darum ginge, aus dem Ereignis eine Lehre zu ziehen, da man nun einmal davon ausgehen müsse, dass solche Ereignisse künftig öfter auftreten dürften.

Aus seiner Sicht hilft das Schwammprinzip im Aachener Süden nicht. Dort habe man genug Flächen gehabt, die jedoch vom vorangegangenen Regen so gesättigt gewesen seien, dass sie Wasser einfach nicht mehr aufgenommen hätten.

Er möchte von der Verwaltung wissen, ob die Untere Wasserbehörde hier mit ihren Kenntnissen nicht mithelfen könne.

Außerdem gibt er zu bedenken, dass bei einer Warnung über Handy die Bewohner*innen nicht informiert würden, die auf Grund der grenznahen Lage im ausländischen Netz unterwegs seien.

Fachbereichsleiter Wolff weist darauf hin, dass dies ja nicht die einzige Möglichkeit der Warnung sei, man habe ich Aachen unter anderem immer noch die Sirenen.

Herr Meiners bestätigt, dass die Untere Wasserbehörde von Anfang an im Krisenstab mitgearbeitet und ihre Expertise eingebracht hätten. Dieser sei im Übrigen von der Feuerwehr hervorragend koordiniert worden.

Frau Dr. Fitter dankt für die Vorlage, wünscht sich aber ein strukturierteres Erarbeiten und Optimieren der Pläne und sonstigen Rahmenbedingungen..

Ratsherr Kiemes schließ sich dem an und bittet die Verwaltung, regelmäßig im Ausschuss über Ergänzungen und Verbesserungen zu berichten.

Dies sagt Herr Beigeordneter Thomas ihm gerne zu, gibt jedoch zu bedenken, dass man natürlich erst einmal die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abwarten müsse, von dem er sich klare Aussagen erwarte. Aus seiner Sicht hätten alle verstanden, dass man nun umschalten müsse. Er plädiert dafür, dass Landeswassergesetz zu ändern. Vermutlich gebe es immer wieder solche Situationen, die jedoch nie vergleichbar seien.

Er mahnt eine geschlossene Herangehensweise an, bei der alle mitwirken sollten und müssten. Gerne würde er den Auftrag aufnehmen und in den Verwaltungsvorstand tragen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nachfolgend nimmt der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst Stellung zu den mit Antrag der CDU-Fraktion vom 28.09.2021 gestellten Fragen:

  1. Welche organisatorischen Vorkehrungen hat die Stadt Aachen im Hinblick auf die Bewältigung von katastrophalen Naturereignissen wie Hochwasser, Dürre, Erdbeben, Orkane usw. getroffen?

Grundsätzlich verfügt der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Aachen im operativen Bereich über szenarienbasierte Einsatzpläne. In diesen Einsatzplänen wird dargestellt, mit welchem Gerät und Hilfsmittel (z.B. Sandsäcke) und mit welchem Personal in welcher Stärke dem jeweiligen Ereignis entgegengewirkt werden kann. Die Einsatzleitung koordiniert die erforderlichen und gebotenen Maßnahmen, ggfls. unter Einbeziehung der eingebundenen Hilfsorganisationen und/oder des Technischen Hilfswerks (THW) des Bundes. Je nach Lage ist gemäß entsprechender Dienstanweisung die Einberufung des Krisenstabs möglich, der dann jeweils administrativ-organisatorisch über die weiteren Maßnahmen (auch der operativen Einsatzleitung) befindet.

  1. Ist organisiert, dass regelmäßig die Meldungen des Deutschen Wetterdienstes zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden?

In der städteregionalen Leitstelle werden dauerhaft alleeingehenden Meldungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einschließlich der jeweiligen Warnstufe zur Kenntnis genommen, ausgewertet und immer unmittelbar an verschiedene operative Bereiche (Feuerwehren) in der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen verteilt, um ereignisspezifisch entsprechende Vorbereitungen treffen zu können.

  1. Wie ist danach die Information und Warnung der Bevölkerung organisiert? Wer informiert hier wen?

Der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde warnt hier – sofern und solange der Krisenstab nicht einberufen ist – unmittelbar die Bevölkerung auf den unterschiedlichen Wegen wie Radio, Internet, Presse, NINA-App, KatWarn-App (mittelbar), Sirenen, zukünftig TPEG (über Navigationsgeräte) und Cell-Broadcasting (SMS).

Einhergehend mit den Informationen in die verschiedenen Führungsebenen und Fachbereiche der Stadtverwaltung wird gleichzeitig eine standardisierte Meldung an die Leitstellen der benachbarten Kreise als auch an die Bezirksregierung Köln und das Lagezentrum im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen („Sofortmeldung“) gesandt.

  1. Welche organisatorischen Maßnahmen wurden zur Bewältigung solcher Naturereignisse bei der Stadt getroffen? Wer konkret koordiniert die verschiedenen Maßnahmen der verschiedenen Institutionen wie Feuerwehr, Rettungsdienste, THW, beteiligte Behörden einschließlich der Information von Presse, Rundfunk und über das Internet?

Operativ erfolgt die Koordinierung der verschiedenen einzuleitenden und durchzuführenden Maßnahmen durch die Einsatzleitung der Feuerwehr. Bei Einberufung des Krisenstabes übernimmt dieser die Koordinierung adminstrativ / organisatorisch.

  1. Wie wird die betroffene Bevölkerung im Raum Aachen konkret über bevorstehende Ereignisse informiert/gewarnt?

Hinsichtlich bevorstehender wetterbedingter Ereignisse erfolgt dies durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) in dessen Zuständigkeit.

Warnungen und Informationen zu anderen kritischen Ereignissen (z.B. Rauchausbreitung, Trinkwasserbeeinträchtigungen, Evakuierungsmaßnahmen z.B. nach Bombenfunden) werden ebenfalls mit den unter 3. beschriebenen Warn- und Informationswerkzeugen fortlaufend an die Bevölkerung weitergegeben.

  1. Gibt es eine Aufstellung über das zur Rettung von Menschenleben erforderliche Equipment? (Hinweis: viele Landwirte verfügen über große Traktoren, die bei den Aufräumarbeiten an den vom Hochwasser betroffenen Gebieten wertvolle Hilfe geleistet haben).

Alle Ausrüstungsgegenstände sowie Einsatzmittel für die Feuerwehr Aachen und die an die städteregionale Leitstelle angeschlossenen Feuerwehren sind im Einsatzleitrechner hinterlegt und können jederzeit abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über das System IG NRW (Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen) Geräte, Personal, Hilfsmittel und Fachexpertisen anderer Feuerwehren und Hilfsorganisationen koordiniert im Bedarfsfall auswerten und anfordern zu können. Weitere Gerätschaften, die in der Bevölkerung vorhanden und ggfs. im Ereignisfall eingesetzt werden können, sind nicht detailliert hinterlegt. Dieses wird in der Erkundungs- und Planungsphase eines Einsatzes durch die Einsatzleitung erschlossen. Eine Auflistung und die Gewährleistung der Aktualität und Einsatzbereitschaft dieser Möglichkeiten ist praktisch nicht durchführbar. Hierüber muss spontan im Einsatzfall entschieden werden. Das zu Grunde liegende Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) eröffnet in § 43 Abs. 2 auch die gesetzlichen Möglichkeiten der Heranziehung bspw. von Fahrzeugen und Geräten.

Zu weiteren mündlichen Ausführungen steht der Fachbereich Feuerwehr und Rettungswesen in der Sitzung gerne zur Verfügung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-10 FB 37_0008_WP18 Hochwasser im Juli 2 SAO.pdf

7.11.2024

167.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 30.11.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:13