2. Dezember 2021 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
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Friedhofsgebühren der Stadt AachenGebührenbedarfsberechnung 2022

E 18/0065/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Blum bemängelt im Zusammenhang mit der Vorlage die sehr späte Versendung der die Gebühren betreffenden Vorlagen an die Ausschussmitglieder.

Die Themen seien lange im Voraus hinlänglich bekannt, so dass eine zeitigere Versendung möglich sein sollte.

Insbesondere weist er darauf hin, dass zwei Bezirksvertretungen Vorlagen über die Änderung der Straßenreinigungssatzung erst am Sitzungstag erhalten haben; dies sei ein Ding der Unmöglichkeit.

Der Betriebsleiter, Herr Thalau, merkt hierzu an, dass der Unmut über die späte Versendung der durchaus umfangreichen Ausschussvorlagen nachvollziehbar sei.

Grundsätzlich erfolgt die Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen und Dezernaten bereits sehr frühzeitig. Allerdings haben Vorlagen wie beispielsweise der Wirtschaftsplan oder die Gebührenbedarfsberechnungen unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Da bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs verwaltungsweite Einflussfaktoren berücksichtigt werden müssen, sind auch die Vorlagen des Stadtbetriebs von diesen Prüfungsprozessen abhängig, bevor sie endgültig freigegeben werden können.

Ergänzend weist der Betriebsleiter, Herr Thalau, darauf hin, dass die Unterlagen gemäß Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse fristgerecht zugegangen seien.

Bezüglich der Vorlagen in den genannten Bezirksvertretungen sei es jedoch zu einem Abstimmungsfehler im Hause gekommen, wofür sich Herr Thalau aufrichtig entschuldigt.

Beschluss

Ohne weitere Aussprache nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.
  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2022 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten nahezu zu decken.

Aus Sicht der Finanzsteuerung ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 nicht erforderlich.


Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-11 E 18_0065_WP18 Friedhofsgebuehren de SAO.pdf

19.11.2024

243.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Do., 02.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:18

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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