2. Dezember 2021 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
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Ratsantrag Nr. 177/18 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 13.07.2021Ein Recyclinghof für den Aachener Norden

E 18/0059/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Eschweiler merkt zu der Vorlage an, dass es wohl im Aachener Norden keine Fläche gebe, die groß genug sei, dort einen Recyclinghof zu installieren.

Sie regt an, den Recyclinghof mit Blick auf das Entsorgungsangebot kleiner zu gestalten und den Bürger*innen somit ein abgespecktes Angebot zu machen, so dass diese zur Entsorgung nicht mehrdurch das gesamte Stadtgebiet fahren müssen.

Eventuell können auch Leistungen an einen Anbieter vor Ort vergeben werden.

Ratsherr Blum äußert sich dahingehend, dass bereits mehrere Standorte für den Recyclinghof in Richterich gefunden worden seien, diese jedoch von der Bezirksvertretung Richterich stets abgelehnt worden seien.

Den Antrag auf eine abgespeckte Version unterstützt er und appelliert an die Bezirksvertretung Richterich, kompromissbereit zu sein.

Die sachkundige Bürgerin Oidtmann wird sich dem Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls nicht verschließen, bittet jedoch gleichzeitig die Bezirksvertretung Richterich darum, sich intensiv an der Suche nach einem geeigneten Standort zu beteiligen.

Sie erhebt des Weiteren Bedenken im Hinblick auf eine wasserschutzrechtliche Genehmigung.

Dies müsse geprüft werden.

Auch Ratsfrau Brinner begrüßt die Errichtung eines Recyclinghofes in der abgespeckten Version.

So gelinge es beispielsweise, wilden Müll zu vermeiden.

Sie regt an, die Abgabemöglichkeit um Schadstoffe zu erweitern.

Der sachkundige Bürger Kloppstein hofft, zeitnah einen geeigneten Standort für den Recyclinghof zu finden.

Die Vergabe an einen Entsorgungsfachbetrieb befürworte er jedoch nicht.

Der sachkundige Bürger Meyers freut sich darüber, dass nunmehr ein Konsens gefunden werde und es zu einer Erleichterung für die Richtericher Bürger*innen komme. Zudem sichert er zu, dass sich die Bezirksvertretung Richterich an der Grundstückssuche beteiligen werde.

Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert ergänzend, dass von Seiten des Stadtbetriebes weiter nach einem geeigneten Grundstück gesucht werde, jedoch jetzt zeitnah das Angebot des abgespeckten Recyclinghofes angegangen werden solle.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einstimmig mit der Suche nach einem geeigneten Standort für einen provisorischen Recyclinghof mit einem Entsorgungsangebot von Elektroaltgeräten und, nach Möglichkeit, Bauschutt sowie Sperrgut und Grünschnitt. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten gesucht werden, bereits vorhandene Sanitär- und Sozialräume anderer städtischer Einrichtungen oder Gewerbebetriebe mitnutzen zu können. Auch die Möglichkeit eines Auftragsbetriebs durch einen örtlichen Entsorgungsfachbetrieb soll geprüft werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 177/18 gilt hiermit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wurde vor dem Hintergrund des Ratsantrages der CDU-Fraktion „Ein Recyclinghof für den Aachener Norden“ vom 13.07.2021 beauftragt, zu prüfen, inwiefern im Stadtbezirk Aachen-Richterich ein provisorischer Recyclinghof eingerichtet werden kann.

Ein provisorischer Recyclinghof würde eine Annahme von haushaltsüblichen Mengen für folgende Abfallarten vorsehen:

  • Papier, Pappe und Karton (PPK)
  • Holz
  • Sperrgut
  • Grünschnitt
  • Metall
  • Leichtverpackungen (LVP)
  • Bauschutt
  • Flachglas
  • Elektroaltgeräte
  • Altkleider
  • Altglas

Neben den für die einzelnen Abfallarten vorzuhaltenden Containern (jeweils 36 m³) verfügt ein provisorischer Recyclinghof zudem über notwendige Verkehrs-, Rangier- und Parkflächen sowie einen Sanitärbereich und Sozialraum für die eingesetzten Mitarbeiter*innen. Aus den aufgeführten Anforderungen ergibt sich eine Mindestgrundstücksfläche von 1.700 m², die für den verkehrssicheren Betrieb eines provisorischen Recyclinghofes notwendig ist. Im Vergleich mit Blick auf die Größeneinordnung weist der Recyclinghof in der Kellershaustraße eine Größe von 5.500 m² auf.

Vor dem Hintergrund der Mindestgrundstücksfläche hat der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur eine Prüfung der freien Grundstücke im Bezirk Richterich mit Blick auf eine Nutzung als provisorischen Recyclinghof durchgeführt. Als Ergebnis muss auch nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Richterich festgestellt werden, dass derzeit kein adäquates Grundstück für den Betrieb eines provisorischen Recyclinghofes in Richterich zur Verfügung steht.

Die Suche nach einem geeigneten Grundstück im Stadtbezirk Richterich und in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe „Flächensuche Feuerwehr und Betriebshöfe“ wird weiterverfolgt.


Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-03 E 18_0059_WP18 Ratsantrag Nr. 177_1 sao

19.11.2024

1.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Do., 02.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:18

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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