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Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018

FB 14/0059/WP18 · Anhörung

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Emmerich erläutert die Prüfung des Gesamtabschlusses anhand einer PowerPoint-Präsentation, die als Anlage beigefügt wird, so dass hier nur in Kürze einige Inhalte wiedergegeben werden:

In seinen Sitzungen vom 20.09.17 sowie 27.02.19 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, die Verfahrenserleichterungen für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse in Anspruch zu nehmen. Danach können der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 in der durch den/die Oberbürgermeister/*in bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden. Konkret bedeutet dies, dass der Gesamtabschluss 2010 formal geprüft und am 22.07.17 vom Rat der Stadt Aachen bestätigt worden ist.

Die von der Stadtkämmerin aufgestellten und von dem/der Oberbürgermeister*in bestätigten Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 wurden vom Rat der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen. Eine formale Prüfung wurde nicht durchgeführt. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diese zur Kenntnis genommen und Hinweise erarbeitet, welche Auswirkungen auf den Gesamtabschluss 2018 haben könnten. Diese bildeten u.a. einen Schwerpunkt für die vorliegende Gesamtabschlussprüfung.

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 erfolgte in der Zeit vom 26.07.-16.11.2021.

In der Präsentation wird u. a. auf den Konsolidierungskreis sowie den Konsolidierungsprozess und die Abstimmung der Offenen-Punkte-Liste eingegangen. Die sich ergebenden Verbesserungsnot-wendigkeiten für die weiteren Gesamtabschlüsse werden aufgezeigt und benannt.

Das Prüfungsergebnis schließt mit einer Bilanzsumme von 4 Mrd. € sowie einem Gesamtjahresfehlbetrag i. H. v. 27,5 Mio € ab. Herr Emmerich erläutert die eigenständige Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, deren Ergebnis in Unterzeichnung des beigefügten Entwurfs eines Prüfungsurteils durch den Vorsitzenden dokumentiert wird. Dieses wird dem Rat bei der Feststellung des Gesamtabschlusses für seine Sitzung am 15.12.21 vorgelegt werden.

Zur Präsentation gibt es keine weiteren Fragen.

Frau Grehling bestätigt die Erforderlichkeit der Umsetzung der Prüfungshinweise und Abarbeitung der offenen Punkte und zeigt sich erfreut, dass es möglich wurde von den Erleichterungsregelungen Gebrauch zu machen. Sie betont, dass sich die besonderen Restrukturierungen innerhalb des E.V.A.-Konzern im Gesamtabschluss widerspiegeln und sie auch für künftige Prognosen davon ausgehe, dass diese zutreffend im Ergebnis abgebildet werden.

Herr Pilgram (Grüne) fragt nach, ob das negative Gesamtergebnis zu Sorgen Anlass gebe und ob eine entsprechende Kommunikation mit den Beteiligungen erfolgen müsse, um Steuerungs-möglichkeiten zu nutzen.

Frau Grehling erläutert, dass die Stadt bzw. ihr Strukturvermögen von den großen Aufgaben wie der Energiewende und der Mobilitätswende betroffen seien. Gerade die erfolgte Neustrukturierungen im Bereich E.V.A. seien Beleg für eine effektive Unternehmenssteuerung. Hier liegen auch für die Zukunft große Herausforderungen. Weitere Ausgleichsleistungen an die Stawag und E.V.A könnten zu erbringen sein. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden für die zeitnahen Abschlüsse 2020 bis 2022 mit Hilfe des NKF-CIG abgefangen werden können, sich aber über die nachfolgenden Jahre negativ auswirken.

Herr. Schmitz (SPD) spricht dem FB 14und FB 20 seinen Dank für die umfangreiche Arbeit aus. Er hofft, dass die offenen Punkte im Laufe der Zeit reduziert werden können.

Herr Achilles stellt fest, dass er als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses dem beige-fügten Prüfungsurteil für den Ausschuss beitreten könne. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss

Einstimmiger Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 09.12.2021 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 geführt hat. Der geprüfte Gesamtabschluss 2018 wird einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Gesamtabschluss. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.988.407.788,53 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 27.538.720,48 € festzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 09.12.2021 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 geführt hat. Der geprüfte Gesamtabschluss 2018 wird einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Gesamtabschluss.

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.988.407.788,53 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von – 27.538.720,48 € festzustellen.

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:

1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

  1. Der Rat der Stadt stellt den Gesamtabschluss der Stadt Aachen gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.988.407.788,53 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von – 27.538.720,48 € fest.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Prüfauftrag
Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr gem. § 116 Abs. 1 GO für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Die Prüfung erfolgt dahingehend, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Gemeinde ergibt. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen


Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 den Gesamtabschluss 2018 der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die in § 116 Abs. 8 GO genannte Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses beträgt neun Monate nach dem Abschlussstichtag und ist somit zum 30.09.2019 verstrichen.


Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wurde vom Rat der Stadt am 23.06.2021 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA überwiesen. Nach § 59 Abs. 3 GO NRW und § 4 Abs. 2 Buchstabe a der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses des RPA.


In seinen Sitzungen vom 20.09.17 sowie 27.02.19 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, die Verfahrenserleichterungen für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759) in Anspruch zu nehmen. Danach können der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 in der durch den/die Oberbürgermeister*in bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden.


Auf Grund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW wird bestätigt, dass der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage vermittelt. Der beigefügte Gesamtlagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzern Stadt Aachen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen-gefasst.

Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 59 Abs. 3 GO NRW)

Nach § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den von der Oberbürgermeisterin aufgestellten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht billigt.

Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur Beschlussfassung zu Ziffer 1 können die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Basis des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung entscheiden, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 geführt hat und somit den geprüften Gesamtabschluss 2018 einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW billigen.

Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Gesamtabschluss 2018 wird anschließend dem Rat der Stadt für die anstehende Sitzung am 15.12.2021 mitgeteilt. Hierzu wird eine Mitteilung erfolgen.

Vermögensgesamtlage
Die Gesamtbilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 3.988.408 T €. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 480.709 T €, der vor allem auf die Bildung der Regionetz GmbH zurückzuführen ist.

Die Gesamtvermögensstruktur ist mit 3.576.770 T € (89,7 % der Bilanzsumme) hauptsächlich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Umlaufvermögen umfasst 340.692 T € (8,5 % der Bilanzsumme) und auf die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten entfallen 70.945 T € (1,8 % der Bilanzsumme).


Das Gesamteigenkapital zum 31.12.2018 beträgt 672.903 T € und entspricht somit 16,9 % der Bilanzsumme. Die Rückstellungen belaufen sich auf 1.110.938 T € (27,9 % der Bilanzsumme) und die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 1.465.847 T € (36,8 % der Bilanzsumme). Weitere 15,7 % der Bilanzsumme entfallen auf die Sonderposten, 2,2 % auf die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und 0,6 % auf den Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung.

Ertragsgesamtlage
Der Gesamtabschluss 2018 schließt mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von 27.539 T € ab (Vorjahr 15.464 T €). Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich nach dem NKF-Kennzahlenset eine Gesamt-Fehlbetragsquote von 6,0 %, dagegen hat sich im Einzelabschluss der Stadt Aachen eine Überschussquote von 0,6 % ergeben.

Finanzgesamtlage
Der Finanzmittelfond beträgt 65.539 T € zum 31.12.2018.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-19 FB 14_0059_WP18 Bericht ueber die Prue SAO.pdf

7.11.2024

2.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
Rechnungsprüfungsausschuss
Datum
Do., 09.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:24