16. Dezember 2021 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
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Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2022

FB 52/0045/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Sportausschuss beschließt einstimmig aufgrund der Corona-Pandemie, über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2022 in der Sitzung am 22.09.2022 zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt aufgrund der Corona-Pandemie, über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2022 in der Sitzung am 22.09.2022 zu entscheiden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß deraktuell gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können jährlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überregional bedeutsame Sportveranstaltungen mit besonderer Werbewirksamkeit für die Stadt Aachen gefördert werden.

Die Stadt Aachen gewährt zu den Kosten der Veranstaltung einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.500,00 €. Der Antrag ist formlos in schriftlicher Form bis zum 01. November für Veranstaltungen im Folgejahr zu stellen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie und Einschränkungen durch die Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) besteht bei vielen Sportvereinen Planungsunsicherheit. Da aktuell nicht absehbar ist, inwiefern im Jahr 2022 Veranstaltungen durchgeführt werden können, sind bisher noch keine Anträge von den Aachenern Sportvereinen für die Förderung von besonderen Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen eingegangen.

Der Fachbereich Sport schlägt daher vor, angesichts der besonderen Umstände über Anträge zur Förderung besonderer Sportveranstaltungen in 2022 in der Sportausschusssitzung am 22.09.2022 zu entscheiden und diese auch rückwirkend zu bewilligen. Hierzu werden die Aachener Sportvereine über die Presse und per Mail informiert werden.

Die Haushaltsmittel für das Jahr 2021 stehen für die Förderung besonderer Sportveranstaltungen in der Stadt Aachen im Jahr 2022 nicht mehr zur Verfügung, der Ansatz in Höhe von 6.000 € ist aller

Voraussicht nach jedoch ausreichend.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.000

6.000

18.000

18.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-18 FB 52_0045_WP18 Foerderung besonderer SAO.pdf

19.11.2024

130.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 16.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 19:32