Umsetzungskonzept Onlinezugangsgesetz (OZG)
FB 02/0112/WP18 · Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das auf Bundesebene am 18.08.2017 erlassene Onlinezugangsgesetz (OZG) und das auf Landesebene beschlossene E-Governmentgesetz stellen in Aussicht bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsdienstleistungen auch digital beantragen zu können.
Das OZG unterteilt die Dienstleistungen dabei in verschiedene Zuständigkeiten. Ein Viertel der Verwaltungsleistungen muss der Bund umsetzen, die restlichen Prozesse liegen in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Überden aktuellen Verfahrensstand in Aachen wird eine Präsentation gehalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 110261
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110261
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-01 FB 02_0112_WP18 Umsetzungskonzept On SAO.pdf
22.12.2024
106.6 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 19:30