13. Januar 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
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Bebauungsplan Nr. 956 gem. § 13a BauGB - Branderhofer Weg/ Am Römerhof -hier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne vom 09.12.2021

FB 61/0292/WP18 · Kenntnisnahme

Bebauungsplan Nr. 956 gem. § 13a BauGB - Branderhofer Weg/ Am Römerhof -hier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne vom 09.12.2021

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

(Herr Hucke erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

Herr Plum dankt der Verwaltung für den Sachstandsbericht und weist für die anwesenden interessierten Bürger*innen darauf hin, dass zum von der Verwaltung für das 2. Quartal angekündigten Offenlagebeschluss eine inhaltliche Beratung des Bebauungsplans im Ausschuss anstehe.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

hier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen vom 09.12.2021

Inhalt des Tagesordnungsantrages ist die Aufnahme des Projektes „Bebauungsplan Branderhofer Weg“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses im Januar.

Der aktuelle Sachstand des Projektes ist dieser Vorlage in Form einer Präsentation als Anlage beigefügt, die ursprünglich im Rahmen eines Vortrages für die Dezembersitzung vorgesehen war. Grundlage hierfür war ein Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wurde der Tagesordnungspunkt in der Sitzung abgesetzt.

Mittlerweile liegt der Verwaltung eine abschließende Stellungnahme der Regionetz zur möglichen Entwässerung des Gebietes mit der umgeplanten öffentlichen Verkehrsfläche vor. Es wurden zwei weitere Varianten betrachtet:

1. Die neu zu planende Straße mit einem Tiefpunkt in der Mitte

2. Die neu zu planende Straße mit einem konstanten Gefälle von der Straße Am Römerhof zum Branderhofer Weg

Die Regionetz und die Koordinierungsstelle Abwasser des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur empfehlen die Umsetzung der Variante 2 mit konstantem Gefälle. Diese Vorzugsvariante soll nun durchgeplant werden. Da sich hierdurch möglicherweise auch die Geländehöhen der südlich angrenzenden Grundstücke verändern werden, sind die neuen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der denkmalpflegerischen und städtebaulichen Aspekte zu prüfen. Die Ergebnisse fließen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit ein.

Der Verein Gut Branderhof e.V. und die Siedlungsgemeinschaft der fünf Baugruppen haben gemeinsam ein umfassendes Mobilitätskonzept erarbeitet, das aktuell durch die Verwaltung geprüft wird und grundsätzlich für die Formulierung der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes herangezogen werden soll.

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, die Vorlage über den Offenlagebeschluss den politischen Gremien im II. Quartal 2022 zur Beratung vorlegen zu können.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-23 FB 61_0292_WP18 Bebauungsplan Nr. 95 sao

19.11.2024

2.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 13.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:34