20. Januar 2022 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 13Öffentlich

Fortschreibung Nahverkehrsplan der Stadt Aachen

FB 61/0304/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Fahl fragt, Bezug nehmend auf die Vorlage, ob er davon ausgehen kann, dass für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans die hier beschlossenen Maßnahmen einbezogen werden und die Verwaltung es als laufendes Geschäft ansehe, diese einzuarbeiten. Der Nahverkehrsplan sei eine Grundlage; wenn Dinge nicht darin stehen, sei dies schlecht.

Frau Burgdorff antwortet, die Beschlüsse würden natürlich gelten, durch die die Verwaltung im vergangenen Jahrbeauftragt wurde. Die Verwaltung halte sich an die Mobilitätsziele. Änderungen müssten natürlich mit finanzieller Ausstattung hinterlegt werden, damit keine „Luftschlösser“ gebaut würden.

Frau Breuer stimmt Frau Burgdorff zu. Sie finde es wichtig, dies bei Aufträgen zu beachten.

Frau Burgdorff beantwortet Fragen des Herrn Achilles und des Herrn Dr. Nositschka.

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans werde mit der Städteregion abgestimmt. Man müsse zielorientiert denken. Man gehe von der Defensive in die Offensive. Es sei aber noch nicht alles im Detail im Nahverkehrsplan abgebildet.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Nahverkehrsplan der Stadt Aachen fortzuschreiben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als Aufgabenträger zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers.

Der aktuell gültige Nahverkehrsplan, 2. Fortschreibung 2015 wurde am 26.08.2015 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Die 1. Änderung 2018 hatte insbesondere das Ziel, die Angebotsstruktur (Liniennetz) und das Angebotsprofil (Qualitätsanforderungen) für ein Zielnetz 2018 zu definieren. Das Zielnetz 2018 bildete gleichzeitig die Basis für die im Dezember 2017 erfolgte Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen in der Stadt Aachen.

Die nun geplante Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll den bisher geltenden Nahverkehrsplan, fortführen.

Der Bedarf der Fortschreibung des NVP ergibt sich zum einen aus den gesetzlichen Vorgaben, die Zielsetzung „Barrierefreiheit zum 1. Januar 2022“ im Nahverkehrsplan zu verankern: „Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen bzw. gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 Ausnahmen hiervon konkret zu nennen und zu begründen.“ Daran arbeitet die Verwaltung bereits, gemäß Auftrag des Mobilitätsausschusses vom 30.09.2021. Dies war notwendig, damit die genannte Frist zur Barrierefreiheit im NVP eingehalten werden kann.

Darüber hinaus hat die Fortschreibung das Ziel, die Angebote nachfrageorientiert weiterzuentwickeln, gleichzeitig aber auch eine angemessene Grundversorgung zu gewährleisten. Durch eine Optimierung der Netze und eine differenzierte Ausgestaltung der Angebote soll der ÖPNV im Gebiet der Stadt Aachen bis in die Nachbarregionen gestärkt und für den Bürger*innen attraktiv gestaltet werden.

Des Weiteren gibt der Nahverkehrsplan einen Ausblick auf die Gestaltung des Mobilitätsmarktes der Zukunft. Dabei gilt es, neue attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen und den ÖPNV stärker mit anderen Mobilitätsdiensten wie beispielsweise dem Car- oder Bikesharing zu vernetzen. Auf diese Weise sollen Synergien genutzt und Alternativen zur individuellen PKW-Nutzung gestärkt werden. Hierzu zählen auch Angebote mit alternativen Antrieben im ÖPNV wie der Einsatz von Elektro- und Wasserstoffbussen.

Der seit Jahren entwickelte E-Tarif ist gerade auf den Markt gekommen und muss ebenfalls im Nahverkehrsplan aktuell und perspektivisch behandelt werden. Schließlich muss auch die zukünftige Finanzierung des ÖPNV-Angebotes weiter untersucht und Lösungswege aufgezeigt werden.

Denkbar ist eine modulare Bearbeitung und Aufstellung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Dabei haben die vorgenannten Belange der Barrierefreiheit sowie ein Abgleich des beauftragten Angebotes Ende 2017 mit dem des heutigen Fahrplans eine hohe Priorität.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Fortschreibung erfolgt durch die Verwaltung. Es fallen daher keine Kosten an.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-22 FB 61_0304_WP18 Fortschreibung Nahve SAO.pdf

23.10.2024

136.8 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 20.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:41