Nutzungserweiterung Foyer der Gemeinschaftsgrundschule Brander Feld zur Versammlungsstätte für externe Nutzung; Antrag CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 25.03.2021, Nr. 7/WP 18
FB 45/0181/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Es liegt ein geänderter Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 19.01.2022 vor.
Herr Auler berichtet, dass der Tagesordnungspunkt in der Sitzung der BV Aachen-Brand ausführlich diskutiert worden sei. Die Grundschule sei über 30 Jahre alt und erst vor anderthalb Jahren sei aufgefallen, dass die Versammlungsstätte nicht mehr für externe Nutzung freigegeben werden könne aufgrund nicht erfüllter Brandschutzanforderungen. Dies sei auch durch das städtische Gebäudemanagement bestätigt worden. Daher habe die CDU-Fraktion in der BV Brand Anfang 2020 einen entsprechenden Antrag auf Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit für externe Nutzung gestellt. Dafür seien insbesondere die Beleuchtung der Fluchtwegausschulderung und eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Die Kosten dafür würden 69.000 Euro betragen. Über viele Jahre hätten unterschiedlichste außerschulische Veranstaltungen in der Schule stattgefunden und dies müsse auch in Zukunft wieder gewährleistet sein. Daher sei der Beschluss gefasst worden, die dafür erforderlichen Mittel aus dem laufenden Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements zur Verfügung zu stellen.
Herr Hellmann ergänzt, dass aktuell wegen Corona zwar generell keine Veranstaltungen stattfinden dürften, dennoch werde die Veranstaltungsstätte zukünftig wieder benötigt und zwar auch für außerschulische Veranstaltungen. Dabei solle es nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Die Instandsetzung sei dringend erforderlich, um die Sicherheit der Schüler*innen und auch von externen Besucher*innen wieder gewährleisten zu können. Er bittet daher den Ausschuss, sich dem Beschluss der BV Aachen-Brand anzuschließen.
Herr Fischer schließt sich den Vorrednern an. Zwar habe auch die Grundschule in der Marktstraße eine große Versammlungsstätte, jedoch sei der Bezirk Brand sehr groß und benötige noch mindestens eine weitere Möglichkeit, um Veranstaltungen stattfinden zu lassen
Frau Griepentrog erläutert, dass sich dieser Ausschuss schon oft mit Versammlungsstätten an Schulen beschäftigt habe. Sie habe nun die Sorge, dass mit einem Beschluss für die Instandsetzung des Raumes an der GGS Brander Feld auch an anderen Schulen der Wunsch nach einem Ausbau der Versammlungsmöglichkeiten geschaffen werden könne.
Herr Brötz erklärt, dass die Grundfläche der Versammlungsstätte an der GGS Brander Feld grundsätzlich ausreichend sei, um für externe Veranstaltungen genutzt werden zu können. Dies unterscheide sich von den bisherigen Neubauten und somit sei eine Diskussion dahingehend nicht zu erwarten. Darüberhinaus gebe es die Besonderheit, dass die angrenzende Turnhalle nicht als sogenannte Versammlungsstätte light ausgezeichnet sei, anders als bei vielen anderen Schulen.
Frau Schwier ergänzt, dass sich die brandschutztechnischen Anforderungen in den vergangenen Jahren mehrfach verändert haben und so sei es dazu gekommen, dass die Versammlungsstätte nun nicht mehr als solche geeignet sei.
Frau Griepentrog gibt zu bedenken, dass der Ausschuss nicht befugt sei über den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements zu entscheiden. Daher sei der Beschluss aus der BV Aachen-Brand nicht korrekt. Es könne lediglich eine Empfehlung ausgesprochen werden.
Herr Brötz ergänzt, dass der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements bislang nicht im Vorlagenlauf vorgesehen sei, sodass dies auch noch entsprechend in den Beschluss aufgenommen werden müsste.
Es wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Betriebsausschuss des Gebäudemanagements, die GGS Brander Feld zur Versammlungsstätte zu ertüchtigen und die dafür notwendigen Mittel aus dem Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements bereitzustellen. Die Vorlage soll dem Betriebsausschuss des Gebäudemanagements zur Beratung vorgelegt werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 25.03.2021 den Antrag gestellt, die Nutzung des Foyers der Gemeinschaftsgrundschule Brander Feld für nichtkommerzielle Veranstaltungen zu ermöglichen und die entsprechende bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung einzuholen bzw. zu erteilen.
Der Antrag wird damit begründet, dass in 2015 durch die Verwaltung mitgeteilt wurde, dass die notwendigen Arbeiten zur Nutzungserweiterung für eine schulische Nutzung als Versammlungsstätte durchgeführt werden. In dem Stadtbezirk Brand fehlen Räumlichkeiten für kleine nichtkommerzielle Veranstaltungen. Das Foyer der Grundschule eignet sich auch im Hinblick auf die räumliche Verbindung zu JuB (Jugend und Begegnung im Brander Feld e.V.) sehr gut für eine derartige Nutzung. Die fehlende bauordnungsrechtliche Nutzungserlaubnis solle eingeholt werden, um eine Vergabe durch das Bezirksamt zu ermöglichen.
2. Vorgehen der Verwaltung
Derzeit ist die Nutzung des Foyers der GGS Brander Feld für schulische Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen zugelassen. Die aktuell räumliche Verbindung zu den Räumlichkeiten des JuB fällt voraussichtlich im Sommer 2022 mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der Grundschule weg, da Küche und Café des JuB in das Untergeschoss des Erweiterungsbaus verlagert werden. Die in dem Erdgeschoss vorhandene Küche und das Café stehen mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus ausschließlich der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung.
Das Gebäudemanagement hat die Nutzungserweiterung des Foyers der GGS Brander Feld untersucht. Diese ist, vorbehaltlich der bauaufsichtlichen Zustimmung, mittels Aufrüstung der Sicherheitstechnik auch für externe Veranstaltungen bis zu 300 Personen möglich. Die Kosten für die Erweiterung der technischen Sicherheitseinrichtungen beläuft sich auf einmalig ca. 69.000 € brutto, die jährlichen Folgekosten für Prüfung und Wartung auf 2.200 € brutto. Entsprechende Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Die Schulleitung der GGS Brander Feld sieht die Nutzung des Foyers durch örtliche Vereine unkritisch, sofern schulische Belange weiter Vorrang haben. Die Nutzung für private Veranstaltungen sieht sie jedoch problematisch.
In der unmittelbaren Nähe der GGS Brander Feld liegt die Gesamtschule Brand. Das Pädagogische Zentrum und die Pausenhalle sind als Versammlungsstätte mit bis 684 Sitzplätzen bzw. unbestuhlt für bis zu 1.500 Personen zugelassen. Eine Einschränkung für Veranstaltungen gibt es nicht, so dass auch außerschulische Veranstaltungen zulässig sind.
In der Turnhalle der Gesamtschule sind lediglich Sportveranstaltungen mit 348 Sitzplätzen auf der Tribüne genehmigt.
Die Turnhalle der Grundschule ist nicht als Versammlungsstätte zugelassen.
In Brand wird derzeit die denkmalgeschützte alte Turnhalle an der Marktschule Brand als Versammlungsstätte für die Schule und den gesamten Stadtbezirk als kulturelles Zentrum umgebaut. Mit der Fertigstellung im Sommer 2022 werden Veranstaltungen mit bis zu 337 Sitzplätzen bzw. unbestuhlt für 520 Personen möglich sein.
3. Fazit
Mit den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Gesamtschule Brand und zukünftig in dem kulturellen Zentrum der ehemaligen Turnhalle Brand stehen dem Bezirk Einrichtungen für nichtkommerzielle Veranstaltungen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der GGS Brander Feld die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des JuB für private Veranstaltungen zu mieten.
Die Verwaltung empfiehlt, Vereine und Privatpersonen auf die dargestellten Nutzungsmöglichkeiten in dem Bezirk zu verweisen und zunächst abzuwarten, ob darüber hinaus ein weiterer Bedarf besteht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 110432
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110432
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-17 FB 45_0181_WP18 Nutzungserweiterung SAO.pdf
9.11.2024
952.7 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 20.01.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:40
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen