Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023
FB 45/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Thunig stellt die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor (s. Anlage zur Niederschrift).
Herr Küppers bedankt sich für den Vortrag. Bedauerlicherweise sei der Anstieg der Versorgungsquoten in beiden Altersbereichen lediglich Folge der gesunkenen planungsrelevanten Kinderzahlen. Die geplanten Neubauprojekte müssten deutlich schneller realisiert werden, weiterhin plädiere er für die vorrangige Berücksichtigung von KiTa-Projekten im Rahmen von Standortplanungen. Ihm sei bewusst, dass dies mit Herausforderungen und Diskussionen – auch mit anderen Bereichen – verbunden sei. Darüber hinaus sei es auch in Bezug auf den Fachkräftemangel eine wichtige Aufgabe, die Rahmenbedingungen der Mitarbeitenden zu verbessern.
Frau Hrvaćanin beantragt, über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen, da die Fraktion Die Linke die „Not-KiTa“ nicht in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ anmelden möchte.
Herr Brötz erläutert, dass diese „Not-KiTa“ tatsächlich nicht existieren würde. Die über dieses Konstrukt gewonnen Landeszuschüsse würden dafür genutzt, eine finanzielle Flexibilität zu erhalten. Da jedoch die Landeszuschüsse für eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft geringer ausfallen würden, habe man sich bewusst für die Anmeldung als „anderen Träger“ entschieden.
Aufgrund dieser Erläuterung zieht Frau Hrvaćanin den Antrag zurück.
Frau Schmitt-Promny dankt Frau Thunig ebenfalls für den Vortrag. Zum Antrag von Frau Hrvaćanin ergänzt sie, dass in der Stadt Aachen ohnehin das Subsidiaritätsprinzip gelte, was bedeute, dass die Trägerschaften für neue KiTas über ein kriteriengestütztes Interessensbekundungsverfahren vorrangig an freie Träger gegeben werden würden. Auch wenn bestimmte Träger genauer geprüft werden müssten, so sei außer Frage, dass die KiTas in nicht kommunaler Trägerschaft ebenfalls eine hohe Qualität aufweisen würden. Hinsichtlich der Neubauprojekte regt sie an, gute architektonische Vorbilder bereits fertiggestellter Einrichtungen wieder zu verwenden. Sie wünsche sich allerdings den Einbezug von pädagogischem Fachpersonal in den Jurysitzungen. Weiterhin sei die Steigerung der ü3-Plätze positiv, gleichzeitig sehe sie jedoch einen hohen Platzbedarf im U3-Bereich und sie vermutet, dass auch eine Zielversorgungsquote von 50 % nicht ausreichend sei. Daher plädiere sie für eine erneute Schwerpunktsetzung auf den weiteren U3-Platzausbau und hofft auf eine baldige Entlastung durch die geplanten Neubauprojekte.
Herr Tillmanns erläutert unter Bezugnahme auf Herrn Küppers, dass sich Politik und Verwaltung zwar nicht auf den aktuellen Versorgungsquoten ausruhen dürften, aber die Planung als solche dennoch gut sei. Es würden neue Plätze auch ohne Neubauten geschaffen. Gleichzeitig sei es wichtig, die Sozialräume mit einem höheren Ausbaubedarf besonders in den Fokus zu rücken. Für alle beteiligten Akteure sei die Verbesserung der Versorgungssituation vorrangiges Ziel, er habe den Eindruck, dass die Verwaltung dies gut im Blick habe.Bedauerlicherweise verzögere sich die Umsetzung der Bauprojekte oftmals aufgrund von nicht beeinflussbaren Faktoren, wie beispielsweise mangelnde Baugrundstücke oder fehlendes Personal um eine KiTa in Betrieb nehmen zu können. Er erkundigt sich bei Frau Hrvaćanin nach den Gründen für die beantragte, getrennte Abstimmung.
Frau Hrvaćanin erläutert, dass die Fraktion Die Linke die Ansicht vertrete, dass Kinderbetreuung idealerweise durch staatliche Institutionen sichergestellt werden solle. Weiterhin sei die Vergütung in städtischen Einrichtungen höher als bei anderen Trägern.
Frau Scheidt widerspricht dieser Aussage. Sowohl bei den städtischen als auch in den Einrichtungen in freier Trägerschaft werde tariflich vergütet. Sie schließt sich dem Dank an die Verwaltung und die Akteure in den Einrichtungen an. Trotz des bestehenden Ausbaubedarfs erreiche Aachen im Vergleich zu anderen Kommunen gute Versorgungsquoten. Die heutige Quote im U3-Bereich sei vor gut 10 Jahren noch nicht vorstellbar gewesen. Dies sei ein Zeichen für eine gute und vorausschauende Planung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzenin KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2022/2023 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 96,77 % und im U3-Bereich von 48,21 % im Kindertagesstättenjahr 2022/2023, beginnend mit dem 01.08.2022. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 110479
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110479
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-15 FB 45_0180_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
19.10.2024
93.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 18.01.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Es wird mündlich berichtet.
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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