18. Januar 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
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Haushaltsplanentwurf 2022 einschl. Finanzplan bis 2025

FB 45/0184/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Kaldenbach schlägt vor, zunächst über die Antragsliste der freien Träger der Jugendhilfe zu beraten und abzustimmen. Im Anschluss könnten die bislang bekannten Anträge der Fraktionen beraten und bei Bedarf noch weitere Anträge mündlich gestellt werden. Darauffolgend könne der gesamte Haushalt beschlossen werden. Hierüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.

Er weist zu Nummer 2 der Antragsliste – Erhöhung im Bereich der Kindertagespflege, beantragt vom Verein für Familiäre Tagesbetreuung e. V. – darauf hin, dass es hier nachträglich noch zu Änderungen infolge der Vertragsverhandlungen gekommen sei. Diese Verhandlungen seien zwischenzeitlich und im Einvernehmen mit dem Verein beendet worden mit dem Ergebnis, dass seitens des Vereins für 2022 ff ein jährlicher zusätzlicher Zuschuss von 90.300 Euro beantragt werde und dies aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar sei. Dieser zusätzliche Betrag müsse jedoch nicht in die Haushaltsberatungen zusätzlich aufgenommen werden, da diese Mittel bereits an anderen Haushaltspositionen eingestellt seien.

Zur Antragsliste seien zwei Anträge aus den Fraktionen eingegangen (s. Anlage zur Niederschrift). Zum einen beantrage die SPD-Fraktion, die freien Träger wie in der Liste beantragt zu fördern, allerdings solle keine Indexierung der Werte erfolgen, sondern die Ansätze sollten bis 2025 festgeschrieben werden.

Zum anderen läge ein gemeinsamer Antrag von CDU und den Grünen vor, welcher eine jährliche Indexierung der Beträge um 3 % vorsehe.

Herr Küppers erläutert, dass er sich dem weitergehenden Antrag grundsätzlich auch anschließen könne, da die Intention der Fraktionen, den Trägern die bestmögliche Ausstattung und Unterstützung zukommen zu lassen, identisch sei.

Herr Tillmans dankt Herrn Küppers für seine Ausführungen, er sei froh über ein einstimmiges Votum aus den Fraktionen. Es sei unstrittig, für den Haushalt 2022 die beantragte Summe von rund 254.000 Euro einzustellen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Beträge für die Folgejahre ab 2023 noch nicht final seien. Die Indexierung auf Grundlage der aktuellen Beträge könne vor allem in den Jahren 2024 und 2025 zu einer schwierigen Haushaltslage führen. Daher befänden sich Politik und Verwaltung in einem Prozess, wie die Offenen Türen mittelfristig finanziert werden könnten. Er strebe an, dass dieser Prozess in diesem Jahr zu einem Abschluss gebracht werden könne und er hoffe, dass gemeinsam eine gute Lösung gefunden werde. Die weitere Finanzierung müsse sich an den Ergebnissen des Prozesses orientieren. Die Werte müssten folglich zu gegebener Zeit nachjustiert werden.

Frau Scheidt informiert, dass ein weiterer Austausch zwischen der Bistumsleitung und den Fraktionssprecher*innen bevorstünde. Sie sei optimistisch, dass eine gute und einvernehmliche Lösung gefunden werde. In den Austausch sei auch die Verwaltung einzubeziehen.

Frau Schmitt-Promny stimmt Herrn Tillmanns zu. Sie sehe die Vielzahl an Pflichtaufgaben für die freien Träger, aber auch, mit welch hohem Engagement sich die Träger der Jugendarbeit widmen würden. Auch die innovativen Projekte der Träger würden einen wichtigen Teil zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit beitragen. Dies solle durch die heutigen Beschlüsse stabilisiert werden. Dennoch müsse auch anderen Bereichen bei den Haushaltsberatungen Rechnung getragen werden.

Es wird über den gemeinsamen Antrag von CDU, den Grünen und SPD zur Antragsliste der freien Träger abgestimmt:

Zustimmung:9,Ablehnung:0,Enthaltungen:4,

einstimmig.

Des Weiteren lägen zwei verschiedene Anträge zu den Elternbeiträgen vor.

Herr Kaldenbach erläutert zunächst die aktuelle Elternbeitragssituation. Seit dem 01.08.2020 wären Familien mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro beitragsbefreit, im Rahmen von 40.001 Euro und 54.000 Euro sei der hälftige Elternbeitrag zu leisten. Diese Regelung laufe derzeit zum 31.07.2022 aus.

Die CDU-Fraktion sowie die Fraktion die Grünen beantragen den Elternbeitrag für Familien mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro bis zum 31.12.2022 zu erlassen. Familien mit einem Jahreseinkommen von 40.001 Euro bis 54.000 Euro würden wieder voll zahlungspflichtig. Ab dem 01.01.2023 würden die Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung für alle Einkommensgruppen erhoben.

Demgegenüber beantragt die SPD-Fraktion, die seit dem 01.08.2020 geltende Regelung dauerhaft für die Folgejahre fortzuführen. Da dieser Antrag somit weitergehender ist, wird zunächst über diesen beraten.

Frau Schmitt-Promny schlägt vor, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Die Familien hätten in der Corona-Pandemie sehr gelitten und da ein Ende der pandemischen Situation noch nicht absehbar sei, müsse die Situation der Familien im Blick behalten werden. Die Fraktionen CDU und die Grüne seien der Ansicht, dass die Beitragssatzung grundlegend einer Anpassung bedürfe. Daher beauftragt sie die Verwaltung, dem Kinder- und Jugendausschuss bis Sommer 2022 einen Vorschlag zur Neufassung der Elternbeiträge vorzulegen.

Herr Tillmanns erläutert, dass er den Antrag der SPD-Fraktion nachvollziehen könne und dies grundsätzlich auch eine gute Intention sei. Allerdings sehe er, dass der Ausschuss eine Verantwortung für den gesamtstädtischen Haushalt mittrage. Daher hätten CDU und Grüne versucht, eine Kompromisslösung zu finden. Wünschenswert sei die gemeinsame Entwicklung einer neuen Beitragssatzung im Laufe des Jahres 2022.

Herr Küppers stimmt zu, dass die Intention der drei Fraktionen in die gleiche Richtung gehe. Die SPD habe mit ihrem Antrag die Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren Einkommensgruppen verfolgt. Insbesondere die 45-Stundenbetreuung sei für manche Familien prozentual ein hoher Kostenaufwand. Zwar könne er nachvollziehen, dass der gesamtstädtische Haushalt nicht aus dem Fokus geraten dürfe, gleichzeitig müssten aber auch bestimmte Schwerpunkte gesetzt werden. Dennoch sei er kompromissbereit und an einer gemeinsamen Lösung interessiert. Die Entwicklung einer neuen Beitragssatzung halte er für einen guten Vorschlag. Die Befristung bis zum 31.12.2022 halte er jedoch für zu kurz gegriffen, es sollte mindestens das komplette nächste KiTa-Jahr abgebildet werden, um den Eltern eine Sicherheit geben zu können. Daher schlägt er vor, die von CDU und den Grünen beantragen Beitragssätze mindestens bis zum 31.07.2023 zu beschließen. Die Fortschreibung auf die Folgejahre 2024 und 2025 könnten dann gestrichen werden.

Frau Schmitt-Promny bedankt sich bei Herrn Küppers für die Kompromissbereitschaft. Sie halte es jedoch für unklug, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Regelungen für 2023 festzuschreiben und somit der Entwicklung und dem Ergebnis der neuen Elternbeitragssatzung vorweg zu greifen.

Frau Frels hält fest, dass Einigkeit in den Fraktionen bestehe, die Beiträge für niedrigere und mittlere Einkommensgruppen zu reduzieren. Daher schließe sie sich dem Antrag der SPD-Fraktion an. Sie sehe die Problematik, dass Eltern nun erneut bangen müssten, wenn die Beitragssituation ab dem 01.01.2023 noch nicht klar geregelt sei. Es wäre daher ein gutes Signal, die Beiträge zumindest bis zum Ende des KiTa-Jahres 2022/2023 festzuschreiben.

Herr Küppers erläutert, dass er die Einwände von Frau Schmitt-Promny nachvollziehen könne. Er befürchte allerdings, dass es während der Entwicklung der neuen Beitragssatzung zu Verzögerungen kommen könnte. Mit dem von ihm vorgeschlagenen Kompromiss bis zum 31.07.2023 werde ein Puffer für solche Verzögerungen geschaffen. Dennoch würde er sich nicht gegen einen Gesamtbeschluss stellen, wenn der erweiterte Antrag der SPD-Fraktion keine Mehrheit finde.

Frau Schmitt-Promny beantragt zur Geschäftsordnung, die Sitzung für eine kurze Beratung zu unterbrechen. Dem wird stattgegeben.

Es wird über den erweiterten Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt (Einkommen bis 40.000 Euro frei, bis 54.000 Euro hälftig, bis zum 31.07.2023):

Zustimmung:6,Ablehnung:7,Enthaltungen:0,

mehrheitlich abgelehnt.

Herr Tillmans betont, dass es ein wichtiges Signal sei, dass die Fraktionen für die jeweils anderen Positionen Verständnis gezeigt und an einer gemeinsamen Lösung interessiert gewesen seien. Auch wenn heute durch den Kinder- und Jugendausschuss ein Beschluss gefasst werde, obliege die finale Entscheidung über den Haushalt dem Rat der Stadt Aachen. Zuvor finde noch die Sitzung des Finanzausschusses statt, in welcher ebenfalls noch die Möglichkeit bestehe, Anträge zu stellen. Er schlägt daher vor, dass heute zwar über den Antrag von CDU und Grüne abgestimmt werde aber mit der Ergänzung, dass der Ausschuss dem Finanzausschuss empfehle, die komplette Beitragsaussetzung bis 40.000 Euro sowie die hälftige Aussetzung bis 54.000 Euro bis zum 31.07.2023 wohlwollend zu prüfen.

Danach wird über den Antrag der Fraktionen CDU und die Grüne abgestimmt (Absetzung der Elternbeiträge bis zur Einkommensgrenze von 40.000 € bis zum 31.12.2022 sowie Prüfauftrag an den Finanzausschuss, ob Entlastung (nach momentaner Regelung, bis 40.000 € beitragsfrei, bis 54.000 € hälftig) bis zum 31.07.2023 möglich ist):

Zustimmung:13,Ablehnung:0,Enthaltungen:0,

einstimmig.

Herr Kaldenbach bittet die Politik darum, ihre Vorstellungen hinsichtlich einer dauerhaften Veränderung der Beitragssätze an die Verwaltung zu formulieren.

Weiterhin gibt es einen gemeinsamen Antrag von CDU und Grüne, dem Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Schulsozialarbeit einzurichten.

Frau Schmitt-Promny erläutert hierzu, dass in diesem Feld bereits viel habe umgesetzt werden können. Das Aufgabenfeld wachse jedoch immer weiter an, daher sei dieser Antrag gestellt worden.

Es wird über den Antrag von CDU und Grüne abgestimmt, eine Empfehlung an den Personal- und Verwaltungsausschuss zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit auszusprechen:

Zustimmung:13,Ablehnung:0,Enthaltungen:0,

einstimmig.

Frau Frels beantragt, für die Position Kindertagespflege weitere 560.000 Euro in den Haushalt einzustellen. Die Leistungen an die Kindertagespflegepersonen würden seit ein paar Jahren stagnieren und seien seit Einführung der neuen Richtlinie in 2016 nicht mehr angepasst worden. Ausgenommen sei eine marginale Steigerung analog der KiBiz Werte. Bei der Entwicklung der Richtlinien sei ein Vergleichswert zum Entgelt von Kinderpfleger*innen herangezogen worden. Dieses Entgelt sei zwischenzeitlich angehoben worden, jedoch ohne analoge Anhebung der Beträge für Kindertagespflege. Sie befürchte daher ein erhöhtes Abwandern von Kindertagespflegepersonen aufgrund der stagnierenden Beiträge und damit einhergehend eine weitere Verschlechterung des bestehenden Fachkräfteangebotes in der Kindertagesbetreuung. Für jede abwandernde Kindertagespflegeperson würden in der Regel 5 U3-Plätze wegfallen. Es sei eine monetäre Wertschätzung der Kindertagespflege notwendig.

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass sie den Antrag nachvollziehen könne. Gleichzeitig seien ihr derart dramatische Abwanderungen von Kindertagespflegepersonen nicht bekannt. Vielmehr hätten in der Vergangenheit mehrfach finanzielle Nachbesserungen stattgefunden. Weiterhin könnten kommunale Beschlüsse die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege oder eine Eindämmung des Fachkräftemangels nicht nachhaltig lösen, dies sei Landes- bzw. Bundesaufgabe. Außerdem betont sie, dass man auch der Tatsache Rechnung tragen müsse, dass es sich bei den Kinderpfleger*innen um einen anerkannten mehrjährigen Berufsabschluss handele. Daher schließe sie sich dem Antrag nicht an.

Es wird über den Antrag der Fraktion Die Zukunft abgestimmt, zusätzliche 560.000 Euro für die Kindertagespflege einzustellen:

Zustimmung:4,Ablehnung:5,Enthaltungen:4,

mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2022 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2022 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2022 einschließlich des Finanzplanes bis 2025 wurde am 10.11.2021 in denRateingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203 Unterhaltsvorschuss

060101Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2022ff. voraussichtlich zwischen dem 08.12.2021 und dem 19.01.2022. Den Jugendbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Die mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgestimmte 1. Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung liegt bei.

Ferner sind beigefügt: Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:

  1. Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge nachvollzogen werden.

  1. Betriebswirtschaftliche Prüfung

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2020: 1,18 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2021) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

2.1 Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 3: AGOT
  • Nr. 4: Sankt Jakob – OT St. Hubertus
  • Nr. 5: Kinderschutzbund Aachen – Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“
  • Nr. 10: AWO – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 18: Kinderschutzbund Aachen – Erziehungsberatungsstelle
  • Nr. 20: Verein alleinerziehender Mütter und Väter – Beratung nach § 16-18 SGB VIII

2.2. Nicht nachvollziehbar

  • Nr. 9: SKF – Projekt Robert-Koch-Straße
  • Nr. 14: AWO - Vormundschaften
  • Nr. 21: Kinderschutzbund Aachen – Müttercafé
  • Nr. 22: Kinderschutzbund Aachen – Frühe Hilfen
  • Nr. 23: SKF – Guter Start ins Leben


Aufgrund der Zuschusserhöhungen der letzten Jahre, wurden die entstandenen Kostensteigerungen für diese 5 Maßnahmen bereits kompensiert.

Bezüglich des Antrags der Familiären Tagesbetreuung e.V. (Nr. 2) wird darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltung derzeit mit dem Verein in laufenden Verhandlungen über die Erstellung einer aktualisierten Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 ff. befindet. Es können sich daher kurzfristig noch Änderungen in der Antragshöhe und damit verbunden ein modifizierter Antrag ergeben. Unterlagen werden hierzu ggfls. nachgereicht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 12 Ablehnung: 1 Enthaltung: Mehrheitlich zugestimmt.

Weitere Dokumente (9)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-20 FB 45_0184_WP18 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

11.11.2024

19.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 18.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:36

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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