10. Februar 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 11Öffentlich

Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Freunder Weg -hier: 1.Aufhebungsbeschluss Aufstellungsbeschluss A 1492.Aufhebungsbeschluss Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg

FB 61/0290/WP18 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Freunder Weg -hier:1.Aufhebungsbeschluss Aufstellungsbeschluss A 1492.Aufhebungsbeschluss Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg - im Bereich zwischen Trierer Straße, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg - im Bereich zwischen Trierer Straße, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnwegzu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149- Eisenbahnweg / Freunder Weg - im Bereich zwischen Trierer Straße, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnwegzu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

2003 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Freunder Weg - (A 149) gefasst, dessen Planungsziele 2016 nochmals konkretisiert wurden (siehe Vorlage FB 61/0396/WP17). Ziel war insbesondere die Entflechtung der Gemengelage unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes sowie die Schaffung von Raumkanten. Dieser Aufstellungsbeschluss soll aufgehoben werden, ebenso die für diesen Bereich geltende Vorkaufsrechtsatzung.

Der Aufstellungsbeschluss A 149 wurde im Jahr 2003 im Rahmen der Stadterneuerung Aachen-Ost gefasst. Zu dieser Zeit liefen die Planungen für die Aachen Arkaden. Im näheren Umfeld befanden sich mehrere große Brachflächen, die einem hohen Entwicklungsdruck unterlagen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurden Ziele formuliert, die in den folgenden Jahren dazu geführt haben, dass die Fläche "Kartoffel Braun" sowie das ehemalige CMC-Gelände (zentrales Depot der Militärhandelsorganisation Cantine Militaire Centrale (CMC) der belgischen Streitkräfte am Bahnhof Rothe Erde)im Sinne dieser Ziele entwickelt wurden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war dazu letztlich nicht erforderlich.

Damit sind die Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses für große Teile des Geltungsbereiches erreicht worden, so dass eine Aufhebung rechtliche Klarheit schafft. Für den Bereich Freunder Weg, Zeppelinstraße und Eisenbahnweg gibt es nach wie vor Steuerungsbedarf. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll hier ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Dies wird in einer separaten Vorlage behandelt.

Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde 2003 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Durch diese Satzung sollte die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, auf den Flächen, die für eine städtebauliche Neuordnung kurz- oder mittelfristig zur Verfügung stehen, die im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele besser umzusetzen. Der Satzungsbereich (siehe Anlage) wurde hierbei kleiner gefasst als der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses, da eine Vorkaufsrechtsatzung insbesondere nur für den nordwestlichen Teil des Gebiets erforderlich war. Wie oben beschrieben, wurden die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelt. Die Vorkaufsrechtsatzung bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechtes zur Umsetzung der Planungsziele ist deshalb nicht mehr notwendig.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses bzw. einer Vorkaufsrechtssatzung geht.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg -.

Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Eisenbahnweg / Freunder Weg die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (4)

Anl.2_ A 149
1.2 MB · PDF
Anl.3_Satzungstext
169.3 KB · PDF
Anl.4_Gelt.Satzung
4.4 MB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-01-19 FB 61_0290_WP18 Bebauungsplan - Eise SAO.pdf

19.10.2024

11.6 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 10.02.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:52