19. Januar 2022 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023

FB 45/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Pautsch vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule erläutert dem Gremium die Bedarfsplanung für den Sozialraum Brand anhand der vorliegenden Powerpoint-Präsentation.

Für das KiTa-Jahr 2022/23 stehen 230 U-3 Plätze und 497 Ü-3 Plätze zur Verfügung. Prozentual entspricht dies im U-3 Bereich einer Quote von 48,45 % und im Ü-3 Bereich von 102,13 %.

Die Zahlen im U-3 Bereich sind derzeit konstant und im Ü-3 Bereich leicht sinkend. Fast 90 % der Kinder, welche die Plätze belegen, kommen direkt aus Brand. Frau Pautsch betont, dass man insgesamt von einer vollen Auslastung der Brander Kindertagesstätten sprechen könne.

Es wurde bereits im November 2021 eine 5-gruppige KiTa „An der alten Tuchfabrik 1“ in Betrieb genommen. Zukünftig wird ein 6-gruppiger KiTa-Neubau in der Schagenstraße geschaffen.

Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich für den Vortrag der Verwaltung. Er befürchtet aber, dass es demnächst wieder zu Engpässen in der Versorgung kommen werde, da viele Bauprojekte in Brand noch nicht abgeschlossen sind, bei denen zukünftig mit dem Bezug von kinderreichen Familien gerechnet werden müsse. Da die KitA am Tuchmacherviertel bereits voll belegt sei, würde die entstehende KiTa in der Schagenstraße hier nur wieder den Status Quo herstellen.

Frau Pautsch merkt hierzu an, dass die Entwicklung in Brand noch nicht abgeschlossen sei und man die weiteren Bedarfe für die zukünftige Planung berücksichtigen werde.

Herr Hellmann von der SPD-BF bittet um Erläuterung, ob es richtig sei, dass alle Kinder die einen Ü-3 Platz benötigen, diesen auch erhielten, aber nur die Hälfte der U-3 Kinder versorgt sei.

Frau Pautsch stellt hierzu klar, dass es sich nicht um Bedarfszahlen, sondern um Versorgungsquoten handele. Der tatsächliche Bedarf könne daher abweichen. Der konkrete Bedarf für Brand sei daher vermutlich höher. Man habe aber keine Daten darüber, wieviel Eltern tatsächlich einen KiTa-Platz in Brand benötigen. Hier spielten auch die Wechselwirkungen mit anderen Sozialräumen eine Rolle.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF bittet um Mitteilung, ob Eltern, die bisher keinen Platz für ihre Kinder erhalten, aber auf Wartelisten stehen, in der Planung mitberücksichtigt würden.

Frau Pautsch teilt hierzu mit, dass diese Zahlen nicht berücksichtigt würden, da hierauf nicht zugegriffen werden könne. Man wolle in Zukunft eine Abfrage bei den Eltern starten, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, da bisher nur auf die Stichtagszahlen zurückgegriffen werden könne.

Herr BBM Tillmanns merkt hierzu an, dass die Prognosen häufig mit den tatsächlichen Bedarfen zusammenpassen würden. Häufig sei aber nicht der Ausbau selbst das Problem, sondern der Fachkräftemangel. Hier müsse in Zukunft ein Schwerpunkt gesetzt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzenin KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,

zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2022/2023 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 96,77 % und im U3-Bereich von 48,21 % im Kindertagesstättenjahr 2022/2023, beginnend mit dem 01.08.2022. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-15 FB 45_0180_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

93.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 19.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:38