19. Januar 2022 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 7Öffentlich

Nutzungserweiterung Foyer der Gemeinschaftsgrundschule Brander Feld zur Versammlungsstätte für externe Nutzung; Antrag CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 25.03.2021, Nr. 7/WP 18

FB 45/0181/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Krott von der CDU-BF Brand verweist auf die Verwaltungsvorlage, die lediglich eine Kenntnisnahme vorsieht, obwohl das Foyer der GGS Brander Feld schon immer für kleine, nichtkommerzielle Veranstaltungen genutzt worden sei. Zwischenzeitlich sei dies jedoch von der Verwaltung untersagt worden. Allerdings hätten sämtliche Vorlagen in den letzten Jahren zu dem Thema den Inhalt gehabt, dass das Foyer eine multifunktionale Nutzung haben solle. Zudem sei das Bezirksamt Brand für die Vergaben des Foyers immer zuständig gewesen.

Die CDU-BF erwarte von der Verwaltung eine Erläuterung, für welche Maßnahmen genau die veranschlagte Investitionssumme in Höhe von 69.000 € für eine Nutzungserweiterung benötigt werde. Der Betrag erscheine ihr unverhältnismäßig hoch. Frau Krott weist daraufhin, dass der Raumbedarf für kleinere, nicht kommerzielle Veranstaltungen im Bezirk Brand auf jeden Fall gegeben sei. Daher sollte es das Ziel sein, das Foyer für diese Nutzungsart herzurichten.

Herr Depenbrock von der Grünen-BF teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls den Bedarf für diese Nutzung sehe und es auch begrüße, wenn die Investitionssumme genauer aufgeschlüsselt werde.

Ziel müsse es sein, die benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2023 bereit zu stellen.

Herr Auler von der CDU-BF sieht ebenfalls den Bedarf für die Versammlungsstätten, zumal er schon vor dem Umbau der Aula der Marktschule vorhanden gewesen sei. Da die Aula der GGS Brander Feld bereits früher für nichtschulische Veranstaltungen genutzt werden konnte, solle das Gebäudemanagement aus seinem eigenen Etat bzw. Wirtschaftsplan die benötigten Mittel bereitstellen. Des Weiteren sei er verwundert darüber, dass die Vorlage auch in der nächsten Sitzung des Schulausschusses behandelt werden solle, obwohl dies eine rein bezirkliche Angelegenheit sei.

Herr Hellmann von der SPD-BF bittet um Konkretisierung, ob und mit wie vielen Personen die Aula derzeit genutzt werden könne. Er gibt zu bedenken, dass es auch Schulveranstaltungen gebe, die ebenfalls in der Aula stattfinden würden.

Herr BBM Tillmanns empfiehlt dringend, den Beschluss in der heutigen Sitzung zu fassen. Er macht deutlich, dass zwischen reinen Schulveranstaltungen und Veranstaltungen nach der Versammlungsstättenverordnung von externen Nutzern unterschieden werden müsse. Für ein Sicherheitskonzept mit Rettungswegen, entsprechenden Piktogrammen, Rauchmeldern und Feuerschutztüren seien schnell 69.000 € verbraucht. Doch gerade in der aktuellen Pandemiezeit sei es enorm wichtig, genug große Räumlichkeiten zur Verfügung zu haben, damit diese für Versammlungen verschiedenster Art zur Verfügung stünden.

Frau Krott von der CDU-BF schlägt vor, dass man der Vorlage heute zustimme, allerdings mit dem Zusatz, dass zukünftig eine Nutzungsänderung für die Aula für außerschulische Veranstaltungen eingeholt werden müsse. Darüber hinaus solle die Verwaltung in der nächsten Bezirksvertretungssitzung die dafür notwendigen Investitionskosten erläutern.

In der nachfolgenden Aussprache erarbeitet das Gremium einen Beschlussvorschlag zugunsten der Ertüchtigung der GGS-Brander Feld zur Veranstaltungsstätte und Finanzierung der Maßnahme aus dem Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements, über den Herr BBM Tillmanns abstimmen lässt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die GGS Brander Feld zur Veranstaltungsstätte zu ertüchtigen und die dafür notwendigen Mittel aus dem Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 25.03.2021 den Antrag gestellt, die Nutzung des Foyers der Gemeinschaftsgrundschule Brander Feld für nichtkommerzielle Veranstaltungen zu ermöglichen und die entsprechende bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung einzuholen bzw. zu erteilen.

Der Antrag wird damit begründet, dass in 2015 durch die Verwaltung mitgeteilt wurde, dass die notwendigen Arbeiten zur Nutzungserweiterung für eine schulische Nutzung als Versammlungsstätte durchgeführt werden. In dem Stadtbezirk Brand fehlen Räumlichkeiten für kleine nichtkommerzielle Veranstaltungen. Das Foyer der Grundschule eignet sich auch im Hinblick auf die räumliche Verbindung zu JuB (Jugend und Begegnung im Brander Feld e.V.) sehr gut für eine derartige Nutzung. Die fehlende bauordnungsrechtliche Nutzungserlaubnis solle eingeholt werden, um eine Vergabe durch das Bezirksamt zu ermöglichen.

2. Vorgehen der Verwaltung

Derzeit ist die Nutzung des Foyers der GGS Brander Feld für schulische Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen zugelassen. Die aktuell räumliche Verbindung zu den Räumlichkeiten des JuB fällt voraussichtlich im Sommer 2022 mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der Grundschule weg, da Küche und Café des JuB in das Untergeschoss des Erweiterungsbaus verlagert werden. Die in dem Erdgeschoss vorhandene Küche und das Café stehen mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus ausschließlich der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung.

Das Gebäudemanagement hat die Nutzungserweiterung des Foyers der GGS Brander Feld untersucht. Diese ist, vorbehaltlich der bauaufsichtlichen Zustimmung, mittels Aufrüstung der Sicherheitstechnik auch für externe Veranstaltungen bis zu 300 Personen möglich. Die Kosten für die Erweiterung der technischen Sicherheitseinrichtungen beläuft sich auf einmalig ca. 69.000 € brutto, die jährlichen Folgekosten für Prüfung und Wartung auf 2.200 € brutto. Entsprechende Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

Die Schulleitung der GGS Brander Feld sieht die Nutzung des Foyers durch örtliche Vereine unkritisch, sofern schulische Belange weiter Vorrang haben. Die Nutzung für private Veranstaltungen sieht sie jedoch problematisch.

In der unmittelbaren Nähe der GGS Brander Feld liegt die Gesamtschule Brand. Das Pädagogische Zentrum und die Pausenhalle sind als Versammlungsstätte mit bis 684 Sitzplätzen bzw. unbestuhlt für bis zu 1.500 Personen zugelassen. Eine Einschränkung für Veranstaltungen gibt es nicht, so dass auch außerschulische Veranstaltungen zulässig sind.

In der Turnhalle der Gesamtschule sind lediglich Sportveranstaltungen mit 348 Sitzplätzen auf der Tribüne genehmigt.

Die Turnhalle der Grundschule ist nicht als Versammlungsstätte zugelassen.

In Brand wird derzeit die denkmalgeschützte alte Turnhalle an der Marktschule Brand als Versammlungsstätte für die Schule und den gesamten Stadtbezirk als kulturelles Zentrum umgebaut. Mit der Fertigstellung im Sommer 2022 werden Veranstaltungen mit bis zu 337 Sitzplätzen bzw. unbestuhlt für 520 Personen möglich sein.

3. Fazit

Mit den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Gesamtschule Brand und zukünftig in dem kulturellen Zentrum der ehemaligen Turnhalle Brand stehen dem Bezirk Einrichtungen für nichtkommerzielle Veranstaltungen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der GGS Brander Feld die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des JuB für private Veranstaltungen zu mieten.

Die Verwaltung empfiehlt, Vereine und Privatpersonen auf die dargestellten Nutzungsmöglichkeiten in dem Bezirk zu verweisen und zunächst abzuwarten, ob darüber hinaus ein weiterer Bedarf besteht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Anl_Antrag Brand
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-17 FB 45_0181_WP18 Nutzungserweiterung SAO.pdf

9.11.2024

952.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 19.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:38