Poller Eilendorfer Straße und Schroufstraße;Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Erarbeitung von Maßnahmen, um die Nutzung von Gehwegen durch fahrenden, motorisierten Verkehr zu unterbinden vom 10.10.2020 sowie Ergänzung zum Antrag an dieBezirksvertretung Brand vom 23.03.2021
FB 61/0271/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr BBM Tillmanns verweist zu diesem Punkt auf die Tischvorlage der Kommission Barrierefreies Bauen vom 10.01.2022.
Herr Hußmann von der Grünen-BF stellt klar, dass der Antrag „Sicherheit auf Gehwegen“ lautet und die Aufstellung der beantragten Poller in einem effektiven und sparsamen Rahmen als notwendiges Übel mangels Alternative gesehen werde. Er solle dadurch verhindert werden, dass Fahrzeuge aufgrund der zu schmalen Fahrbahnen auf den Gehweg ausweichen und so Fußgänger gefährden.
Er nehme die Einwände der Kommission ernst, sehe aber durch die Aufstellung der Poller eine geringere Beeinträchtigung als die den Gehweg überfahrenden PKW. Trotzdem habe er die Kommission um einen Gesprächstermin gebeten, um die Gründe der Grünen-BF für diesen Antrag noch einmal zu erläutern.
Die geplanten Maßnahmen der Verwaltung zur Abpollerung in der Eilendorfer Straße vor den Hausnummern 29 und 31 sei in Ordnung. Alternativ zur Hausnummer 63, wo es Platzprobleme gebe, würden die Hausnummern 59 und 61 vorgeschlagen. Auch vor der Hausnummer 69 sehe er keine Probleme.
In der Schroufstraße sei man mit den Vorschlägen der Verwaltung ebenfalls einverstanden, sehe aber die Möglichkeit des Verzichts der Abpollerung vor der Hausnummer 6.
Dem Einwand der Kommission, dass die Poller mit Markierungen ausgestattet werden müssten, stimme seine Fraktion zu.
Herr Auler von der CDU-BF berichtet, dass die CDU die vorgeschlagene Abpollerung kritisch sehe, obwohl die Sicherheit der Fußgänger oberste Priorität habe. Vor einigen Jahren habe die Verwaltung schon einmal einen Vorschlag zur Abpollerung in genau diesen beiden Straßen mit der Begründung abgelehnt, dass nicht genug Platz vorhanden sei.
Seiner Ansicht nach würde es nur etwas bringen, wenn die komplette Straße abgepollert würde, da einzelne Poller die Autofahrer dazu bringen, einfach auf andere Stellen auszuweichen.
Zudem würden Poller den Bürgersteig der Schroufstraße so weit einengen, dass Personen mit einem Rollstuhl dort nicht mehr vorbeikommen würden. Für die Schroufstraße schlage seine Fraktion im oberen Bereich vor, statt Pollern alternierendes Parken einzuführen.
In der Eilendorfer Straße sollte sich nach Ansicht der CDU-BF das Problem mit den Platzproblemen durch den Begegnungsverkehr durch die neue Beschilderung erledigen, so dass hier Poller nicht mehr nötig wären.
Ratsherr Blum von der FDP hat die Probleme in beiden Straßen intensiv verfolgt. Er gehe ebenfalls davon aus, dass sich die Situation durch die neue Beschilderung in der Eilendorfer Straße verbessern werde. Die Einwände der Kommission für barrierefreies Bauen seien ernst zu nehmen. Er stimme dem Vorschlag der Verwaltung zur Errichtung der Poller in der Eilendorfer Straße zu.
Die Schroufstraße sehe er hingegen problematischer. Obwohl die Straße aus seiner Sicht relativ übersichtlich ist, habe er schon häufiger miterlebt, dass Autos auf den Bürgersteig ausweichen.
In dem Vorschlag des alternierenden Parkens sehe er aber eine gut geeignete Alternative.
Herr Hußmann von der Grünen-BF sieht in der Eilendorfer Straße das eigentliche Problem bei Transportern, die nicht vom in der letzten Sitzung beschlossen LKW-Verbot erfasst würden und nach wie vor dort fahren dürften. Diese Transporter wären so breit, so dass es zu Problemen im Begegnungsverkehr käme.
Poller hätten den Vorteil, dass sie kostengünstig und zugleich effektiv seien. Andere mögliche Barrieren wie Blumenkästen und Bänke wären zu kostenintensiv und zu breit. Auch sehe er keine Notwendigkeit zur kompletten Abpollerung von Straßen, da ein erhöhter Bordstein Poller überflüssig mache. Zudem weist er auf die ca. 50 Poller am Marktplatz hin, die dort schon lange installiert seien und auch niemanden stören würden. Er könne sich vorstellen, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu verschieben, um vorher ein Gespräch mit der Kommission zu führen.
Herr Hellmann von der SPD-BF sieht das Thema als Abwägungsprozess. Wem könne welche Einschränkung zum Wohl des anderen zugemutet werden?
Da die Eilendorfer Straße ein ganzes Stück breiter als die Schroufstraße sei, sei er dafür, die Abpollerung zu verschieben, bis man Schlüsse aus der neuen Verkehrsführung (LKW-Verbot) gezogen habe.
Die Schroufstraße sei aufgrund der geringeren Fahrbahnbreite problematischer. Poller seien hier aber nicht die Lösung, da diese die Fußgänger zu sehr einschränken würden.
Herr Auler von der CDU-BF stellt klar, dass er sich nicht grundsätzlich gegen Poller ausgesprochen habe. Ihm gehe es an erster Stelle um die Sicherheit der Fußgänger. Sollten Poller installiert werden, dann plädiere er für tief verankerte Exemplare, die bei einer Kollision mit einem PKW nicht direkt umknicken.
Ratsherr Palm von der AfD sieht in der Schroufstraße lediglich eine abstrakte Gefahr, welche keinen konkreten Handlungsbedarf erforderlich mache.
Da die Straße sehr gut einsehbar sei, wären Poller hier überflüssig. Aus seiner Sicht würden sich die Autofahrer in der Regel vorsichtig aneinander herantasten. Wirkliche Gefahrensituationen kämen hier kaum vor.
Herr Hußmann von der Grünen-BF teilt mit, dass seiner Fraktion bereits mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern berichtet wurde, dass es in der Schroufstraße häufig zu gefährlichen Situationen komme, da PKW-Fahrerinnen und PKW-Fahrer beim Begegnungsverkehr über den Bürgersteig ausweichen würden.
Herr BBM Tillmanns stellt in der Bezirksvertretung grundsätzlich eine einheitliche Linie zu dem Thema fest. Alle Anwesenden haben als oberstes Ziel die Sicherheit der Fußgänger im Blick. Er schlägt daher vor, der Verwaltung zunächst einen Prüfauftrag zu erteilen. Er sehe hierin den Vorteil, dass schon erste Erfahrungen mit der neuen Beschilderung in der Eilendorfer Straße vorlägen und dass Zeit bliebe, sich mit der Kommission Barrierefreies Bauen intensiver auszutauschen und gegebenenfalls alternative Lösungen zu erarbeiten. Sodann lässt er über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Aufstellen von zwei Pollern in der Eilendorfer Straße und vier Pollern in der Schroufstraße an den vorgeschlagenen Standorten vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2022. Der Antrag sowie seine Ergänzung gelten damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In ihrem Antrag vom 10.10.2020 fordert die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand die Erarbeitung von Maßnahmen, um die Nutzung von Gehwegen durch fahrenden, motorisierten Verkehr im gesamten Stadtbezirk zu unterbinden (s. Anlage 1). Hierzu gehören bspw. klassische Poller oder Pflanzkübel. In einem dazugehörigen Ergänzungsantrag vom 23.03.2021 werden konkrete Problemstellen in der Eilendorfer Straße und der Schroufstraße in Aachen-Brand benannt sowie erste Lösungsmöglichkeiten für die Eilendorfer Straße aufgeführt (s. Anlage 2). Es wird beantragt, die Gehwege in den dargestellten Bereichen durch geeignete Maßnahmen zu sichern.
2. Heutige Situation
Die Wohnstraßen in Aachen-Brand sind in weiten Teilen als Tempo-30-Zonen ausgeführt. Eine Verkehrsberuhigung wird hierbei in vielen Fällen durch wechselseitig ausgewiesene Bereiche des Fahrbahnrandparkens realisiert, welche in den Parkbereichen nur eine einspurige Fahrbahnnutzung zulassen. Teilweise sind die Bereiche schlecht einsehbar, weshalb es immer wieder zu Begegnungsverkehr kommt. In diesen Fällen muss entweder die nachrangige Fahrtrichtung warten oder der bereits eingefahrene Verkehr abgewartet werden. Es zeigt sich vermehrt, dass Fahrzeuge nicht mehr warten, sondern bei Begegnungsverkehr auf den Gehweg ausweichen. Begünstigt wird dies insbesondere im Bereich von Grundstückszufahrten und Bordsteinabsenkungen. Das Überfahren von Gehwegen gefährdet die Sicherheit der Gehwegnutzer*innen, vor allem von Kindern und älteren Menschen.
3. Zu berücksichtigende Aspekte
Grundsätzlich sind bei der Aufstellung von Pollern oder Pflanzkübeln in der öffentlichen Verkehrsfläche verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen muss bei der Aufstellung von Pollern ein Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand von 0,50 m (bzw. 0,30 m bei geringem Schwerverkehrsanteil) eingehalten werden. Bei der Prüfung und Bewertung, ob ein Poller aufgestellt werden kann, ist also wesentlich, dass die verbleibenden Gehwegbreiten den Anforderungen von Fußgängern und insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen weiterhin gerecht bleiben. Zu mobilitätseingeschränkten Personen gehören u. a. geh- und sehbehinderte Menschen, aber auch ältere Menschen, Kinder sowie bspw. Schwangere oder Personen mit Kinderwagen. Die nutzbare Gehwegbreite sollte 1,80 m nach Möglichkeit nicht unterschreiten. Im Sinne der Barrierefreiheit spricht sich die Kommission Barrierefreies Bauen dafür aus, möglichst auf den Einbau von Pollern im öffentlichen Raum zu verzichten. Daher ist hier im Einzelfall abzuwägen, ob ein Poller eingebaut wird oder nicht. Zum anderen sind mit dem Einbau von Pollern oder dem Aufstellen von Pflanzkübeln Material- und Personalkosten verbunden.
4. Planung
Eine bezirksweite Prüfung der Wohnstraßen in Aachen-Brand auf mögliche Gefahrenstellen kann die Verwaltung aus Kapazitätsgründen nicht leisten. Es ist jedoch möglich, konkrete Hinweise auf Gefahrenstellen zu verfolgen und zu prüfen. Eine Prüfung konkreter Eingaben ist im Falle der Eilendorfer Straße sowie der Schroufstraße aufgrund der Ergänzung zum Antrag bereits erfolgt (s. Anlage 3).
Eilendorfer Straße
Für die Eilendorfer Straße liegen zunehmend Beschwerden bzgl. des hohen Schwerverkehrsanteils vor. Dieser ist u. a. bedingt durch den Gewerbepark Brand, die Gewerbebetriebe im Ginster sowie das Gewerbegebiet Brand-Nord. Zudem kommt es vermehrt zu Überfahrten einander begegnender motorisierter Fahrzeuge. Daher wurden die in der Ergänzung zum Antrag vorgeschlagenen Standorte für Poller geprüft und bewertet. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bewertung für die einzelnen Standorte aufgeführt.
- Hausnummern 29 und 31
Die Ergänzung zum Antrag enthält Standortvorschläge für Poller vor den Häusern Eilendorfer Straße 29 und 31. Aufgrund der direkten Nachbarschaft der vorgeschlagenen Standorte und der dadurch bedingten geringen Entfernung zweier Poller, schlägt die Verwaltung das Aufstellen eines Pollers zwischen den Häusern Eilendorfer Straße 29 und 31 vor. So wird der Gehweg auf diesem kurzen Teilstück bei der Aufstellung nur eines Pollers nur einmalig punktuell hinsichtlich der Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem bleiben auch die Grundstückszufahrten der Häuser Nummer 29 und 31 besser befahrbar, was durch das Aufstellen von Pollern vor beiden Häusern erschwert würde. - Hausnummer 63
Ein weiterer Standortvorschlag betrifft den Bereich vor dem Haus Eilendorfer Straße 63. Das Aufstellen eines Pollers auf dem Gehweg ist in diesem Bereich aus folgenden Gründen jedoch nicht möglich. Ein Großteil der Fläche stellt Grundstückseinfahrten dar, in denen kein Poller aufgestellt werden kann. Gleiches gilt in unmittelbarer Nähe der Einfahrten, da sonst ein Ein- und Ausfahren nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus ist die verbleibende Restgehwegbreite vor Haus Nummer 63 zu gering, was wesentlich für die Bewertung ist. Aufgrund des Schwerverkehrsanteils in der Eilendorfer Straße muss ein Mindestabstand des Pollers von der Fahrbahn von 0,50 m eingehalten werden. Eine Verringerung dieses Abstands zugunsten einer breiteren Restgehwegbreite ist nicht möglich. - Hausnummer 69
In der Ergänzung zum Antrag wird außerdem vorgeschlagen, einen Poller im Bereich des Hauses Eilendorfer Straße 69 aufzustellen. Aufgrund der ausreichenden Gehwegbreite ist das Aufstellen eines Pollers möglich. Hier folgt die Verwaltung dem Vorschlag der Fraktion und schlägt vor, hier einen Poller zu errichten.
Schroufstraße (zwischen Kleinbahnstraße und Freunder Landstraße):
In der Schroufstraße kommt es zwischen der Kleinbahnstraße und der Freunder Landstraße aufgrund der Topographie und des Straßenverlaufs häufig zu Begegnungsverkehr im Bereich des dort zugelassenen Fahrbahnrandparkens. Zwar wurde hier in einem Teilstück bereits das Fahrbahnrandparken durch ein absolutes Halteverbot unterbrochen, um eine Ausweichmöglichkeit im Falle von Begegnungen zu schaffen. Dies alleine scheint das Problem jedoch nicht zu lösen. Nach Prüfung und Bewertung der Schroufstraße schlägt die Verwaltung vor, jeweils einen Poller oberhalb der folgenden Grundstückseinfahrten zu setzen:
- Hausnummer 6,
- Hausnummer 10,
- Hausnummer 12,
- Hausnummer 12 d.
5. Finanzielle Auswirkungen und weiteres Vorgehen
Die Kosten je Poller inkl. Einbau belaufen sich je nach Modell auf ca. 250 Euro Bruttokosten. Es wird somit für die 6 Poller mit Kosten von ca. 1.500 Euro gerechnet.
Sobald der Haushalt für 2022 rechtskräftig ist, können die Poller aus dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ finanziert und aufgestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
5-120102-900-0240-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 225.938,22 | 225.938,22 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 225.938,22 | 225.938,22 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 96.554,17** | 96.554,17** | 240.000 | 240.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 39.912,70*** | 39.912,70*** | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 136.466,87 | 136.466,87 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 190.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 36.438,22 € und abzügl. Verlagerung zu einem anderen PSP-Element i.H.v. 500 €
**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 80.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 16.554,17 €
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 412,70 € und abzügl. Verlagerung zu einem anderen PSP-Element i.H.v. 500 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Die Klimarelevanz wird für diese Vorlage mit „keine“ beurteilt. Es handelt sich bei der Maßnahme um eine Maßnahme der Verkehrssicherheit, die keine Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und somit die CO2-Emissionen hat.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 110535
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110535
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-22 FB 61_0271_WP18 Poller Eilendorfer S SAO.pdf
19.11.2024
4.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 19.01.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:38