19. Januar 2022 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Debyestraße/Nordstraße als DauereinrichtungAntrag der CDU-Bezirksfraktion AC-Brand vom 25.10.19

FB 61/0293/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Krott von der CDU-BF lobt die Ausarbeitung der Verwaltung. Sie befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, das Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu suchen. Sie begrüßt zudem, dass die SPD-Fraktion eine aktuelle Anfrage zum Sachstand der Planung zum Bau der Autobahnanschlussstelle Brand/Eilendorf und dem Bau der L221n gestellt habe. Deshalb solle das zu führende Gespräch mit dem Landesbetrieb um die Punkte der SPD-BF inhaltlich ergänzt werden. Dies soll in einem Prüfauftrag an die Verwaltung aufgenommen und von dieser noch vor der Sommerpause der Bezirksvertretung präsentiert werden.

Ratsherr Palm von der AfD teilt mit, dass er bereits im Jahr 2015 einen Ratsantrag zur Installation eines Kreisverkehres an der Debeyestraße/Nordstraße eingereicht habe. Dies sei das sinnvollste Instrument, um die Verkehrsströme zu leiten. Da aus seiner Sicht die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme des Landesbetriebes bis 2026/2027 dauern werde, begrüße er bis dahin die Installation einer Lichtzeichenanlage.

Ratsherr Blum von der FDP erklärt, dass er es ebenfalls für sinnvoll halte, die Anfrage der SPD-BF mit einzubringen, da bei der Baumaßnahme kein schnelles Vorankommen zu erkennen sei. Zudem hält er die Errichtung der Lichtzeichenanlage als Übergangslösung für vernünftig.

Herr Depenbrock von der Grünen-BF unterstützt den CDU-Antrag und hält das Gespräch in größerer Runde für ein sinnvolles Instrument, um den aktuellen Sachstand zu erfahren.

Herr Hellmann von der SPD-BF kann sich ebenfalls dem gemeinsamen Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau anschließen. Er weist darauf hin, dass die Baumaßnahme der Anschlussstelle Brand/Eilendorf vorgezogen werden solle, da in den kommenden Jahren die BAB-Brücken in Brand und Lichtenbusch saniert werden müssten. Diese Arbeiten sollten erst nach Schaffung der neuen Anschlussstelle durchgeführt werden, da Brand und Eilendorf nicht im Verkehrschaos versinken sollen.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF plädiert ebenfalls dafür, den Antrag zurückzustellen, bis das gemeinsame Gespräch der verschiedenen Institutionen stattgefunden hat. Darüber hinaus habe sie sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, ob es aktuell an dieser Stelle zu einer Unfallhäufung käme. Da dies nicht der Fall sei, könne der Antrag ohne Bedenken zurückgestellt werden.

Herr Auler von der CDU-BF begrüßt sowohl den Vorschlag einer Ampelanlage als auch den Vorschlag eines Kreisverkehrs. Er weist daraufhin, dass der Kreisverkehr erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens gebaut werden könne. Er schlage deshalb vor zu prüfen, ob man den Kreisverkehr nicht separat betrachten und bauen könne.

Um das Vorhaben zu beschleunigen, solle zu einer kurzfristigen gemeinsamen Sitzung der Bezirksvertretung Brand, der Bezirksvertretung Eilendorf und des Mobilitätsausschusses einberufen werden. Falls dies nicht vor der Sommerpause zu realisieren sei, wäre die Alternative die Beschlussfassung zum Bau der Ampelanlage.

Frau Tosun vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsmanagement teilt mit, dass sowohl die Debyestraße wie auch die Nordstraße in der Straßenbaulast des Landesbetriebes liegen. Dies bedeute, dass ohne einen Gestattungsvertrag mit dem Landesbetrieb keine Ampel errichtet werden könne.

Frau Krott von der CDU-BF erinnert daran, dass die Ampelanlage vor zwei Jahren als kurzfristige Übergangslösung angedacht worden war. Sie bevorzuge daher, dass die Verwaltung kurzfristig ein Gespräch mit den beiden Bezirksvertretungen, dem Mobilitätsausschuss und dem Landesbetrieb koordiniert. Im Ergebnis solle die ganze Verkehrsentwicklung berücksichtigt und die in der Anfrage der SPD-BF aufgeworfenen Ziele erreicht werden.

Herr BBM Tillmanns weist daraufhin, dass die Bezirksvertretung Brand hier originär nicht zuständig sei. Er fasst zusammen, dass die angedachte Sitzung der verschiedenen Gremien möglichst kurzfristig stattfinden solle. Hier sehe er ein terminliches Problem.

Herr Hellmann von der SPD-BF schlägt daher vor, dass zu einer der nächsten Sitzungen des Mobilitätsausschusses die Bezirksvertretung Brand, die Bezirksvertretung Eilendorf und der Landesbetrieb Straßen NRW eingeladen werden.

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF hat den Eindruck, dass es bei der Diskussion zum Tagesordnungspunkt nicht mehr um die Kreuzung Debyestraße/Nordstraße gehe, sondern um das Beschleunigen des Baus der L221n und der Autobahnanschlussstelle, was die Bezirksvertretung Brand kaum beeinflussen könne. Sie empfiehlt daher, das Mobilitätskonzept abzuwarten und hofft auf gute Konzepte zur Verkehrsführung.

Herr BBM Tillmanns fasst das Ergebnis der Diskussion zusammen und formuliert einen Beschlussvorschlag im Sinne der Behandlung der von der SPD-BF-Fraktion aufgeworfenen Fragen im Mobilitätsausschuss, unter Beiladung der betroffenen Bezirksvertretungen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einen Tagesordnungspunkt zum Thema A 44 im Abschnitt zwischen Eilendorf und Lichtenbusch, insbesondere zum Sachstand zur L221n, zu behandeln und den Landesbetrieb Straßen NRW sowie die Bezirksvertretungen Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf dazu beizuladen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Brand empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung zu beauftragen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den Bau einer neuen stationären Anlage an der Kreuzung Debyestraße/ Nordstraße zu verhandeln.

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den Bau einer neuen stationären Anlage an der Kreuzung Debyestraße/ Nordstraße zu verhandeln.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt die dauerhafte Einrichtung einer Signalanlage am Knoten Debyestraße/Nordstraße (s. Antrag vom 25.10.2019). Begründet wird dies damit, dass sich die provisorische Signalanlage, die an dieser Stelle im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme auf der Freunder Landstraße eingesetzt wurde, bewährt hat.

Am 4.12.2019 wurde in einer Mitteilung der Verwaltung bereits berichtet, dass die o.g. provisorische Anlage im Rahmen der Baumaßnahme Freunder Landstraße auf Kosten der RegioNetz installiert wurde. Durch die Sperrung der Freunder Landstraße musste ein Großteil des umgeleiteten Verkehrs über die Einmündung Debyestraße/ Nordstraße fahren. Die provisorische Anlage wurde - nach Beenden der Baumaßnahme – am 29.11.2019 wieder abgebaut.

Um die Situation nach Abschluss der Baumaßnahme beurteilen zu können, wurde am 10.03.2020 eine Verkehrszählung durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere aufgrund der starken Linksabbiegeströme aus der Debyestraße und in die Debyestraße es angeraten wäre, die Einmündung dauerhaft zu signalisieren.

Eine Signalanlage würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit verbessern. Zu Bedenken wäre jedoch, dass durch die Verbesserung des Verkehrsflusses bei Signalisierung der Einmündung Debyestraße / Nordstraße zusätzlicher Verkehr angezogen wird und die Verkehrsbelastung der Nordstraße und der Eilendorfer Straße zunimmt.

Besonders die Anwohner*innen der Eilendorfer Straße bemängeln immer wieder die starke Belastung in ihrer Straße.

Die Baulast an der Kreuzung Debyestraße/ Nordstraße liegt beim Landesbetrieb Straßen NRW.

In den Planungen zur Ortsumgehung Eilendorf (L221n) mit neuer BAB-Anschlussstelle ist der Knoten Debyestraße/ Nordstraße enthalten. Die Planung sieht an dieser Stelle einen Kreisverkehr vor.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat am 24.1.2019 in gemeinsamer Sitzung von Bezirksvertretung Brand, Bezirksvertretung Eilendorf, und Mobilitätsausschuss mündlich über den Sachstand der Planung für die L221n berichtet.

Der Landesbetrieb beabsichtigt, in 2023 das Planfeststellungsverfahren für die L221n einzuleiten. Als frühesten Baubeginn gibt der Landesbetrieb das Jahr 2026 an.

Das Aufstellen einer mobilen Anlage bis zur Umsetzung der Planungen des Landesbetriebs ist theoretisch denkbar. Die Miete einer Baustellenampel dieser Größenordnung ist mit monatlichen Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro (jährlich also 48.000 Euro) verbunden. Zusätzliche Kosten entstehen für die Bereitstellung des Stromes.

Die Kosten für eine stationäre Lichtsignalanlage können auf einmalig ca. 50.000 Euro geschätzt werden.

Hinzu kommen die jährlichen Wartungskosten von ca. 1.500 Euro.

Die Fachverwaltung schlägt vor, den Bau einer stationären Lichtsignalanlage mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu verhandeln. Bei Zustimmung des Landesbetriebs und Übernahme der Kosten für Bau und Betrieb durch die Stadt Aachen könnte für den Zeitraum bis zum Baubeginn des Kreisverkehrs an dieser Stelle eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden.

Die erforderlichen finanziellen Mittel müssten in den kommenden Haushalt eingeplant werden.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-13 FB 61_0293_WP18 Lichtzeichenanlage a SAO.pdf

23.10.2024

314.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 19.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:38