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Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauer Straße, Ecke Sittarder StraßeAntrag der SPD-Fraktion in der BV Aachen-Mitte vom 22.04.2021

FB 61/0277/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Es liegt eine Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen als Tischvorlage vor.

Frau Keller weist auf eine Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW aus 2002 hin, in der

alternative Kriterien für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgezeigt werden, wenn es einen entsprechenden Bedarf gebe und die Fußgängerüberwege gut sichtbar seien. In einem Modellversuch hätten sich diese als zielführend herausgestellt. Insbesondere im Bereich Königsberger Straße gebe es einen akuten Bedarf. Dort sei ein abgesenkter Bordstein vorhanden, der dazu einlade, die Straße direkt zur Einkaufsmöglichkeit zu queren. Bei dem Antrag der SPD-Fraktion gehe es um die Sicherheit der Fußgänger*innen und deshalb sollte mit wenigen Mitteln eine sichere Querung ermöglicht werden. Das gleiche gelte für die Schopenhauer Straße, in der sich eine Schule, Kita und die OT befinden. Zum Einsatz der Schülerlotsen gibt sie zu bedenken, dass diese nicht den ganzen Tag vor Ort seien und der Einsatz freiwillig erfolge.

Herr Jacoby teilt mit, das einzige Einkaufszentrum im Bereich Driescher Hof befinde sich in der Königsberger Straße. Aufgrund der Verkehrssituation dort seien insbesondere ältere Menschen gefährdet, die aus der Johannstraße kommen und schnell auf die andere Seite zum Einkaufszentrum gelangen möchten. Er bittet die Verwaltung, eine Querungshilfe einzurichten bzw. eine alternative Möglichkeit zu schaffen.

Herr Dr. Otten führt aus, der Antrag gelte nicht als behandelt. Er weist auf die vorliegende

Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen hin, die die Einrichtung der Fußgängerüberwege empfehle, insbesondere den an der Schopenhauer Straße / Ecke Sittarder Straße, da es in der Nähe eine Schule und einen Spielplatz gebe. Ferner regt er eine nochmalige Prüfung durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der in der Sitzung vorgetragenen Punkte an.

Herr Lindemann merkt zur Königsberger Straße an, dass es auch andere Möglichkeiten, wie beispielsweise die im Antrag genannte Verkehrsinsel, gebe, die geprüft werden sollten. Zur Schopenhauer Straße teilt er mit, dass dort die Rad-Vorrang-Route geplant sei und schlägt eine Änderung der Vorfahrtsregelung zugunsten der Nutzer der Radroute vor. Hiermit werde ein positiver Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung erzielt.

Frau Penalosa bekräftigt, dass 80 m bis zum signalisierten Fußgängerüberweg an der Trierer Straße viel für ältere Menschen seien. Auch sie bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten für Querungshilfen an beiden Stellen gibt.

Herr Larscheid nimmt die in der Diskussion vorgebrachten Punkte mit. Hinsichtlich der Gültigkeit der Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes aus 2002 findet ein Austausch mit der Verwaltung statt.

Herr Ferrari lässt wie folgt abstimmen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wünscht eine gesicherte Lösung an beiden Stellen. Die in der Diskussion vorgetragenen Punkte sind hierbei zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen an derKönigsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße nichtmöglich ist.

Der Antrag vom 22.04.2021 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat mit Antrag vom 22.04.2021 die Verwaltung beauftragt, die Straßenquerungen an der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße, durch einen Fußgängerüberweg zu sichern.

Begründet wird der Antrag damit, dass an Königsberger Straße / Ecke Johannstraße viele Fußgänger*innen die Straße queren, um das dortige Einkaufszentrum erreichen zu können. Für Fußgänger*innen könnten unüber-sichtliche Situationen entstehen, da Fahrzeuge jeweils aus drei Fahrtrichtungen (sowie Fahrzeuge, die den Parkplatz des Einkaufszentrum verlassen) auf die Fußgängerquerung treffen.

An der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße sollen an einer bereits bestehenden Querungsstelle mit einer baulichen Mittelinsel die Fahrzeuge mit relativ hoher Geschwindigkeit auf einer Tempo-50 Strecke queren und so die Sicherheit für Fußgänger gefährden. An dieser Örtlichkeit sind ist an Schultagen Verkehrshelfer*innen im Einsatz, um Schüler*innen der nahegelegenen Grundschule Forster Linde das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Außerhalb der Einsatzzeiten der Verkehrshelfer*innen ist das Überqueren der Schopenhauerstraße dagegen eher gefährlich, da hier Fahrzeuge mit relativ hoher Geschwindigkeit verkehren.

Sachstand

Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen soll entsprechend der Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ 2001) unter bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Richtlinien ergänzen und präzisieren die Verwaltungsvorschriften.

An der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße befindet sich in unmittelbarer Umgebung an der Trierer Straße

(in ca. 80 m Entfernung) ein signalisierter Fußgängerüberweg. Zur Anlage eines Fußgängerüberweges sind neben den allgemeinen Grundsätzen, auch die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf den in einem Zug zu querenden Fahrbahnteil. Nach den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich ab einer Kombination von 50 - 100 Fußgängern pro Stunde

und einem gleichzeitigen Aufkommen von 200 - 750 Kfz.

Bei der letzten Erhebung von Fußgänger*innen und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am Standort Königsberger Straße / Ecke Johannstraße, wurden am 28.03.2017 in zwei Spitzenstunden (von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr) 688 Fahrzeuge und 61 querende Fußgänger*innen, (von 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr) 701 Fahrzeuge und 55 querende Fußgänger*innen in beiden Fahrtrichtungen (zwischen Kreuzung Trierer Straße / Königsberger Straße und Kreuzung Königsberger Straße / Johannstraße) gezählt. Nach den Richtlinien wäre das Anlegen eines Fußgängerüberweges demnach grundsätzlich möglich, wenngleich die Zählungen bereits in 2017 erfolgt sind, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem Straßenraum nicht verändert haben.

Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt nach der R-FGÜ voraus, dass in der Nähe keine Lichtzeichen-anlage (LZA) vorhanden ist. Da sich in der Nähe (80 m Entfernung) des gewünschten Fußgängerüberweges

an der Kreuzung Trierer Straße / Königsberger Straße eine Lichtzeichenanlage befindet, darf ein Fußgänger-überweg nicht angelegt werden. Ebenfalls liegt die Königsberger Straße in einer Tempo-30-Zone, so das ein Fußgängerüberweg nach den Richtlinien entbehrlich ist.

An der Querungsstelle Schopenhauerstraße / Sittarder Straße befindet in der Straßenmitte der Schopenhauer-straße eine Verkehrsinsel, die nicht befahren werden darf. Nach den Richtlinien bezieht sich die Bewertung

der Kraftfahrzeugverkehrsstärken und des Fußgängerquerverkehrs nur für den in einem Zug zu querenden Fahrbahnteil, d.h. bei Verkehrsinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.

Bei der letzten Erhebung von Fußgänger*innen und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am

Standort Schopenhauerstraße / Sittarder Straße wurden am 07.09.2017 in der Spitzenstunde (von 16.00 Uhr

bis 17.00 Uhr) aus Fahrtrichtung Trierer Straße kommend insgesamt 161 Fahrzeuge und aus Richtung Lintertstraße / Sittarder Straße kommend insgesamt 169 Fahrzeuge gezählt. Insgesamt 48 Fußgänger*innen

querten in der Spitzenstunde die beiden Abschnitte zwischen dem Fahrbahnrand und der Mittelinsel.

Den Richtlinien folgend wäre auch hier das Anlegen eines Fußgängerweges nicht möglich.

Wenngleich die Zählung bereits in 2017 erfolgt ist, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem Straßenraum nicht verändert haben.

Fazit:

Da aufgrund der Ausschlusskriterien der derzeit gültigen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an der Querungsstelle Königsberger Straße / Johannstraße eine Lichtzeichenanlage in der Nähe zur Verfügung steht und die Anlage in einer Tempo-30-Zone entbehrlichist, empfiehlt die Verwaltung an der Königsberger Straße keinen Fußgängerüberweg anzulegen.

Auch aufgrund der geringen Kraftfahrzeugverkehrsstärken und des Fußgängerquerverkehrs an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße empfiehlt die Verwaltung hier ebenfalls auf die Anlage eines Fußgängerüberweg zu verzichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

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0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-18 FB 61_0277_WP18 Einrichtung von Fussg SAO.pdf

19.10.2024

1.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 12.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:33