Haushaltsplanberatungen 2022
FB 11/0063/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Ausschuss | Gegenstand der Beratung |
Personal- und Verwaltungsausschuss | Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101 und 021401 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen |
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2022 zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 ist am 10.11.2021 in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.
Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 - 2025 (sog. Personalkostenverbund). Grundsätzlich erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Davon werden bereits beschlossene oder absehbare Besoldungs- und Tariferhöhungen ausgenommen, sodass die bei Übertragung der Ergebnisse des aktuellen Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L)auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen kalkulierten Mehrbedarfe für die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € an Beamt*innen spätestens bis 03/2022 und die lineare Erhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 vorsorglich in die Veränderungsnachweisung zum Stellenplanentwurf 2022 aufgenommen wurden.
Die aus dem Tarifabschluss 2020 für Beschäftigte resultierende weitere Erhöhung um 1,8 Prozent zum 01.04.2022 konnte hingegen bereits im Haushalt 2021 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.
Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind insgesamt Personalaufwendungen in Höhe von 220.987.300 € und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 49.612.800 € ausgewiesen.
In den Personalaufwendungen sind auch ausnahmslos die finanziellen Bedarfe für die Stelleneinrichtungen der 1. Lesung gemäß Stellenplanentwurf 2022 enthalten.
Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind insgesamt 18.033.600 € eingeplant.
Die nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 notwendigen Anpassungen für den Personalkostenverbund, insbesondere der Mehrbedarf für die einzurichtenden Stellen der 2. Lesung,
sind in der Veränderungsnachweisung entsprechend ausgewiesen. Darin einbezogen sind auch die Einsparungen, die zur Kompensation des ungedeckten Mittelbedarfes für die Stellenbedarfe der 1. und 2. Lesung festgelegt wurden.
Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt 2022 erfolgen.
Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten. Da mögliche Beschlüsse der Bezirksvertretungen bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden diese schnellstmöglich nachgereicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 110586
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110586
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-22 FB 11_0063_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf
26.2.2025
2.0 MB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:45