Haushaltsplanberatungen 2022 des Finanzausschusses (1. Veränderungsnachweisung)
FB 20/0082/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Pilgram bittet zunächst um Anträge oder Wortmeldungen zu den Teilergebnisplänen.
Ratsherr Deumens erinnert daran, dass dem Aachener Tierpark im Jahr 2021 angesichts der Corona-Pandemie eine einmalige Zuschusserhöhung durch Beschluss im Finanzausschuss gewährt worden sei. Die anhaltend schwierige Situation für den Tierpark werde durch stark steigende Preise, beispielsweise für Energie, weiter verschärft. Steigende Eintrittspreise sollten aus Sicht der Fraktion Die Linken zwingend vermieden werden, damit sich auch Menschen mit geringem Einkommen einen Besuch noch leisten könnten. Aus diesem Grund möchte er beantragen, den Zuschuss an den Tierpark auch im Jahr 2022 um 34.000 € auf somit insgesamt 80.000 € zu erhöhen und diese Zuschusserhöhung auch in der mittelfristigen Finanzplanung zu verstetigen.
Ratsherr Baal bedankt sich für den Antrag und die frühzeitige Information. Seine Fraktion habe den Antrag am Vortag noch beraten können. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Jahr 2021 berechtigterweise zu einer Zuschusserhöhung für die für Aachen wichtige Institution Tierpark gekommen sei. Möglicherweise sei auch eine weitere, mit der Corona-Pandemie begründete, Hilfestellung im Jahr 2022 notwendig. Dem Antrag der Fraktion Die Linken könne jedoch nicht zugestimmt werden, da insbesondere die beabsichtigte Verstetigung der Zuschusserhöhung deutlich mache, dass offensichtlich nicht eine einmalige Corona-Hilfe Zielsetzung sei, sondern vielmehr eine grundsätzliche Änderung des Zuschusses um immerhin 74% pro Jahr. Dies wiederum müsse zunächst inhaltlich besprochen werden. Die Kolleg*innen im Kinder- und Jugendausschuss würden gegenwärtig über Zuschusserhöhungen bei den freien Trägern um 2% bis 3% diskutieren, also relativ gesehen ganz andere Dimensionen. Vor dem Hintergrund erscheine eine Zuschusserhöhung für den Tierpark in der genannten Größenordnung nicht akzeptabel. Es werde der Fraktion Die Linken jedoch gerne Gesprächsbereitschaft angeboten, wenn mehr Informationen zur Notwendigkeit der Zuschusserhöhung vorgelegt werden können.
Auch Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) dankt der Fraktion Die Linke für den Antrag. Die Beratung bei den Grünen habe ergeben, dass man einer Zuschusserhöhung, insbesondere in der Mittelfristplanung, ohne Vorliegen eines entsprechenden Antrags vom Tierpark selbst zum jetzigen Zeitpunkt nicht mittragen könne. Gerne sei man jedoch bereit, bei Vorliegen konkreter Zahlen über eine coronabedingte Hilfestellung zu diskutieren. Analog wäre die Vorgehensweise auch bei Anträgen, die beispielsweise im Umweltbereich eingehen würden.
Ratsherr Helg kündigt an, dass die FDP in der Fraktionssitzung beschlossen habe, dem Antrag der Linken zustimmen zu wollen. Da jedoch auch die geäußerten Vorbehalte von CDU und Grünen nachvollziehbar seien, würde er als Kompromiss anbieten wollen, den Antrag auf Zuschusserhöhung auf das Jahr 2022 zu beschränken.
Für die SPD-Fraktion verkündet Herr Casper (sachk. Bürger), dass man den Antrag der Linken unterstütze, zumal die „2G-Regelung“ für den Tierpark eine zusätzliche Belastung darstelle.
Frau Grehling weist darauf hin, dass die Bedingung einer Abgrenzung auf die Corona-Belastung das Vorhandensein entsprechender Zahlen sei. Zurzeit lägen keine Informationen vor, die eine solche Belastung belegen würden. Auch habe der Tierpark selbst keine Signale ausgesendet. Daher plädiere sie dafür, zunächst Informationen einzuholen und einen möglichen Beschluss erst auf Basis der dann vorliegenden Datenbasis zu treffen.
Ratsherr Baal bezeichnet den Kompromissvorschlag des Ratsherrn Helg als sehr seriös. Jedoch sei nur ein Beschluss auf corona-bedingte Hilfestellung für das Jahr 2022 bei Vorliegen entsprechender Daten als zielführend anzusehen. Gegenwärtig wären diese Voraussetzungen noch nicht vorhanden. Daher könne für den eingereichten Antrag keine Zustimmung gegeben werden, auch im Sinne der Fairness gegenüber anderen Einrichtungen. Das Angebot gegenüber der Fraktion Die Linken zu beraten, wenn entsprechende Informationen vorlägen, bleibe bestehen.
Ratsherr Deumens betont, dass die Zuschusserhöhung nicht nur vor dem Hintergrund der Pandemie erfolge, sondern auch wie eingangs erwähnt aufgrund der steigenden Preise, insbesondere für Energie.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Pilgram lässt über den Antrag abstimmen. Bei 6 Zustimmungen und 9 Ablehnungen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Gleichwohl weist Herr Pilgram vor dem Hintergrund der Diskussion darauf hin, dass in der Sitzung am 08.02.2022 der Antrag erneut eingebracht werden könnte.
Herr Pilgram bittet um weitere Wortmeldung zum Ergebnisplan.
Ratsherr Zimmer möchte zum Ausdruck bringen, dass seine Fraktion die Sperrmüllgebühren als kritisch ansehe. Eine Abschaffung der Gebühren könnte aus seiner Sicht „wilden Müll“ vermeiden.
Herr Pilgram stellt fest, dass es sich hierbei um einen Hinweis, nicht jedoch um einen Antrag handeln würde. Eine Diskussion zu dieser Thematik sei im Kontext der Gebührenordnung zu führen, auch wenn bei einem entsprechenden Beschluss natürlich Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu berücksichtigen seien.
Wortbeiträge und Anträge zur konsumtiven Finanzplanung, zur Investitionsplanung sowie den Produktblättern liegen nicht vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2023 bis 2025 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.
Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplanveranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung für die Jahre 2022 bis 2025 der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung.
Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 10.11.2021 wurde der Haushaltsplanentwurf 2022 mit seinen Anlagen im Rat der Stadt Aachen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0061/WP18). Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 zur Verfügung gestellt.
Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1.
Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.
Demnach sind der Vorlage beigefügt:
- Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,
konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan und Produktblätter)
- Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,
konsumtiver Finanzplan und Investitionsplan).
Für die Beratung der 2. Veränderungsnachweisung, die weitere Veränderungen aus der Verwaltung sowie die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse enthalten wird, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser 2. Veränderungsnachweisung ist in der bündelnden Sondersitzung des Finanzausschusses am 08.02.2022 und in der Sondersitzung des Rates am 16.02.2022 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auwirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 110599
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110599
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-21 FB 20_0082_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf
19.11.2024
1.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 18.01.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:36