20. Januar 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 5Öffentlich

Haushaltsplanentwurf 2022 einschl. Finanzplan bis 2025

FB 45/0185/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es liegen Anträge von den Fraktionen zum Haushalt vor.

  1. Antragder Fraktion DIE LINKE zur Musikalischen Frühförderung in Grundschulen

Herr Fischer begründet seinen Antrag dahingehend, dass der bereits im letzten Jahr eingerichtete Musikfonds das Ziel habe, eine dauerhafte Förderung der musikalischen Frühförderung an den Grundschulen zu unterstützen. Daher seien die Mittel bereits mehrjährig in den Haushalt eingestellt worden. Da bereits im letzten Jahr deutlich mehr Mittel von insgesamt acht Grundschulen beantragt worden seien, als im Haushalt zur Verfügung stünden, müsse der Betrag nochmals um 50.000 Euro erhöht werden. Auch in diesem Jahr könne erwartet werden, dass wieder ein höherer Betrag beantragt werde und damit auch kleinere Projekte an weiteren Schulen gefördert werden könnten, sei eine Erhöhung unerlässlich.

Frau Heider berichtet, dass sich ihre Fraktion mit dem Antrag beschäftigt und über schlüssige Sachargumente diskutiert habe. Neben dem Musikfonds stünden den Grundschulen noch weitere Fördermittel zur Verfügung, beispielsweise der Grundschulfonds oder der Zukunftsfonds. Bei den Anträgen zum Musikfonds seien vermehrt Anschaffungskosten für Musikinstrumente beantragt worden und diese seien einmalig und nicht fortlaufend. Daher werde die Grüne Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Auler betont, dass es sich bei der musikalischen Frühförderung nicht um eine Aufgabe des Schulträgers handele und somit auch keine Dauerfinanzierung solcher Projekte gewährleistet werden könne. Vielmehr sollte für das Jahr 2021 eine Evaluation über die Verwendung des Fonds erfolgen und gegebenenfalls Regeln für einen Abruf definiert werden. Ziel sei es gewesen, den Fonds aus dem Zukunftsfonds herauszutrennen um eben solche speziellen Projekte gezielter zu fördern.

Frau Keller möchte sich dem Antrag der LINKEN anschließen. Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie würden sich die Schulen in einer besonderen Lage befinden. Mit den geschaffenen Förderprogrammen würden lediglich die Kernfächer wie Deutsch und Mathematik gefördert. Bei der musikalischen Frühförderung stehe das ganzheitliche Lernen im Vordergrund und so würden beispielsweise auch soziale Kompetenzen gestärkt. Dies müsse durch den Schulträger unterstützt werden.

Herr Fischer betont, dass die Anträge der Schulen nicht nur auf den Ankauf von Instrumenten beschränkt seien. Es seien fortlaufende Kurse eingerichtet worden, denn auch der normale Musikunterricht würde zu Zeiten von Corona nicht wie gewohnt stattfinden. Hier sollte die Stadt Aachen als gutes Beispiel voran gehen. Er bittet zudem die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den bisher durchgeführten Projekten im Bereich der musikalischen Frühförderung um die Wichtigkeit dieser Maßnahmen nochmals herauszustellen. Denn pädagogische Förderung wirke sich positiv auf alle Schulfächer aus.

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass die Förderprogramme im Rahmen der Corona-Pandemie auch für die Entwicklung der sozialen Kompetenzen und nicht nur für die Kernfächer eingesetzt worden seien.

Es wird über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgestimmt.

5 Zustimmung10 Ablehnung1 Enthaltung

mehrheitlich

  1. Anträge der Fraktion DIE Zukunft
    1. Zu Menstruationsprodukten an weiterführenden Schulen und Förderschulen

Herr Menzel berichtet, dass an seiner Schule bereits gute Erfahrungen mit der Bereitstellung von Menstruationsprodukten gemacht worden seien. Die SV habe die Aufstellung solcher Automaten eigenständig ermöglicht. Jedoch seien die Folgekosten für diese Automaten nicht absehbar und schwer zu kalkulieren. Die Anschaffungskosten hätten gut über das Schulbudget erstattet werden können.

Es wird über den Antrag der Fraktion DIE Zukunft abgestimmt.

5 Zustimmung11 Ablehnung0 Enthaltung

mehrheitlich

  1. Zu den IT-Hausmeistern

Herr Bogoczek empfindet den Ansatz im Haushalt als zu niedrig, da die Anforderungen an das Personal eher steigen würden und daher beantragt er, diesen Ansatzentsprechend aufzustocken.

Herr Auler stimmt Herrn Bogoczek zu. Jedoch habe bisher auch nicht die Notwendigkeit einer Finanzierung bestanden, da die Regio iT die Kosten für die IT-Hausmeister übernommen habe. Er fragt, ob es nicht sinnvoller sei, das Personal dauerhaft beim Fachbereich 45 anzusiedeln. Daher weist er auf den Antrag der Fraktionen Grüne und CDU hin, mit welchem zwei Stellen für IT-Unterstützer*innen im Stellenplan berücksichtigt werden sollen. Er würde daher dem Antrag der Zukunft nicht zustimmen.

Herr Bogoczek ist der Meinung, dass viel mehr drei bis vier Stellen benötigt würden, daher plädiere er für die Erhöhung des Ansatzes.

Herr Brantin weist darauf hin, dass eine Abfrage bei den Schulen ergeben habe, dass zwei Stellen als auskömmlich erachtet worden seien.

Herr Rohé stimmt Herrn Bogoczek zu, dass vermutlich noch weitere Stellen benötigt würden da ein steigender Bedarf zu erwarten sei. Denn auch bei den Schulen der Sekundarstufe I könnten die IT-Hausmeister zum Einsatz kommen.

Frau Griepentrog schlägt einen Kompromiss vor. Wenn direkt zwei zusätzliche Stellen in den Stellenplan eingestellt würden, sei dies eine sicherere Lösung als das dafür benötigte Budget in den Haushalt einzustellen. Da das Stellenplan- und Stellenbesetzungsprozedere einige Zeit in Anspruch nehmen würde, gebe es noch ausreichend Gelegenheit, die zukünftige Zuständigkeit zwischen dem FB 45 und der Regio iT abschließend zu regeln.Der Umgang mit den Administrationsrechten sei dabei ebenso in den Blick zu nehmen, wie die Schärfung des Aufgabenprofils für die Stellen.

Herr Auler erläutert, dass zwei Stellen bei der Stadt eingerichtet und zusätzlich noch die Personen bei der Regio iT eingesetzt werden könnten.

Herr Bogoczek weist darauf hin, dass Fachpersonal in der Regel sehr teuer und nicht absehbar sei, welche Kosten und Folgekosten für die Stadt mit den zwei Stellen entstehen würden. Diese müssten dann natürlich entsprechend auch berücksichtigt werden.

Einvernehmlich, auf Grundlage des Kompromissvorschlages von Frau Griepentrog, wird über den Antrag von CDU und Grüne abgestimmt.

16 Zustimmung0 Ablehnung0 Enthaltung

einstimmig

  1. Zu Ipad Software

Die Kosten für die Software zur Benotung und Zeugniserstellung wurden bereits über Restmittel im Haushalt 2021 abgebildet. Der Antrag ist daher erledigt und wird zurückgezogen.

  1. Antrag der Fraktionen Grüne und CDU zur Schulsozialarbeit

Herr Brantin erläutert, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit weiterhin bestehe und daher beantragen die Fraktionen Grüne und CDU eine weitere Stelle im Stellenplan einzurichten.

Herr Fischer weist darauf hin, dass schon oft über die Anzahl der zusätzlich benötigten Stellen für Schulsozialarbeit diskutiert worden sei. Es gebe aus seiner Sicht immer noch mehrere Grundschulen und Gymnasien, welche ihren Bedarf noch nicht angemeldet hätten. Die Schulsozialarbeit sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Pädagogik und daher würden eher vier zusätzliche Stellen benötigt. Er bittet daher darum, den Antrag entsprechend zu erweitern.

Herr Auler berichtet, er habe sich bei der Verwaltung nach zusätzlichen Bedarfen erkundigt und dort sei der Bedarf für eine weitere Stelle geäußert worden. Der Kinder- und Jugendausschuss habe diesem Antrag bereits ebenfalls zugestimmt.

Es wird über den Antrag der Fraktionen Grüne und CDU abgestimmt.

16 Zustimmung0 Ablehnung0 Enthaltung

einstimmig

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2022 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2025, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinausdie Produktblätter.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließenddie im Teilfinanzplan 2022 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2025, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Haushaltsplanentwurf 2022 einschließlich des Finanzplanes bis 2025 wurde am 10.11.2021 in denRateingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte

030101Grundschulen

030102Hauptschulen

030103Realschulen

030104Gymnasien

030105Gesamtschulen

030106Förderschulen

030201Schülerbeförderung

030301Medienzentrum

030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2022ff. voraussichtlich zwischen dem 08.12.2021 und dem 19.01.2022. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Die mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgestimmte 1. Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung liegt bei.

Anträge freier Träger liegen der Verwaltung für den Schulbereich nicht vor.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (7)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-20 FB 45_0185_WP18 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf

19.11.2024

1.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 20.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:40

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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