Umsetzung ISEK Haaren, hier- Rodungsmaßnahmen in einem Teilbereich des westlichen Wurmufers (Alt Haarener-Straße bis Park am Alten Friedhof)
FB 36/0130/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Bezirksvertreter Kogel verweist auf den derzeitigen Bauboom und hinterfragt, ob man die Maßnahme überhaupt in dem vorgegebenen Zeitraum schaffen könne. Herr Bezirksamtsleiter Breuer ist sich sicher, dass man schon bald Veränderungen sehen wird. Noch im 1. Quartal werde mit den Arbeiten begonnen. Er sei diesbezüglich mit Fr. Roß-Kark im engen Kontakt.
Bezirksvertreter Einzmann merkt an, dass ihn grundsätzlich verwundert, dass bei einer solchen Vorlage scheinbar keine Relevanz für den Klimaschutz bestehe. Bezirksamtsleiter Breuer entgegnet, dass er vom Fachbereich Klima und Umwelt die Rückmeldung einer vollständigen Kompensierung habe und unter diesen Voraussetzungen die Vorlage entsprechend gefertigt wurde.
Bezirksvertreterin Vogelgesang zeigt sich dankbar, dass es zu dieser Maßnahme eine Vorlage gibt. Wären die Bäume/Sträucher ohne entsprechende Vorlage gerodet worden, hätte es nach Ihrer Auffassung deutlich mehr Gesprächsbedarf gegeben. Bezirksvertreterin Vogelgesang legt in dem zu rodenden Bereich auch künftig Wert auf einen Sichtschutz zum Gewerbe, sowie auf eine Baumbepflanzung bzw. eine nachhaltige Grün-Bepflanzung und auf eine angenehme Breite der Brücke, die auch zum Stehenbleiben einladen soll.
Herr Bezirksbürgermeister Hecker gibt an, auch von einer vollständigen Kompensierung des gerodeten Strauchbewuchses auszugehen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Rodungsmaßnahmen in einem Teilstück am westlichen Wurm Ufer zwischen Alt Haarener Straße und Park am alten Friedhof.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Umgestaltung des Bereichs der Wurm-Haarbachaue in Haaren unter dem Motto „Wasser sichtbar machen“ mit der Anlage eins Fuß-Radweges entlang der Wurm ist Bestandteil des Förderprogramms Stadtumbau Haaren. Das Projekt wurde in die Maßnahmen „Park am alten Friedhof“ und „Wurm-Haarbachaue“ unterteilt. Die Maßnahmen zum Park am Alten Friedhof sind vom FB 36 ausgeschrieben und werden nun zeitnah umgesetzt.
Für die Planung und Umsetzung des Projektes Wurm-Haarbachaue ist das Büro 3+ Freiraumplaner beauftragt. In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde ein erster Vorentwurf vorgestellt.
Im westlichen Uferbereich der Wurm ist das Plangebiet stark durch Strauchwerk vornehmlich Brombeere und anderen Spontangehölze überwuchert und somit zurzeit unzugänglich.
Die Vermessungsunterlagen sind in diesem Teilbereich auf Grund des starken Strauchbewuchses unvollständig. Ein ergänzendes Aufmaß ist allerdings für die weitere Planung und Umsetzung notwendig.Da angestrebt wird eine Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung im Sommer / Herbst 2022 vorzustellen und danach die Maßnahmen umzusetzen, ist es erforderlich, hier Planungssicherheit zu erlangen und das vorhandene Gelände in der Höhenabwicklung und Geländemodellierung genau zu kennen. Außerdem befindet sich in dem Teilbereich Baumbestand, der noch nicht vollständig aufgenommen ist.
Es soll eine Fläche von ca. 1800 qmgerodet werden. Die Rodungsmaßnahmen müssen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) innerhalb der Schonzeit spätestens bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Vorhandene Bäume, die auf Grund ihres Stammumfanges unter die Baumschutzsatzung fallen, bleiben bestehen.Die Planung bzw. der Verlauf des ufernahen Fuß-Radweges sind im Hinblick darauf ebenfalls noch abzustimmen.
Da ein natürlicher Charakter für den Bereich auch zukünftig unter Berücksichtigung vorhandener ökologischer Strukturen angestrebt wird, werden die Rodungen nur soweit erforderlich vorgesehen. Der vorhandene Lärmschutzwall bleibt von den Rodungsmaßnahmen weitestgehend ausgenommen. Die weitere Planung sieht wegebegleitend eine naturnahe Gestaltung mit Blühwiesen und neuen Baumstandorten vor.
Die Rodungsflächen sind von der Alt-Haarener Straße aus zugänglich. Die Maßnahmen sollen unmittelbar nach Beschluss in dem vorgeschriebenen Zeitraum erfolgen.
Die Kosten für die Rodungsmaßnahmen betragen ca. 14.000 €. Mittel stehen unter dem PSP 5-130101-300-00100-300-1 zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 600.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 480.000* | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 120.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Kosten für die Rodungsmaßnahmen werden voraussichtlich 14.000 € betragen.
*entspricht einer 80 % Förderung
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 110644
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110644
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-17 FB 36_0130_WP18 Umsetzung ISEK Haare SAO.pdf
19.11.2024
1.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 19.01.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:37