Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023
FB 45/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Hecker von der Fachverwaltung Frau Thunig und Herrn Brötz (Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45).
Frau Thunig stellt unter Bezugnahme einer Präsentation die derzeitigen Versorgungsquoten im Ü3- und U3-Bereich des Sozialraumes 8 vor und vergleicht diese mit den künftigen Versorgungsquoten, welche mit Abschluss desNeubaus einer 6-gruppigen Einrichtung erreicht werden. Mit der Fertigstellung des Neubaus wird seitens der Fachverwaltung Anfang des Jahres 2024 gerechnet. Zusätzlich zu dem Neubau wird aktuell ein weiterer Standort für eine zusätzliche Einrichtung (mindestens 5-gruppig) geprüft.
Bezirksvertreter Küppers dankt Frau Thunig für ihren Vortrag. Er bedauert, dass im Bereich Haaren eine unterdurchschnittliche Versorgung vorliegt. Mit dem Neubau und dem weiteren Standort befinde man sich aber auf dem richtigen Weg. Bezirksvertreter Küpper zeigt sich guter Dinge, dass in den nächsten Jahren die erforderlichen Quoten erreicht werden.
Bezirksbürgermeister Hecker erkundigt sich bei Frau Thunig explizit, ob sich der genannte Termin der Fertigstellung (Anfang des Jahres 2024) auf die Fertigstellung der Planung oder auf die Fertigstellung des Neubaus beziehe. Frau Thunig antwortet, dass seitens der Fachverwaltung zu diesem Termin mit der Fertigstellung des Neubaus gerechnet wird.
Bezirksvertreterin Vogelgesang merkt an, dass die Zahl der betreuten Kinder, die nicht aus dem Sozialraum 8 stammen, gestiegen sei und erkundigt sich bei der Fachverwaltung nach den möglichen Gründen. Zudem würde sie gerne eine Aufstellung erhalten, aus welchen Wohngebieten diese Kinder konkret kommen. Frau Thunig antwortet, dass gerne im Nachgang eine entsprechende Aufstellung nachgereicht werden kann, wo diese Kinder wohnhaft sind. Zu den möglichen Gründen, warum die Kinder eine Einrichtung im Sozialraum 8 besuchen, kann lediglich gemutmaßt werden. Hier könnteeine Elternbefragung Aufschluss bringen.
Bezirksvertreter Kogel merkt an, dass die Grenzen des Sozialraums 8 nicht deckungsgleich sind mit den Ortsgrenzen Haaren/Verlautenheide. Er verweist auf die zwei Einrichtungen in der Talbotstraße und der Feldstraße und erkundigt sich, in wieweit sich die Versorgungsquoten verändern, wenn man dies in der Auswertung berücksichtigen würde. Frau Thunig kann die Antwort ad-hoc nicht beantwortet, sichert jedoch eine nachträgliche Beantwortung an Herrn Bezirksamtsleiter Breuer zu.
Zum Abschluss bedankt sich Herr Bezirksbürgermeister Hecker für den Vortrag und die Beantwortung der Fragen bei Frau Thunig und Herrn Brötz.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzenin KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2022/2023 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 96,77 % und im U3-Bereich von 48,21 % im Kindertagesstättenjahr 2022/2023, beginnend mit dem 01.08.2022. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 110645
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110645
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-15 FB 45_0180_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
19.10.2024
93.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 19.01.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:37