19. Januar 2022 um 17:00, Haarbachtalhalle
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023

FB 45/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Hecker von der Fachverwaltung Frau Thunig und Herrn Brötz (Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, FB 45).

Frau Thunig stellt unter Bezugnahme einer Präsentation die derzeitigen Versorgungsquoten im Ü3- und U3-Bereich des Sozialraumes 8 vor und vergleicht diese mit den künftigen Versorgungsquoten, welche mit Abschluss desNeubaus einer 6-gruppigen Einrichtung erreicht werden. Mit der Fertigstellung des Neubaus wird seitens der Fachverwaltung Anfang des Jahres 2024 gerechnet. Zusätzlich zu dem Neubau wird aktuell ein weiterer Standort für eine zusätzliche Einrichtung (mindestens 5-gruppig) geprüft.

Bezirksvertreter Küppers dankt Frau Thunig für ihren Vortrag. Er bedauert, dass im Bereich Haaren eine unterdurchschnittliche Versorgung vorliegt. Mit dem Neubau und dem weiteren Standort befinde man sich aber auf dem richtigen Weg. Bezirksvertreter Küpper zeigt sich guter Dinge, dass in den nächsten Jahren die erforderlichen Quoten erreicht werden.

Bezirksbürgermeister Hecker erkundigt sich bei Frau Thunig explizit, ob sich der genannte Termin der Fertigstellung (Anfang des Jahres 2024) auf die Fertigstellung der Planung oder auf die Fertigstellung des Neubaus beziehe. Frau Thunig antwortet, dass seitens der Fachverwaltung zu diesem Termin mit der Fertigstellung des Neubaus gerechnet wird.

Bezirksvertreterin Vogelgesang merkt an, dass die Zahl der betreuten Kinder, die nicht aus dem Sozialraum 8 stammen, gestiegen sei und erkundigt sich bei der Fachverwaltung nach den möglichen Gründen. Zudem würde sie gerne eine Aufstellung erhalten, aus welchen Wohngebieten diese Kinder konkret kommen. Frau Thunig antwortet, dass gerne im Nachgang eine entsprechende Aufstellung nachgereicht werden kann, wo diese Kinder wohnhaft sind. Zu den möglichen Gründen, warum die Kinder eine Einrichtung im Sozialraum 8 besuchen, kann lediglich gemutmaßt werden. Hier könnteeine Elternbefragung Aufschluss bringen.

Bezirksvertreter Kogel merkt an, dass die Grenzen des Sozialraums 8 nicht deckungsgleich sind mit den Ortsgrenzen Haaren/Verlautenheide. Er verweist auf die zwei Einrichtungen in der Talbotstraße und der Feldstraße und erkundigt sich, in wieweit sich die Versorgungsquoten verändern, wenn man dies in der Auswertung berücksichtigen würde. Frau Thunig kann die Antwort ad-hoc nicht beantwortet, sichert jedoch eine nachträgliche Beantwortung an Herrn Bezirksamtsleiter Breuer zu.

Zum Abschluss bedankt sich Herr Bezirksbürgermeister Hecker für den Vortrag und die Beantwortung der Fragen bei Frau Thunig und Herrn Brötz.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzenin KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,

zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2022/2023 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 96,77 % und im U3-Bereich von 48,21 % im Kindertagesstättenjahr 2022/2023, beginnend mit dem 01.08.2022. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-15 FB 45_0180_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

93.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 19.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:37