19. Januar 2022 um 18:00, Städt. Kath. Grundschule Horbach
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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023

FB 45/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Thunig, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen.

Frau Thunig stellt anhand einer Präsentation die Ergebnisse der KiTa-Bedarfsplanung aus gesamtstädtischer Sicht und im Hinblick auf den Bezirk Richterich vor.

Die Präsentation ist in allris als Anlage hinterlegt.

Dabei geht sie zunächst auf die gesetzlichen und inhaltlichen Entwicklungen ein.

Frau Thunig führt aus, dass eine Folge des zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes sei, dass Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung ihrem Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Kindertagesstätte unabhängig vom Wohnort verstärkt wahrgenommen hätten, sodass eine größere Mischung innerhalb der Gruppen stattfände. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Thunig die beiden Modelle der Kinderbetreuung im Hinblick auf Kinder mit Förderungsbedarf, zwischen denen die Träger von Kindertagesstätten wählen können.

Inhaltlich zeigt sich eine Änderung der Betreuungsumfänge im Bereich der 45-Stunden und ein leichter Rückgang der planungsrelevanten Kinderzahlen.

Die gesamtstädtische Ausgangslage gestaltet sich derzeit schwierig. Dies ist auf mehrere Faktoren, wie die Verzögerung von Bauprojekten aufgrund der angespannten Baubranche und die Schwierigkeiten in der Findung von Grundstücken zum Bau oder zur zwischenzeitlichen Auslagerung von Kindertagesstätten während der Bauphase, zurückzuführen. Hinzukommt die Problematik des Fachkräftemangels in der Kinderbetreuung.

Aus diesen Gründen ist kurzfristig nicht mit einer Entlastung der Kinderbetreuungssituation in der Stadt Aachen zu rechnen.

Die Planungsergebnisse der aktuellen KiTa-Bedarfsplanung zeigen insgesamt eine Verbesserung der Betreuungssituation durch eine Steigerung der Versorgungsraten. Dies ist allerdings überwiegend auf den Rückgang der Kinderzahlen zurückzuführen. Somit besteht weiterhin ein erheblicher Ausbaubedarf der Betreuungsplätze, um die Zielversorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich an Kinderbetreuung zu erreichen.

Sodann stellt Frau Thunig in einer Detailbetrachtung des Sozialraums 9 die Entwicklung der planungsrelevanten Kinderzahlen und die Versorgungsquoten des Bezirkes Richterich vor. Diese zeigen neben einem Rückgang der Kinderzahlen auch eine nahezu vollständige Auslastung der Kindertagesstätten im Bezirk, woraus sich auch hier ein Bedarf an weiteren Kinderbetreuungsplätzen ergibt.

Jedoch gestaltet sich die die dringende Suche nach Grundstücken für einen Neubau schwierig.

Der Vorschlag seitens der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, eine Kindertagesstätte auf städtischer Fläche neben der geplanten Senioreneinrichtung an der Banker-Feld-Straße zu nutzen, wurde seitens der Fachverwaltung geprüft. Allerdings habe man diesbezüglich die Rückmeldung erhalten, dass die gesamte Fläche des Grundstücks für den Bau des Seniorenwohnheims benötigt werde.

Somit verbleibt zunächst weiterhin nur die Planung einer Kindertagesstätte in dem Neubaugebiet Richtericher Dell/1. Abschnitt.

In diesem Zusammenhang richtet Frau Thunig nochmals die Bitte an die Bezirksvertretung geeignete Grundstücke für einen Neubau oder eine temporäre Nutzung als Containerstandort vorzuschlagen.

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) äußert sein Unverständnis darüber, dass in dem Bereich der Banker-Feld-Straße kein freies Grundstück für eine Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Er bittet daher darum, der Anfrage nach Grundstücken nochmals Nachdruck zu verleihen, um das Projekt voranzubringen. Er verweist dazu auf den Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 03.03.2021. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, durch entsprechende Baumaßnahmen im Sozialraum 9 (Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Einrichtung) zu erreichen, dass die Versorgungsquote im Bereich der Kindertagesstätte deutlich verbessert wird. Hierzu liegen bislang keine Ergebnisse vor.

Frau Thunig stellt klar, dass man in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen intensiv auf der Suche nach Grundstücken sei, aber der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für alle anderweitigen Hinweise diesbezüglich dankbar ist.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) fragt, warum im Vergleich zum Vorjahr gesamtstädtisch 31 U3-Plätze wegfallen.

Frau Thunig erläutert, dass der Abbau von Betreuungsplätzen unterschiedliche Gründe haben kann. Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass sich Träger zur Betreuung von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf für das Modell der Gruppenstärkeabsenkung entschieden haben mit der Folge, dass Betreuungsplätze in der betreffenden Gruppe reduziert werden müssen.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) macht den Vorschlag, die Planungen zum Bau der Kindertagesstätte in dem Neubaugebiet Richtericher Dell vorzuziehen, um dieses Vorhaben schneller zu realisieren.

Des Weiteren schlägt er das Grundstück Roermonder Straße 615 als auch einen Standort in der Ortsmitte Alt-Richterich als weitere Optionen für einen Bau bzw. für einen Containerstandort vor.

Frau Thunig bedankt sich für die Hinweise und wird dies in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen prüfen.

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) stellt zudem eine Nachfrage, ob die vorgestellte Überbelegungsrate auch für den Bezirk Richterich gilt.

Herr Bezirksvertreter Brantin (CDU) möchte wissen, wie sich die Verringerung der Kinderzahlen in dem Bezirk Richterich im Vergleich zur Gesamtstadt darstellt.

Außerdem fragt er nach, ob und wie viele Anfragen aus dem Bezirk abgelehnt werden mussten.

Frau Thunig teilt mit, dass generell eine Absenkung der Kinderzahlen im gesamten Stadtgebiet festzustellen war. Die genauen Zahlen bezüglich der Nachfragen werden nachgereicht.

Herr Dr. Behrens (FDP) schließt sich den Ausführungen des Bezirksvertreters Pontzen (CDU) hinsichtlich des Grundstücks Roermonder Straße 615 an und bittet diesbezüglich um Prüfung.

Darüber hinaus stellt er eine Verständnisfrage hinsichtlich der Ermittlung der Prognose zu der Anzahl von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf, die Frau Thunig entsprechend beantwortet.

Herr Bezirksbürgermeister Meyers richtet abschließend nochmals die Bitte an die Fachverwaltung intensiver zu hinterfragen, warum beispielsweise Grundstücke an der Banker-Feld-Straße für eine Kindertagesstätte – entgegen entsprechender Hinweise durch die Bezirksvertretung – nicht in Betracht kommen. Nach Auskunft des Fachbereichsleiters werde insgesamt eine Fläche von ca. 1.000 Quadratmetern benötigt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzenin KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,

zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2022/2023 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 96,77 % und im U3-Bereich von 48,21 % im Kindertagesstättenjahr 2022/2023, beginnend mit dem 01.08.2022. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-15 FB 45_0180_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf

19.10.2024

93.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 19.01.2022
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:39

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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