Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 Grünenthaler Straße / Kaletzbenden für den Bereich Grünenthaler Straße 65 / Tennishallengeländehier: Aufhebungsbeschluss
FB 61/0306/WP18 · Entscheidungsvorlage
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 Grünenthaler Straße / Kaletzbenden für den Bereich Grünenthaler Straße 65 / Tennishallengeländehier: Aufhebungsbeschluss
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Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) weist darauf hin, dass sich - anders als in den als Anlage zu der Vorlage beigefügten Luftbildern dargestellt - die Gärten der Wohnhäuser bis zum Rand erstrecken. Er fragt, ob ein privater Garten ebenfalls den Anforderungen einer Grünfläche im Sinne des Aufstellungsbeschlusses entspricht.Von der Antwort auf diese Frage sollte aus seiner Sicht die Beschlussfassung abhängig gemacht werden.
Frau Bezirksamtsleiterin Moritz wird die Frage an die Fachverwaltung weitergeben.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) schlägt vor, die Frage bis zur Sitzung des Planungsausschusses am 10.02.2022 durch die Fachverwaltung zu klären und dort entsprechend vor der Beschlussfassung zu berichten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 -Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 -Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 12.01.2012 beschloss der Planungsausschuss für den Bereich des ehemaligen Tennishallengeländes in der Grünenthaler Straße 65 anlässlich der Aufgabe des Hallentenniszentrums den Aufstellungsbeschluss (A 241). Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses sind:
- Wohnbebauung in einer Grundstückstiefe von ca. 40 m parallel zur Grünenthaler Straße;
- Der sich südlich daran anschließende Grundstücksteil des derzeitigen Tennishallen-Grundstückes soll zu einem Grünzug entwickelt werden.
Im Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist das Plangebiet (komplett) als "Grünflächen" dargestellt. Der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 wurde durch den Rat der Stadt Aachen am 26.08.2020 gefasst und der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.02.2021 wurde der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 mit Auflagen genehmigt. Derzeit werden die Auflagen eingearbeitet, im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Mit erfolgter Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 rechtskräftig. Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 stellt einen ca. 40 Meter breiten Streifen parallel zur Grünthaler Straße als "Wohnbaufläche" und den südlichen Bereich des Pangebiets als „Grünflächen“ dar. Dies entspricht den Zielen des alten Aufstellungsbeschlusses A 241.
Mittlerweile wurden die Grundstücke, die als Wohnbaufläche vorgesehen waren, bebaut und die Ziele des alten Aufstellungsbeschlusses wurden in den Flächennutzungsplan AACHEN*2030 übernommen. Daher sind die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 241 bereits erreicht und er kann aufgehoben werden.
- Klimanotstand
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klima-schutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 241 sind bereits erreicht. Nach der Aufhebung werden die Flächen nach § 34 BauGB beurteilt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 - Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Technische Details
ID: 110666
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110666
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-21 FB 61_0306_WP18 Aufhebung des Aufste SAO.pdf
8.11.2024
5.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 19.01.2022
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:39