19. Januar 2022 um 17:00, Haarbachtalhalle
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Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h an der Kreuzung Friedenstraße und Bahntrassenradweg Aachen-JülichAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Haaren vom 27.10.2021

FB 61/0312/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Bezirksvertreter Küppers führt an, dass er grundsätzlich die Antwort der Verwaltung verstehen könne. Er betont jedoch auch, dass es aus seiner Sicht tragisch sei, dass immer erst sichernde Maßnahmen ergriffen werden, nachdem etwas passiert ist beziehungsweise präventive Maßnahmen nicht möglich seien.

Bezirksvertreterin Vogelsang und Herr Bezirksbürgermeister Hecker sind der gleichen Meinung.

Herr Bezirksamtsleiter Breuer schlägt vor, Herrn Havertz von der Fachverwaltung zu diesem Thema in die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 09.03.2022 einzuladen und die Vorlage auf diese Sitzung zu verschieben.

Bezirksvertreter Kogel bittet darum, die Geschwindigkeitsmesstafel in diesem Bereich aufzuhängen. Bezirksvertreterin Vogelsang entgegnet, dass das aus ihrer Sicht kontraproduktiv sein könnte.

Bezirksamtsleiter Breuer antwortet, dass die Geschwindigkeitsmesstafel zunächst nach Verlautenheide (Kalkbergstraße) kommt und im Anschluss gerne an besagtem Standort Friedenstraße / Bahntrassenradweg positioniert werden kann, wenn eine geeignete Laterne vor Ort existiert.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt einstimmig, Herrn Havertz von der Fachverwaltung (FB 61) zur nächsten Sitzung der BV einzuladen und die Vorlage erst in der folgenden Sitzung am 09.03.2022 zu behandeln.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h an der Kreuzung Friedenstraße / Bahntrassenradweg nicht vorliegen. Die Verkehrsregelung wird deshalb nicht verändert.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Juli 2020 wurde – erstmalig im Stadtgebiet Aachen – die Querung eines Rad-/Gehweges mit einer Fahrbahn angelegt, bei der der Radverkehr Vorrang bekommen hat. Da allerdings der Bahntrassenradweg als gemeinsamer Rad-/Gehweg ausgeschildert ist und der Fußverkehr nicht durch positive Vorfahrtsbeschilderung ein Vorrecht gegenüber querendem Fahrverkehr eingeräumt bekommen kann (Vorfahrten gelten nur zwischen Fahrzeugen), wurde der Bahntrassenradweg baulich so angelegt, dass die beiden zuführenden Straßenteile wie Grundstücksausfahrten ankommen und somit die gesetzliche Regelung nach § 10 StVO („Einfahren und Anfahren“) gilt. Danach müssen die Verkehrsteilnehmenden, die aus einem Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahneinfahren wollen, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Über diese Regelung ist auch die Rücksicht auf querende Fußgänger*innen abgesichert.

Die vor Ort stehenden Zeichen 205 StVO für die Äste der Friedenstraße dienen der Klarstellung im Sinne des letzten Satzes zu § 10 StVO.

Nach Eröffnung des Bahntrassenradweges führte anfangs diese Bevorrechtigung des Radverkehrs zu Unsicherheiten bei den Autofahrenden. In der Folgezeit haben sich alle Verkehrsteilnehmenden aber an die Regelung gewöhnt, wozu auch die örtlichen Markierungen und Beschilderungen beigetragen haben. Besonders die in der Folgezeit in vielen Stadtbezirken eingerichteten Fahrradstraßen ebenfalls mit Vorrang gegenüber einmündenden Nebenstraßen und Rotmarkierungen haben diese Regelung bekannter gemacht.

Die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 StVO „Geschwindigkeitsbeschränkung“ legen unter anderem fest:Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird.“

Ausweislich der polizeilichen Unfallstatistik ist im Zeitraum seit der Eröffnung des Bahntrassenradweges im Juli 2020 bis Ende 2021 kein einziger Unfall der KAT1-4 dort aufgenommen worden. Die bestehende Verkehrsregelung in Verbindung mit den gegebenen Sichtdreiecken ist offensichtlich geeignet, einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten. Eine Ausdehnung der innerörtlichen Tempo-30-Zone bis hinter die Querung Bahntrassenradweg ist ebenfalls rechtlich nicht vertretbar, da Tempo-30-Zonen nur innerhalb geschlossener Bebauung eingerichtet werden und diese erst hinter dem Nato-Lager beginnt. Insofern ist die bestehende Regelung funktionell und stellt eine ausreichende Absicherung der Querungsstelle dar.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-01-13 FB 61_0312_WP18 Einfuehrung einer Ges SAO.pdf

19.11.2024

1.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 19.01.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:37