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Unterstützung der Maßnahme „RückHalt-M - Beratungsstelle für von sexueller Gewalt betroffene Männer“

FB 56/0140/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Punkt liegt eine Tischvorlage vor, die den Ausschussmitgliedern am 26. Januar 2022 vorab auch per E‑Mail zugegangen ist.

Zu Beginn der Aussprache weist Herr Frankenberger darauf hin, dass die Fallzahlen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Männer ansteigt und unterstreicht vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit städtischer Zuschüsse für Beratungs- und Hilfsangebote.

Herr Hansen hebt für die FDP-Fraktion hervor, dass es im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Männer eine hohe Dunkelziffer gebe und es sich nicht um eine Randerscheinung handele. Aufgrund der zeitlichen und personellen Limitierung des Hilfsangebots von Rückhalt M wünscht sich Herr Hansen im Interesse einer höheren Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit ergänzend zusätzliche Aktivitäten im Bereich der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aachen. Langfristig wünscht sich Herr Hansen, dass bei Hilfsangeboten gegen sexualisierte Gewalt im Sinne der Umsetzung der Gleichstellung auch auf eine Trennung nach Geschlechtern verzichtet werden kann. Im Ergebnis regt Herr Hansen namens der FDP-Fraktion einen geänderten Beschluss an. In den Beschlusstext aufgenommen werden solle die Möglichkeit die Förderung in Höhe von 5.000 Euro gegebenenfalls unterjährig noch weiter zu erhöhen, falls zusätzliche Bedarfe nachgewiesen werden könnten oder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit notwendig werden würden.

Herr Tillmanns lobt das Beratungs- und Hilfsangebot von Rückhalt M und kündigt seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zur Zuschussgewährung an. Hinsichtlich des FDP-Änderungsantrags erklärt er, dass unterjährige Erhöhungen von Zuschüssen im Falle nachgewiesener Mehrbedarfe immer durch Umschichtung von Haushaltmitteln möglich seien. Im Ergebnis spricht sich Herr Tillmanns somit nicht gegen den Änderungsantrag der FDP aus, hält aber den zuvor beschriebenen Weg einer Zuschusserhöhung durch Mittelumschichtung für zielführender.

Auf Vorschlag von Herrn Frankenberger einigen sich die Ausschussmitglieder im Vorfeld der Abstimmung auf einen geänderten Beschlusstext. Nach Satz eins des Beschlussvorschlags wird ein neuer Satz zwei eingefügt, der klarstellt, dass eine unterjährige Erhöhung des Zuschusses unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins von Deckungsmitteln steht.

Im Ergebnis beschließt der Ausschuss einstimmig in geänderter Form.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Beratungsstelle „RückHalt-M“ im Haushaltsjahr 2022 mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu unterstützen. Die Möglichkeit einer unterjährigen Zuschusserhöhung hängt vom Vorhandensein finanzieller Mittel ab

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Beratungsstelle „RückHalt-M“ im Haushaltsjahr 2022 mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu unterstützen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

1981 als Frauennotruf gegründet, ist der „RückHalt e.V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt“ mit

zahlreichen Schwerpunkten seit Jahrzehnten anerkannte Fachberatungsstelle für Betroffene, ihre

Angehörigen und Bezugspersonen sowie Fachkräfte aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen.

Der gemeinnützige Trägerverein unterhält Beratungsstellen für Frauen und Mädchen in Aachen und

Stolberg sowie seit 2018 „RückHalt-M“ als Projekt für betroffene Männer in Aachen. Wichtige

konzeptionelle Grundlage ist die räumliche Trennung der Angebote, d.h. räumlich separate

Schutzräume für Frauen und Männer. Darüber hinaus gilt für alle Beratungen: Sie erfolgen auf

Wunsch anonym und sind kostenlos.

Seit dem Haushaltsjahr 2020 wird „RückHalt-M“ auf entsprechende Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie - vom 23.01.2020 für das Jahr 2020, vom 25.02.2021 für das Jahr 2021 – durch die Stadt Aachen mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt.

Für das Jahr 2022 hat der RückHalt e. V. mit Antrag vom 19.10.2021 bei der Stadt Aachen die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000Euro für „RückHalt-M“ beantragt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Für das Haushaltsjahr 2022 sind bei PSP-Element 4-050101-936-6, Sachkonto 53180000,

Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro eingeplant.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-21 FB 56_0140_WP18 Unterstuetzung der Ma SAO.pdf

19.11.2024

7.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 03.02.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:49

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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