Unterstützung der Maßnahme „RückHalt-M - Beratungsstelle für von sexueller Gewalt betroffene Männer“
FB 56/0140/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu diesem Punkt liegt eine Tischvorlage vor, die den Ausschussmitgliedern am 26. Januar 2022 vorab auch per E‑Mail zugegangen ist.
Zu Beginn der Aussprache weist Herr Frankenberger darauf hin, dass die Fallzahlen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Männer ansteigt und unterstreicht vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit städtischer Zuschüsse für Beratungs- und Hilfsangebote.
Herr Hansen hebt für die FDP-Fraktion hervor, dass es im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Männer eine hohe Dunkelziffer gebe und es sich nicht um eine Randerscheinung handele. Aufgrund der zeitlichen und personellen Limitierung des Hilfsangebots von Rückhalt M wünscht sich Herr Hansen im Interesse einer höheren Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit ergänzend zusätzliche Aktivitäten im Bereich der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aachen. Langfristig wünscht sich Herr Hansen, dass bei Hilfsangeboten gegen sexualisierte Gewalt im Sinne der Umsetzung der Gleichstellung auch auf eine Trennung nach Geschlechtern verzichtet werden kann. Im Ergebnis regt Herr Hansen namens der FDP-Fraktion einen geänderten Beschluss an. In den Beschlusstext aufgenommen werden solle die Möglichkeit die Förderung in Höhe von 5.000 Euro gegebenenfalls unterjährig noch weiter zu erhöhen, falls zusätzliche Bedarfe nachgewiesen werden könnten oder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit notwendig werden würden.
Herr Tillmanns lobt das Beratungs- und Hilfsangebot von Rückhalt M und kündigt seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zur Zuschussgewährung an. Hinsichtlich des FDP-Änderungsantrags erklärt er, dass unterjährige Erhöhungen von Zuschüssen im Falle nachgewiesener Mehrbedarfe immer durch Umschichtung von Haushaltmitteln möglich seien. Im Ergebnis spricht sich Herr Tillmanns somit nicht gegen den Änderungsantrag der FDP aus, hält aber den zuvor beschriebenen Weg einer Zuschusserhöhung durch Mittelumschichtung für zielführender.
Auf Vorschlag von Herrn Frankenberger einigen sich die Ausschussmitglieder im Vorfeld der Abstimmung auf einen geänderten Beschlusstext. Nach Satz eins des Beschlussvorschlags wird ein neuer Satz zwei eingefügt, der klarstellt, dass eine unterjährige Erhöhung des Zuschusses unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins von Deckungsmitteln steht.
Im Ergebnis beschließt der Ausschuss einstimmig in geänderter Form.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Beratungsstelle „RückHalt-M“ im Haushaltsjahr 2022 mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu unterstützen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1981 als Frauennotruf gegründet, ist der „RückHalt e.V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt“ mit
zahlreichen Schwerpunkten seit Jahrzehnten anerkannte Fachberatungsstelle für Betroffene, ihre
Angehörigen und Bezugspersonen sowie Fachkräfte aus dem Gebiet der StädteRegion Aachen.
Der gemeinnützige Trägerverein unterhält Beratungsstellen für Frauen und Mädchen in Aachen und
Stolberg sowie seit 2018 „RückHalt-M“ als Projekt für betroffene Männer in Aachen. Wichtige
konzeptionelle Grundlage ist die räumliche Trennung der Angebote, d.h. räumlich separate
Schutzräume für Frauen und Männer. Darüber hinaus gilt für alle Beratungen: Sie erfolgen auf
Wunsch anonym und sind kostenlos.
Seit dem Haushaltsjahr 2020 wird „RückHalt-M“ auf entsprechende Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie - vom 23.01.2020 für das Jahr 2020, vom 25.02.2021 für das Jahr 2021 – durch die Stadt Aachen mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt.
Für das Jahr 2022 hat der RückHalt e. V. mit Antrag vom 19.10.2021 bei der Stadt Aachen die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000Euro für „RückHalt-M“ beantragt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Für das Haushaltsjahr 2022 sind bei PSP-Element 4-050101-936-6, Sachkonto 53180000,
Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro eingeplant.
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 110689
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110689
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-21 FB 56_0140_WP18 Unterstuetzung der Ma SAO.pdf
19.11.2024
7.7 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 03.02.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:49
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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