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Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Zuschussgewährung für das Jahr 2022

FB 56/0144/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass den Anträgen der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Erhöhung der Zuschussgewährung gemäß der vorliegenden Tabelle um 10.700 Euro im Haushaltsjahr 2022 und in den Folgenjahren entsprochen werden soll.

Dementsprechend beschließt der Ausschuss einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, die Zuschüsse für die freien Träger für 2022 ff. um 10.700 Euro zu erhöhen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der Bezuschussung der freien Träger für 2022 ff. nach Beratung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Zuwendungsbescheide an die freien Träger laufen zum 31.12.2021 aus.

Für 2022 haben sechs Träger Anträge auf Erhöhung der Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe gestellt (Nummern 1, 2, 3, 4, 6 und 13 der anliegenden Übersichtsliste).

In fünf Fällen haben die Träger eine weitere Bezuschussung ohne Erhöhungsbegehren beantragt (Nummern 5, 8, 9, 11 und 12 der anliegenden Übersichtsliste); in einem dieser Fälle (Nummer 11) reduziert sich der Zuschussbedarf in Folge verringerter Personalkosten.

In einem Fall (Nummer 7 – Refugio e. V. für das Café Zuflucht) liegt ein Antrag vor, der sich auf eine substanzielle Erhöhung des Zuschusses richtet und über den aufgrund dessen gesondert zu beraten und entscheiden ist. Insoweit wird auf eine gesondert zu erstellende Vorlage verwiesen.

Im Falle der Alexianerkrankenhaus Aachen GmbH (Nummer 10) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 24.06.2021 unter Tagesordnungspunkt 2 die vollumfängliche Finanzierung des Projekts „Wohnhotel“ beschlossen, sodass keine Abwicklung mehr im Rahmen der jährlichen (Erhöhungs-)Anträge der freien Träger erfolgt. Die Nummer 10 ist insofern lediglich rein nachrichtlich noch übergangsweise in der Gesamtliste ersichtlich.

Eine vollständige Berücksichtigung der beantragten und in der beigefügten Übersicht ausgewiesenen Veränderungen der Zuschüsse ab dem Jahr 2022 führt zu jährlichen Mehraufwendungenin Höhe von insgesamt 10.700 Euro.

Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 1 bietet eine Gesamtübersicht. Als Anlage 2 sind die vorliegenden Anträge beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Falls den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger in der jeweils beantragten Höhe zugestimmt wird, ergeben sich jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 10.700 Euro.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-28 FB 56_0144_WP18 Antraege der Traeger d SAO.pdf

19.11.2024

8.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 03.02.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:49