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Projektkonzept „Prävention von exzessivem Medienkonsum“ der Suchthilfe Aachen – Antrag auf Zuschussgewährung

FB 56/0146/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Frankenberger informiert vorab noch einmal kurz, dass es länger gedauert habe, die bereits für den Haushalt 2021 bereit gestellten Mittel in ein Kozept zu überführen. Schließlich sei dies aufgrund von guten Gesprächen mit der Suchthilfe Aachen jedoch gelungen. Für die 2021 nicht verausgabten Mittel stellt Herr Frankenberger eine Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 in Aussicht.

Herr Hansen dankt der Verwaltung für die antragstellende FDP-Fraktion. Er spricht das Spannungsverhältnis von Medienkompetenz einerseits und Suchtverhalten andererseits, das erhöhte Risiko zu Pandemiezeiten und unterschiedliche Formen von Mediensucht von Erwachsenen und Jugendlichen an.

Frau van der Meulen weist auf die Bedeutung von Schulsozialarbeit im Kontext von Mediensucht hin und spricht sich für Einbeziehung gerade der Berufskollegs in die Präventionsarbeit aus.

Die Ausschussmitglieder fassen einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt das Projektkonzept „Prävention von exzessivem Medienkonsum“ der Suchthilfe Aachen zur Kenntnis und beschließt, das Projekt im Durchführungszeitraum 01.02.2022 bis 31.12.2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro zu unterstützen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt das Projektkonzept „Prävention von exzessivem Medienkonsum“ der Suchthilfe Aachen zur Kenntnis und beschließt, das Projekt im Durchführungszeitraum 01.02.2022 bis 31.12.2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro zu unterstützen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 25.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie unter Tagesordnungspunkt 20 „Haushaltsplanberatungen 2021 – Haushaltsplanentwurf 2021 einschließlich

Finanzplanung 2022 – 2024“ unter anderem beschlossen, für ein Beratungsangebot für Jugendliche mit Glücksspiel-/Onlinesucht in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jährlich einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die Suchthilfe Aachen hat dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen dazu nunmehr das in der Anlage beigefügte Projektkonzept vorgelegt. Gleichzeitig wird damit beantragt, das Projekt im Durchführungszeittraum 01. Februar 2022 bis 31. Dezember 2023 jährlich mit einem Betrag in Höhe von 20.000 Euro zu fördern.

In das Projektkonzept sind insbesondere bereits Erkenntnisse eingeflossen, inwieweit die Corona-Pandemie sich negativ auf das Medienkonsumverhalten von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat.

Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, einem exzessiven Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen durch die drei folgenden Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen entgegen zu wirken (s.Seite 5 des Projektkonzepts):

1)frühzeitige und langfristige Stärkung sozial-emotionaler Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen zur Prävention von Mediensucht und Förderung einer digitalen Balance. (universelle Verhaltensprävention)

2)Sensibilisierung pädagogischer Fachkräfte in Grundschulen und weiterführenden Schulen in der Stadt Aachen für die Thematik; Qualifizierung von und enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiter*innen und Lehrer*innen, damit diese Maßnahmen zur Mediensuchtprävention eigenständig im Unterricht und im Rahmen von Projekten durchführen können. (Verhältnisprävention)

3)nachhaltige Förderung der Gesundheits- und Medienerziehungskompetenz von Eltern im Sinne einer digitalen Balance. (Verhältnisprävention)

Im Falle einer befürwortenden Beschlussfassung würde der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration die Suchthilfe Aachen darum ersuchen, gegen Jahresende 2022 einen Zwischenbericht zu übersenden, der dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie dann in seiner ersten Sitzung des Jahres 2023 vorzulegen wäre.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sind bei PSP-Element 4-050101-942-1,

Sachkonto 53390000, Mittel in Höhe von jeweils 20.000,00 Euro eingeplant. Aufgrund des erst

in 2022 möglichen Beginns des für die Dauer bis zum 31.12.2023 konzipierten Projekts, wird beantragt, die Mittel des Haushaltsjahrs 2021 in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

Zu gegebener Zeit bleibt der Übertrag der originär für 2022 eingeplanten Mittel entsprechend

in das Haushaltsjahr 2023 zu beantragen.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-29 FB 56_0146_WP18 Projektkonzept _Praev SAO.pdf

19.11.2024

370.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 03.02.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:49