14. Februar 2006 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 7Öffentlich

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Aachen

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Haase kritisiert, dass in der Satzung enthaltene Änderungen nicht gekennzeichnet sind und erwartet zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen eine entsprechende synoptische Darstellung. Er spricht sich weiterhin für das bisherige Verfahren bzgl. der Tanzveranstaltungen im Brauchtumsumfeld aus. Frau Grehling erwähnt, das Hauptziel der Satzung sei die Präzisierung der Spielautomatensteuer und nicht die inhaltliche Änderungen der Tanzveranstaltungen gewerblicher Art. Sie betont ausdrücklich die Anwendung der Tatbestände im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit.

In der anschließenden Aussprache unter Teilnahme der Ratsherren Schäfer, Königs, Haase, Büchel, Pabst, Künzer, Jahn und Ratsfrau Höller-Radtke erläutert Herr Plaum beispielhaft den Begriff der "gewerbsmäßigen Veranstaltung" und beziffert das jährliche Steueraufkommen der Tanzveranstaltungen auf 100.000 € bis 150.000 €. Ratsherr Pilgram schlägt vor, den § 2 Ziffer 1 der zur Beschlussfassung anstehenden Satzung in der bisherigen Fassung zu beschließen.

Beschluss

Bei 1 Gegenstimme empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Vergnügungssteuersatzung mit folgender Änderung § 2 Steuerfreie Veranstaltungen Steuerfrei sind 1. Familienfeiern und Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung des Finanzausschuss
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 14.02.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Status
gemischt