Aachen-Pass für Leistungsbezieher*innen des Jobcenters
FB 56/0150/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu Beginn der Debatte bringen Herr Deumens, Frau Bürgermeisterin Scheidt und Herr Frankenberger nochmals ihrem Unmut darüber zum Ausdruck, dass sie erst aus den Medien davon erfahren haben, dass mit Jahresbeginn 2022 das bisherige Verfahren der automatischen Versendung der Aachen-Pässe nicht mehr praktiziert werde.
Danach präsentiert Herr Frankenberger den Ausschussmitgliedern zwei denkbare Handlungsalternativen. Um zu gewährleisten, dass SGB II-Transferleistungsempfänger*innen ab 2023 wieder, wie bis einschließlich 2021, „automatisch“ einen Aachen-Pass zugeschickt bekommen könnten, könne das Jobcenter den ca. 25.000 Leistungsbezieher*innen anbieten, die dazu nötige datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zu erteilen. Mit Hilfe der dann übermittelten personenbezogenen Daten könnte die Stadt Aachen in einem zweiten Schritt die Aachen-Pässe wieder an die Berechtigten versenden. Andererseits sei es prinzipiell auch möglich, bei dem „neuen“ Verfahren zu bleiben, dass jährlich und proaktiv eine erneute Beantragung seitens der Berechtigten bei der Stadt Aachen erfordere.
Im Ergebnis spricht sich Herr Frankenberger im Interesse der Leistungsberechtigten für die erste Alternative aus und informiert darüber, dass die „regio iT“ derzeit mit Hochdruck an einer Datenschutzfolgeabschätzung arbeite und die Letztentscheidungskompetenz bei den Ausschussmitgliedern liege.
Frau Bürgermeisterin Scheidt erklärt ihre Zustimmung zum Vorschlag, mit Beginn des Jahres 2023 wieder zum Verfahren einer automatischen Versendung der Aachen-Pässe zurückzukehren. Sie weist auf die bereits entstandene Verunsicherung und Hilflosigkeit bei den Menschen hin, die Anfang des Jahres 2022, nicht wie gewohnt, den Aachen-Pass erhalten hätten.
Um einen Beitrag dazu leisten zu können, dass die Berechtigten bereits jetzt und im Jahr 2022 mit Hilfe des Passes wieder von den Vergünstigungen z. B. in den Bereichen von Kultur- und Sportangeboten profitieren könnten, regt Frau BM`in Scheidt an, seitens der Stadt Aachen und der Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege für eine Information und Sensibilisierung aller Aachen-Pass-Berechtigten zu sorgen.
Für die April-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie kündigt Herr Frankenberger einen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Wiedereinführung des automatisierten Versandverfahrens an.
Im Anschluss beschließt der Ausschuss einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, gemeinsam mit dem Jobcenter der StädteRegion Aachen ein Konzept zu erarbeiten, wie ab dem Jahr 2023 den Leistungsbezieher*innen des Jobcenters der Aachen-Pass ohne gesondertes Antragsverfahren zur Verfügung gestellt werden kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 03.01.2022 hat die Stadt Aachen die Pressemitteilung „Aachen-Pass einfach und bequem online beantragen“ veröffentlicht. Darin wird erläutert, welche unterschiedlichen Antragsmöglichkeiten dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung stehen, den Aachen-Pass zu erhalten; ‚online‘ durch Nutzung des Serviceportals oder ‚persönlich‘ beim Bürger*innenservice und den Bezirksämtern nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mit dieser Pressemitteilung wird ferner darauf hingewiesen, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist, Leistungsbezieher*innen des Jobcenters den Aachen-Pass automatisch zu übersenden. Die betroffenen Personen können selbstverständlich den Aachen-Pass grundsätzlich weiterhin erhalten, dann allerdings unter Nutzung einer der verschiedenen Möglichkeiten der Antragstellung. Gleichwohl befasst sich die Verwaltung mit Überlegungen, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen ab dem Jahr 2023 wieder eine antragslose Übersendung des Aachen-Passes an den Personenkreis der Leistungsbezieher*innen des Jobcenters erfolgen könnte.
Im Übrigen berichtet die Verwaltung mündlich in der Sitzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 110750
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110750
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-01-05 FB 56_0150_WP18 Aachen-Pass fuer Leis SAO.pdf
17.11.2024
132.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 03.02.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:48